Stellungnahme zur schriftlichen Anhörung der Mindestlohnkommission am 2. März 2023

  • Der Mindestlohn verringerte die Lohnunterschiede insgesamt und auch zwischen Stadt und Land sowiez wischen Ost und West.
  • Es konnten keine negativen Beschäftigungseffekte wohl aber positive Produktivitätseffekte festgestellt werden.
  • Die Compliance-Probleme haben sich verringert, sind aber weiterhin hoch. Notwendig ist eine fälschungssichere elektronische Arbeitszeitaufzeichnung.
  • Bei hoher Inflation muss der Mindestlohn jährlich und nicht alle zwei Jahre erhöht werden.
  • Die Mini-Job-Grenze hindert viele Geringverdiener an der Verlängerung ihrer Arbeitszeit. Fachkräftestrategien ohne die Mobilisierung dieser Stundenpotenziale sind nicht ernst zu nehmen.
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Zitierform:
Bosch, Gerhard (2023): Stellungnahme zur schriftlichen Anhörung der Mindestlohnkommission am 2. März 2023. In: IAQ-Standpunkte. Online unter: https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:hbz:465-20230329-144316-5.
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