Zur Universalität der Menschenrechte

Sind die Menschenrechte universal und unteilbar? Die Wiener Menschenrechtskonferenz von 1993 hat gezeigt, daß diese Frage nicht so einfach zu klären ist. Von ihrer Beantwortung hängen jedoch wichtige Grundsatzentscheidungen ab, um die derzeit in der internationalen Politik gestritten wird: Steht der Schutz der Menschenrechte über der Souveränität des Nationalstaates und könnte sich daraus ein Interventionsrecht ableiten? Stellen die Menschenrechte eine solide Grundlage zur Weiterentwicklung des Völkerrechts dar, um auch auf internationaler Ebene sukzessiv die Macht der Stärkeren durch die Stärkung des Rechts zurückdrängen zu können?

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