Beyond the German “Green Card” : Migration of Highly Qualified Professionals

Given the international race for the ‘best minds’, German policy has started, albeit hesitantly, to take action. The Green Card Initiative in 2000 made the first provisions for immigration and recruitment of highly qualified professionals from abroad, but it and other legal changes have not reached the majority of immigrants holding a foreign university degree. It therefore remains to be seen in future how these changes will affect the integration of highly qualified migrant professionals with foreign qualifications in the labour market.
Nur in einer der von uns vorgefundenen typischen Konstellationen haben sich MigrantInnen hauptsächlich darauf konzentrieren können, ihr im Ausland erworbenes Wissen und Können auf dem Arbeitsmarkt zu verwerten. Diese Menschen mit transnationaler Karriere sind in beruflichen Feldern beschäftigt, in denen auf Englisch kommuniziert und in weltweiten Netzwerken gearbeitet wird. Staaten legen ihnen nur wenige ausländerrechtliche Steine in den Weg. In allen anderen Konstellationen wird der Zugang in berufsspezifische Arbeitsmärkte durch das Ausländerrecht überformt. Fachkräfte im Consulting- und Managementbereich verwer-ten herkunftslandbezogenes Spezialwissen. ÄrztInnen erhalten zwar unter Umständen schnell eine formale Anerkennung für ihre Ausbildung, kämpfen dann aber mit professionsrechtlichen Barrieren, die sie auch dann benachteiligen, wenn ihre Qualifikation anerkannt ist und sie, wie Dr. Nazar, als Ehegatten einer Deutschen jedes Recht haben, in Deutschland zu arbeiten. Paradoxerweise erleiden gerade diejenigen, die, etwa als AussiedlerInnen, bei der Arbeitsmarktintegration staatliche Unterstützung finden, dadurch Nachteile. Denn der Wohlfahrtsstaat unterstützt eher berufliche als akademische Qualifikationen, so dass die Förderung das Wissen der Hochqualifizierten abwertet. Immerhin gelingt unter diesen Umständen noch ein Einstieg in qualifizierte Beschäftigungsverhältnisse. Undokumentierte MigrantInnen und Menschen, die als AsylbewerberInnen oder mit einer Duldung lange Zeiten warten müssen, sind froh, wenn sie (noch) eine unqualifizierte Beschäftigung finden können. Auch StudienabsolventInnen aus dem Ausland, die ein Zweitstudium in Deutschland aufnehmen, unterliegen Einschränkungen, die sie in Studentenjobs einmünden lassen. Angesichts der internationalen Konkurrenz um die ‚besten Köpfe‘ ist die deutsche Politik, wenn auch zögerlich, so doch tätig geworden. Neben Erleichterungen für ausländische AbsolventInnen deutscher Hochschulen wurden mit der Green Card Initiative 2000 erstmals Vorkehrungen für die Einwanderung und Anwerbung von Hochqualifizierten aus dem Ausland getroffen, die sich auch im Zuwanderungsgesetz 2005 niederschlugen und mit dem Beschluss von Meseberg 2007 noch einmal verbessert wurden. Die Zukunft wird zeigen, wie sich diese Veränderungen auf die Arbeitsmarktintegration hochqualifizierter BildungsausländerInnen auswirken. Neben rechtlichen Reformen ist aber wohl auch ein anderer öffentlicher Diskurs erforderlich. Denn viele BildungsausländerInnen verfügen als Ehegatten oder SpätaussiedlerInnen schon jetzt über einen Arbeitsmarktzugang, der rechtlich kaum eingeschränkt ist. Beim Versuch, ihre Qualifikationen auf dem deutschen Arbeitsmarkt zu verwerten, treffen sie aber auf eine Vielfalt auch versteckter Hindernisse. Dazu gehören nicht nur das institutionalisierte Misstrauen gegenüber ihren Qualifikationen, sondern auch die Skepsis potenzieller ArbeitgeberInnen und zum Teil auch sublime, auf ihre ethnische Herkunft bezogene Ausschlussmechanismen. Mit neuen Gesetzen zur internationalen Übertragbarkeit von Qualifikationen, die unter anderem durch die Ratifizierung der Lissabonner Konvention der EU nötig werden, würde die formale (Teil-)Anerkennung akademischer Qualifikationen zwar wesentlich verbessert werden. Entscheidend wird aber sein, ob der öffentliche Diskurs in Deutschland und insbesondere die ArbeitgeberInnen Personen mit hohen ausländischen Bildungstiteln vorurteilsfrei begegnen werden.
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