Versprechen und Enttäuschung – Die zwei Gesichter von Hartz IV beim Übergang in die Nacherwerbsphase
- In dieser Studie wird mithilfe der Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) der Bezug von Grundsicherungsleistungen beim Übergang in die Nacherwerbsphase für die Daten der Jahre 2006 bis 2020 untersucht.
- Dieser Bezug hat zwei Gesichter: Einmal als prekärer Übergangspfad in eine Nacherwerbsphase ohne Grundsicherungsbezug und zunehmend als verfestigter Bezug über das Ende der Erwerbsphase hinaus. Der Anteil verfestigten Bezuges steigt von 2006 bis 2020 von 5 Prozent auf 9 Prozent der Übergänge.
- Alleinlebende Männer, ehemalige Angestellte in Berufen mit einem Anforderungsniveau bis Ausbildungsabschluss und umbruchsgeprägte Ostdeutsche leben häufiger in Haushalten, bei denen mit dem Übergang in die Nacherwerbsphase auch der Bezug von Grundsicherungsleistungen beendet wird (prekärer Übergangspfad).
- Alleinlebende Frauen, Kleingewerbetreibende, Langzeitarbeitslose im SGB II Bezug und Personen mit transnationaler Migrationserfahrung sind besonders häufig von verfestigtem Bezug beim Übergang in die Nacherwerbsphase betroffen.
- Ein Bezug von Grundsicherungsleistungen, der erstmals mit dem Beginn der Nacherwerbsphase auftritt, ist sehr selten und tritt in Haushalten mit sehr geringen Erwerbseinkommen auf („Working-Poor“). Personen mit transnationaler Migrationserfahrung und Angestellte sind hiervon besonders betroffen.