Warum sichern so wenige Betriebe die Arbeitszeitguthaben ihrer Beschäftigten gegen die Insolvenz?

Auf den Punkt ...

  • Arbeitszeitkonten erfahren in den letzten Jahren eine immer größere Verbreitung. Soweit die jeweiligen Unternehmen keine Insolvenzsicherung dieser Konten vornehmen, besteht im Falle der Insolvenz für die Beschäftigten die Gefahr des Verlustes ihrer Guthaben.
  • Obwohl gesetzliche Grundlagen, tarifvertragliche Vereinbarungen und verschiedene Möglichkeiten der Insolvenzsicherung von Arbeitszeitguthaben vorhanden sind, trifft nur eine Minderheit von Betrieben Vorkehrungen zum Insolvenzschutz.
  • Die Ursachen dafür liegen nicht in einem vermeintlich zu großen bürokratischen Aufwand oder zu hohen Kosten für die Unternehmen. Analysen zeigen vielmehr, dass fehlendes Verantwortungs- und Problembewusstsein von betrieblichen Akteuren der Grund für die mangelnde Verbreitung ist.
  • Die vorhandenen regulativen Grundlagen in Gesetzen und Tarifverträgen sind meistens sehr unverbindlich und reichen nicht aus, um eine flächendeckende Verbreitung der Insolvenzsicherung von Arbeitzeitguthaben sicherzustellen.
  • Deshalb müssen die gesetzlichen Grundlagen so weiter entwickelt werden, dass es Unternehmen nicht mehr möglich ist, ihre Pflicht zur Insolvenzsicherung zu umgehen.

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