Der Stand der Lohnkonvergenz zwischen Ost- und Westdeutschland und damit einhergehende Konsequenzen für die Angleichung des Rentenrechts

In der vorliegenden Studie wird der Frage nachgegangen, ob der Prozess der Lohn- und Gehaltskonvergenz zwischen Ost- und Westdeutschland mittlerweile als abgeschlossen anzusehen ist oder nicht. Dazu werden der derzeitige Stand und die vergangene Dynamik dieses Prozesses unter statistischer Kontrolle einer möglichst großen Zahl an Drittvariablen, wie bspw. der Branchenzugehörigkeit, dem Tätigkeitsniveau oder der beruflichen Qualifikation, untersucht. Die Beantwortung dieser Frage ist danbei nicht nur in Hinblick auf das Ziel der Herstellung gleicher Lebens- und Einkommensbedingungen in Ost- und Westdeutschland von Bedeutung, sondern besitzt auch eine erhebliche rentenrechtliche Relevanz. So gibt es bis heute Sonderregelungen für die Rentenberechnung in Ostdeutschland, deren Legitimation aufgrund des Gebots der Rechtseinheit dann endet, wenn davon ausgegangen werden kann, dass sich die in Ostdeutschland realisierten Löhne und Gehälter weitgehend an das westdeutsche Niveau angeglichen haben.

Im Ergebnis zeigt sich eine nur schwer aufzulösende Problemkonstellation: Einerseits weisen die Analysen auf der Gesamtebene darauf hin, dass auch gut 25 Jahre nach der deutschen Wiedervereinigung noch nicht von einer vollständigen Lohn- und Gehaltskonvergenz ausgegangen werden kann. Andererseits wird bei differenzierterer Betrachtung deutlich, dass dieses Ergebnis nicht für alle Branchen und alle Beschäftigtengruppen in gleicher Weise zutrifft. So kann der Prozess der Lohn- und Gehaltskonvergenz für einen gewichtigen Teil der Beschäftigten im Dienstleistungssektor als weit fortgeschritten oder sogar als abgeschlossen angesehen werden, während für einen ebenfalls gewichtigen Teil der Beschäftigten im produzierenden Gewerbe sowie für Beschäftigte in nicht tarifgebundenen Betrieben, die Lohn- und Gehaltsdifferenzen im Zeitverlauf sogar zugenommen haben. Eine besonders negative Entwicklung weisen dabei die Facharbeiter auf.

Die Ergebnisse auf aggregierter Ebene verschleiern somit sehr unterschiedliche Entwicklungen in einzelnen Branchen bzw. bei einzelnen Beschäftigtengruppen, denen bei der Frage nach einem geeigneten Modell zur Angleichung des Rentenrechts zwischen Ost- und Westdeutschland Rechnung getragen werden sollte. Vorstellbar wäre es bspw., ein Stufenmodell zu entwickeln, das eine mittelfristige Angleichung bis spätestens 2030 vorsieht. Dadurch würde ergänzenden oder kürzlich durchgeführten arbeitsmarktpolitischen Reformen, wie dem Tarifautonomiestärkungsgesetz, die Möglichkeit zur Diffusion ermöglicht.

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