Die rechtlichen Wirkungen des Verständniswandels beim Eigentum nach der Weimarer Verfassung

Für den Begriff des Eigentums gibt es – je nach individueller Sichtweise – nicht nur eine Vielzahl von Verständnissen, sondern diese haben sich auch im Laufe der Geschichte mehrfach grundlegend gewandelt. Erinnert sei an die Sklavenhaltung, das Lehnswesen und die mit der Industrialisierung verbundenen gesellschaftlichen Veränderungen, die den Sozialismus und den Kommunismus zur Folge hatten. Auch im Zusammenhang mit der Weimarer Verfassung vollzieht sich ein gravierender Wandel nicht nur des Verständnisses, sondern vor allem der ‚Rahmenbedingungen’ des staatlichen Umgangs damit, also dessen rechtliche Wirkungen für den Eigentümer. Diese werden in der nachfolgenden Abhandlung – besonders für die Aspekte Gewährleistung, Enteignung, Entschädigung und Sozialisierung – untersucht. Sie belegen ein Eigentumsverständnis, das auf einen deutlich geringeren Schutz desselben in sehr weitem Sinne hinausläuft. Diese Folgen werden in dieser Abhandlung aufgezeigt und dementsprechend in vier Hauptka-piteln - alle Begriffe analysiert und die unterschiedlichen Interpretationen dazu erläutert und kommentiert, - das Verständnis der für dieses Thema relevanten Artikel 153 (Eigentum) und 156 (Sozialisierung) analysiert, - auf die durch die Verfassung bewirkten Veränderungen eingegangen und - Aspekte aufgegriffen, die einer besonderen Vertiefung für würdig erachtet wurden behandelt. Die Abhandlung ist rechtshistorischer Art und nimmt deswegen vorrangig Bezug auf die einschlägigen Verfassungskommentare, zeitgenössische Dissertationen und diesbezügliche Sekundärliteratur.

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