Niedriglohnbeschäftigung 2012 : Was ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 € verändern könnte

Auf den Punkt ...
  • Im Jahr 2012 arbeiteten 24,3% aller abhängig Beschäftigten für einen Stundenlohn unterhalb der bundeseinheitlichen Niedriglohnschwelle von 9,30 €.
  • Die Zahl der Niedriglohnbeschäftigten ist seit 1995 von 5,9 auf 8,4 Millionen im Jahr 2012 gestiegen, was einer Zunahme um rund 2,5 Millionen (bzw. 42,1%) entspricht. Der prozentuale Anstieg der Niedriglohnbeschäftigung war in Westdeutschland weitaus höher als in Ostdeutschland.
  • Der Anteil der Beschäftigten, die bei einem Mindestlohn von 8,50 € Anspruch auf eine Lohnerhöhung hätten, liegt je nach Berechnungsweise des Stundenlohns und der Grundgesamtheit zwischen 13,6% und 19,7% der abhängig Beschäftigten.
  • Zur Ausgestaltung und Umsetzung des gesetzlichen Mindestlohns sind noch wichtige Punkte offen. Dies betrifft z.B. die Erfassung der tatsächlichen Arbeitszeiten und die Frage, ob Zulagen und Sonderzahlungen bei der Einhaltung des Mindestlohns angerechnet werden dürfen.
  • Ausnahmeregelungen sollten eng begrenzt bleiben, weil sonst ein Wettbewerb zwischen Beschäftigtengruppen mit und ohne Mindestlohnanspruch entfacht wird. Zudem würden Ausnahmen die Durchsetzung und Kontrolle des Mindestlohns deutlich erschweren.
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