Einfluss des Mittelstands auf die deutsche Steuergesetzgebung
Der Mittelstand besitzt erhebliche Relevanz in der deutschen Wirtschaft. Aufgrund seiner besonderen Charakteristika, insbesondere seiner kleineren Unternehmensgröße und familienunternehmerischen Strukturen, sollten diese Unternehmen spezifische Interessen in der deutschen Steuergesetzgebung verfolgen. Insbesondere betreffen mittelständische Interessen die Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie steuerliche Compliance-Kosten. Zum Zwecke der Beurteilung des Einflusses des Mittelstands werden anhand von öffentlich zugänglichen Dokumenten aus dem formellen Steuergesetzgebungsverfahren Deutschlands im Zeitraum von 2002 bis 2017 empirische Untersuchungen zur Wahrnehmung des Mittelstands durch politische Entscheidungsträger sowie zum Lobbying und Lobbying-Erfolg des Mittelstands durchgeführt. Im Wesentlichen zeigen die empirischen Ergebnisse, dass der Mittelstand sowie seine Interessenvertreter verstärkt durch die Union und die FDP wahrgenommen werden. Weiterhin lässt sich eine Unterrepräsentanz des Mittelstands im Steuergesetzgebungsverfahren feststellen. Darüber hinaus ist das Lobbying der mittelständischen Interessenvertreter signifikant weniger erfolgreich als das der Großunternehmen, der allgemeinen unternehmerischen Interessenverbände und der Berater. Im Kontext der Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie im Zusammenhang mit steuerlichen Compliance-Kosten lässt sich hingegen keine Unterrepräsentanz sowie kein geringerer Lobbying-Erfolg feststellen. Zur Einordnung der gewonnenen Erkenntnisse wurde eine Experteninterviewstudie durchgeführt. Ursachen sind neben einer geringeren Ressourcenausstattung und der Nutzung von Trittbrettfahrereffekten unter anderem eine geringere Priorität der Steuergesetzgebung und ein lediglich situationsbezogenes Lobbying der mittelständischen Interessenverbände. Weiterhin konnten eine fehlende Abstimmung der mittelständischen Interessenverbände untereinander und politische Aspekte als Ursachen herausgearbeitet werden. Auf Basis der Erkenntnisse werden abschließend für den Mittelstand praktische Handlungsempfehlungen zur Ausübung von Einfluss abgeleitet.