Schnittstellen in der Sozialpolitik : Eine Analyse am Beispiel der Einrichtung von Jugendberufsagenturen
Auf den Punkt ...
- Jugendliche im Übergang von der Schule in den Beruf werden in der Sozialpolitik von Akteuren aus drei Rechtskreisen betreut – SGB II (Grundsicherung), III (Arbeitsförderung) und VIII (Jugendhilfe).
- Zur besseren Verzahnung dieser Schnittstellen werden Jugendberufsagenturen eingerichtet, für die es kein einheitliches Konzept gibt, sodass jede Agentur anders gestaltet ist und andere Kooperationspartner, Strukturen zur Zusammenarbeit und Organisationsformen aufweist.
- Generell lassen sich in der konkreten Ausgestaltung der Jugendberufsagenturen vor allem drei Modelle identifizieren: eine Gesamtpartnerschaft aller drei Rechtskreise, eine Fokuspartnerschaft der Arbeitsverwaltung und eine Fokuspartnerschaft von Jobcenter und Jugendhilfe.