Psychisch kranke Rechtsbrecher – ein unkalkulierbares Risiko? : Zur Gefährlichkeitseinschätzung von Patienten des psychiatrischen Maßregelvollzugs
Im psychiatrischen Maßregelvollzug werden die Straftäter untergebracht, die aufgrund einer psychischen Störung bei Begehung des Deliktes nicht bzw. vermindert schuldfähig waren. Eine Entlassung erfolgt erst zu dem Zeitpunkt, an dem auf Empfehlung der Therapeuten die entscheidungsbefugten Richter dies befürworten. Für diese komplexe und höchst verantwortungsvolle Aufgabe wird es keine unfehlbaren Entscheidungskriterien geben, jedoch ein auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basierendes Vorgehen.