Alter beim Austritt aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung ist gestiegen : Auch nach dem Ende der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung sind viele Erwerbspersonen noch auf dem Arbeitsmarkt aktiv – mit wachsender Dauer
Auf einen Blick...
- Das mittlere Austrittsalter aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung lag für ältere Beschäftigte des Geburtsjahrgangs 1945 bei 60,5 Jahren, für die 1948 Geborenen bei 61,7 Jahren. Gegenüber älteren Beschäftigten des Jahrgangs 1940 ist es um 0,7 bzw. 1,9 Jahre gestiegen. Trotz dieses markanten Anstiegs blieb das durchschnittliche Austrittsalter aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung deutlich unterhalb der für diese Kohorten gültigen Regelaltersgrenze von 65 Jahren.
- Zum überwiegenden Teil wurde der Anstieg des Austrittsalters aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung durch die Inanspruchnahme von Altersteilzeitarbeit ermöglicht.
Das Ende einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung bedeutet oft nicht das Ende jeglicher Erwerbsaktivität. Infolgedessen liegt das mittlere Alter für den vollständigen Arbeitsmarktaustritt deutlich oberhalb des mittleren Austrittsalters aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung. - Das Alter der letzten Arbeitsmarktaktivität (insbesondere geringfügige Beschäftigung und Arbeitslosigkeit) ist zwischen den Kohorten der 1940 und 1945 Geborenen etwas stärker gestiegen als das Austrittsalter aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung, nämlich von 60,8 auf 62,3 Jahre. Die Phase zwischen dem Ende der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung und dem Arbeitsmarktaustritt hat sich im Durchschnitt von 365 auf 639 Tage verlängert.
- Die Ergebnisse zeigen, dass altersgerechte Arbeitsbedingungen, reduzierte Arbeitsbelastungen, Arbeits- und Gesundheitsschutz und letztlich auch soziale Sicherheit für ältere Beschäftigte mit gesundheitlichen Einschränkungen erforderlich sind, um die steigenden Altersgrenzen in der Rentenversicherung zu flankieren. Dies gilt umso mehr, als der Zugang zu Altersteilzeitarbeit für die nachrückenden Kohorten deutlich restriktiver gestaltet ist.