Stellungnahme zur Anhörung zum „Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung“ in Berlin am 16.05.2022

Kurz gefasst:
  • Die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 € ist ein wichtiger Schritt, um für rund 20 % der abhängig Beschäftigten die Stundenlöhne zu erhöhen. Profitieren werden vor allem Frauen, gering Qualifizierte, Beschäftigte in kleinen Betrieben ohne Tarifbindung sowie atypisch Beschäftigte.
  • Getrübt wird der positive Ausblick auf anhaltende Berichte von Verstößen gegen den Mindestlohn. Hier offenbaren sich strukturelle Einfallstore für die Nichteinhaltung, die häufig systemischer Natur sind.
  • Besonders Minijobber*innen, gering Qualifizierte, Beschäftigte in kleinen Betrieben, Erwerbstätige mit wechselnden Arbeitszeiten und Einsatzorten sowie geringer Tarifbindung und fehlender Mitbestimmung sind oft von Verstößen betroffen.
  • Die mit der Erhöhung des Mindestlohns verbundene Anhebung und Dynamisierung der Geringfügigkeitsgrenze verfestigt falsche Anreize und erweist sich als politischer Fehler.
  • Insbesondere für Frauen stellen Minijobs zu oft eine biographische Sackgasse dar, die zu Versorgungs-, Armuts- und Abhängigkeitsproblemen führt. Zudem hat es sich in der Corona-Pandemie als besonders nachteilig erwiesen, dass Minijobber*innen keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld und Kurzarbeitergeld haben.
  • Maßnahmen für eine bessere Einhaltung und Durchsetzung von Mindestlöhnen reichen von einer Stärkung der Tarifbindung über eine Erhöhung der unternehmerischen Verantwortung bis hin zu einer Erleichterung der Selbstkontrolle der Beschäftigten.
  • Die Kontrolle und Durchsetzung von Mindestlöhnen hängt entscheidend von der korrekten Erfassung der Arbeitszeit ab. Hierfür braucht es eine elektronische und manipulationssichere Aufzeichnung der Arbeitszeit, auf die die Beschäftigten auch ohne Betriebsrat das Recht zur Einsicht und ggf. zur Korrektur von unzutreffenden Angaben haben.
  • Bei den Minijobs muss die Geringfügigkeitsgrenze nicht erhöht, sondern deutlich abgesenkt werden, um Anreize zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung zu erhöhen. Ergänzend sind weitere grundlegende Reformen im Bereich des Steuer- und Sozialversicherungsrechts notwendig.
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