Erwerbsminderungsrenten im Altersübergang : Entwicklungstrends in einem Umfeld steigender Altersgrenzen

  • Die Erwerbsminderungsrente ist fester Bestandteil der Gesetzlichen Rentenversicherung und dazu bestimmt, das Invaliditätsrisiko vor Erreichen der Altersphase abzusichern.
  • Inzwischen erfolgt etwa die Hälfte der Neuzugänge in Erwerbsminderungsrente erst ab einem Alter von 58 Jahren. Der Anteil der Älteren unter den Neuzugängen in Erwerbsminderungsrente ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen.
  • Dass anteilig mehr Ältere eine Erwerbsminderungsrente erhalten, hängt auch mit der Anhebung der Altersgrenzen und der Schließung der Frühverrentung zusammen: Da Altersrenten erst in höherem Alter bezogen werden können, wechselt ein Teil derjenigen, die nicht so lange arbeiten können, in Erwerbsminderungsrente.
  • Viele Beschäftigte scheiden gesundheitsbedingt aus dem Erwerbsleben kurz vor der Altersrente aus, erfüllen aber nicht die strengen gesundheitlichen Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente. Es bedarf neuer Formen der Absicherung gesundheitlicher Einschränkungen bei eingeschränkter Erwerbsfähigkeit im Alter.
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Zitieren

Zitierform:
Brussig, Martin (2025): Erwerbsminderungsrenten im Altersübergang: Entwicklungstrends in einem Umfeld steigender Altersgrenzen. In: Altersübergangs-Report. Online unter: https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:hbz:465-20250219-133957-0.
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