Arbeitsförderung von Geflüchteten – Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung

  • Den Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (§45 SGB III) kommt bei der Arbeitsförderung von Geflüchteten große Bedeutung zu, auch weil ihr Rechtsrahmen weite Ausgestaltungsspielräume lässt.
  • Mit sozialer Stabilisierung, Wissensvermittlung, Berufsorientierung und (begleitender) Sprachförderung sind die Ziele und Inhalte vieler dieser Maßnahmen der eigentlichen Arbeitsmarktintegration vorgelagert.
  • In der Förderpraxis der Jobcenter und Arbeitsagenturen dienen die Maßnahmen oft auch der Überbrückung von Wartezeiten (z.B. auf Sprachkurse); deshalb wird für wichtig gehalten, dass sie kurzfristig verfügbar sind.
  • Flüchtlingsspezifische Maßnahmen wirkten wegen zu ambitionierter Curricula zum Teil nicht wie erwartet.
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Zitierform:
Brussig, Martin et al. (2022): Arbeitsförderung von Geflüchteten – Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung. In: IAQ-Report. Online unter: https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:hbz:465-20220315-103231-6.
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