Geschlechtsbasierte Gewalt gegen Politiker*innen : Reflexionen zu einem Tabu
Gewalt gegen Politiker*innen wird in öffentlichen Diskursen unterschiedlich behandelt, je nachdem, wie sie motiviert ist. Rassistische Bedrohungen und Übergriffe werden häufig als persönlicher Preis von Zivilcourage diskutiert. Sexualisierte Angriffe bleiben hingegen weitgehend tabuisiert, ungeachtet von Kampagnen wie #MeTooEP oder #NotInMyParliament. Insgesamt ist die Bedeutung der Kategorie Geschlecht bei Gewalthandlungen gegen Politiker*innen, die von Personen(-gruppen) ausgeführt werden, kaum beforscht.
Geschlechtsbasierte, insbesondere sexualisierte Gewalt gegen Politiker*innen als solche wird in gesellschaftlichen Diskursen kaum (an)erkannt. Einen Tiefpunkt stellte ein erstinstanzliches Urteil im Fall von Renate Künast dar. Die Grünen-Politikerin wehrte sich vor Gericht gegen Beleidigungen und Pöbeleien in sozialen Medien und war mit einem Urteil konfrontiert, wonach Beschimpfungen wie „Stück Scheiße“, „Drecks Fotze“ oder „Geisteskranke“ durch die Meinungsfreiheit gedeckt seien (u. a. Zeit Online 2019). Glücklicherweise wurde das Urteil in höheren Instanzen teilweise aufgehoben.
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