Epilepsie und Fahrverhalten
Für diese Studie wurde an 83 Epilepsiepatienten in der Epilepsieambulanz des Universitätsklinikums Essen ein strukturierter Fragebogen mit Fragen bezüglich allgemeiner Daten, sowie dem Fahrverhalten ausgegeben. Es erfolgte eine Literaturrecherche und eine statistische Auswertung. Ziel war es, Faktoren zu ermitteln, die den Führerscheinbesitz und die Fahrtauglichkeit beeinflussen, sowie das Fahrverhalten der Patienten genauer zu beleuchten.
Es zeigte sich ein höherer Schulabschluss in der Gruppe der Führerscheinbesitzer. Diese waren bei Krankheitsbeginn deutlich älter. Patienten mit Führerschein hatten signifikant seltener mehr als einen generalisierten Anfall pro Jahr. Patienten ohne Führerschein schätzten eine Beeinflussung des Fahrvermögens durch unerwünschte Nebenwirkungen der Antikonvulsiva deutlich häufiger ein, als diejenigen mit Fahrerlaubnis.
36% der Führerscheinbesitzer gaben zu, bereits trotz Fahrverbotes aufgrund der Epilepsie gefahren zu sein. Sie fuhren kürzere Strecken und häufig aus privaten Gründen.
Die ermittelte Verkehrsunfallzahl lag bei 7. Keiner wurde in der Gruppe mit Fahrverbot angegeben. Lediglich ein Unfall stand in Zusammenhang mit einem epileptischen Anfall. Es trat ausschließlich Sachschaden auf.
33% derjenigen, die angaben nicht mit Fahrverbot zu fahren, kannte die Gesetzeslage nicht. Bei insgesamt 17 Patienten, die ein Fahren trotz Fahrverbot verneinten, lag der letzte Anfall vor Studienteilnahme weniger als ein Jahr zurück. Damit bestand zumindest für einen Teil dieser Patienten zum Studienzeitpunkt ein aktuelles Fahrverbot. 4 der berichteten Unfälle traten in dieser Gruppe auf, wobei ein Unfall in Zusammenhang mit einem epileptischen Anfall stand.
Dieser Gruppe sollte in zukünftigen Untersuchungen besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden, um ein unnötiges Risiko aufgrund von auftretenden Anfällen am Steuer zu minimieren. Es zeigte sich zudem, dass die Aufklärung der betroffenen Patienten verbesserungswürdig ist. Es muss Aufgabe der behandelnden Ärzte sein, für eine weiterreichende Information der Betroffenen bezüglich der geltenden Gesetzeslage zu sorgen, da möglicherweise bis zu 69% der Patienten trotz eines Fahrverbotes weiterhin selbst fahren.
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