Wege zur Anerkennung – Wege zur Integration? : Inanspruchnahme und Ergebnisse von Beratung zur Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen

Auf den Punkt ...
  • Seit 2012 haben Zugewanderte unabhängig von ihrer Herkunft einen Rechtsanspruch, ihre im Ausland erworbenen Berufsabschlüsse in Deutschland auf Gleichwertigkeit prüfen und sich bescheinigen zu lassen. Erst mit einer solchen Anerkennung ist die Ausübung in reglementierten Berufen möglich.
  • Dieser vom Deutschen Bundestag verabschiedete Rechtsanspruch auf Anerkennungsverfahren erstreckt sich zunächst auf bundesrechtlich geregelte Berufe. Für die landesrechtlich geregelten Berufe müssen die Bundesländer äquivalente Regelungen verabschieden, was bislang erst teilweise geschehen ist.
  • Aufgrund der Komplexität der Berufsordnungen in Deutschland und der für die Anerkennungsverfahren verantwortlichen Organisationen und Einrichtungen ist eine kompetente, unabhängige und kostenfreie Beratung unerlässlich, um diesen neuen Rechtsanspruch mit Leben zu erfüllen.
  • In einer Befragung von Zugewanderten, die eine Anerkennungsberatung in Anspruch genommen haben, zeigt sich, dass fast allen die Anerkennung ihres im Ausland erworbenen Abschlusses wichtig oder sehr wichtig ist. Die vorliegenden Befunde deuten darauf hin, dass sich mit einer teilweisen oder vollständigen Anerkennung ihre Arbeitsmarktchancen verbessern.
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