Verschenkte Potenziale : Fehlende Anerkennung von Qualifikationsabschlüssen erschwert die Erwerbsintegration von ALG II-Bezieher/innen mit Migrationshintergrund

Auf den Punkt ...
  • Über ein Viertel aller ALG II-Bezieher/innen mit Migrationshintergrund hat im Ausland einen Berufs oder Hochschulabschluss erworben, der in Deutschland nicht anerkannt ist. Dieses betrifft insbesondere Migrant/inn/en aus mittel- und osteuropäischen Ländern einschließlich GUS sowie Aussiedler/innen.
  • Die Beschäftigungschancen von ALG II-Bezieher/innen mit einem ausländischen Abschluss, der in Deutschland nicht anerkannt ist, sind ebenso schlecht wie die Chancen von Personen, die überhaupt keinen Abschluss erwarben.
  • Personen, deren ausländischer Berufsabschluss in Deutschland anerkannt wurde, haben um 50 Prozent höhere Beschäftigungschancen als Personen mit einem nicht anerkannten Abschluss.
  • Vermittlungsfachkräfte in Grundsicherungsstellen können aufgrund organisatorischer Weichenstellungen ihren "Kund/inn/en" mit Migrationshintergrund praktisch keine Unterstützung im Anerkennungsverfahren anbieten.
  • Zur Sicherung des vorhandenen, im Ausland erworbenen Humankapitals müssen die Anerkennungsverfahren vereinfacht sowie Möglichkeiten geschaffen werden, die das Nachholen eines in Deutschland nicht anerkannten Abschlusses erleichtern.
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