Stellungnahme zur Anhörung zum „Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung“. BT-Drucksache 20/1408 vom 13.04.2022

Kurz gefasst:
  • Trotz aller positiven Auswirkungen hat der Mindestlohn den Niedriglohnsektor nur geringfügig verkleinert. Noch immer arbeiten in Deutschland fast 20% zu einem Niedriglohn.
  • Simulationsrechnungen zeigen, dass die Beschäftigung erst bei einem Mindestlohn von 13 € zurückgeht.
  • Es ist zu begrüßen, dass die Bundesregierung nach dem ersten Schritt der Einführung des Mindestlohns jetzt den zweiten Schritt seiner Anhebung des Mindestlohns auf 12 € bzw. rund 60% des Medianlohns geht.
  • Angesichts der hohen Inflationsraten ist eine jährliche Anpassung des Mindestlohns notwendig, damit er der Lohnentwicklung nicht zu lange hinterher hängt.
  • Für die Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze gibt es außer Partialinteressen keine nachvollziehbare Begründung. Der Klebeffekt von Minijobs ist hoch und führt zu dauerhaften Benachteiligungen.
  • Ohne die künstlichen Beschränkungen vor allem des Arbeitsvolumens von Frauen, könnte deren Beschäftigung um 3,23 Millionen Personen in Vollzeitäquivalenten höher sein, was eine Finanzierung der Renten erleichtern würde.
  • Mit der Legalisierung der Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze um 1040 € in zwei Monaten pro Jahr, wird diese Grenze de facto auf 609,97 € pro Monat erhöht, was der Koalitionsvertrag nicht hergibt. Die Gefahr, dass diese Ausnahmeregel, zur Norm wird, ist groß.
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