150 Jahre § 218 StGB: Patriarchat in der Gebärmutter
In der Debatte um die strafrechtliche Regulierung des Abbruchs einer ungewollten Schwangerschaft kann in diesem Jahr an zwei Ereignisse erinnert werden: die Aufnahme des Paragrafen 218 StGB in das Strafgesetzbuch 1871 und die Protestaktion „Wir haben abgetrieben!“ 1971, bei der mehr als 300 Frauen im STERN bekannt gaben, dass sie eine ungewollte Schwangerschaft abgebrochen haben. Aktuell ist die gesellschaftliche und (rechts)politische Diskussion um den Schwangerschaftsabbruch erneut in vollem Gange.
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