Grundrente : Mindestabsicherung langjährig Versicherter als Versicherungsleistung!

Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der Grundrente für langjährige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung mit unterdurchschnittlichem Einkommen und für weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Alterseinkommen (Grundrentengesetz) für die Anhörung am 25. Mai 2020 im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales (BT-Drs. 19/18473, Ausschussdrucksache 19(11)675)

Kurz gefasst

  • Durch die mit den Rentenreformen 2001ff. eingeleitete Absenkung des Rentenniveaus ist das Risiko gestiegen, trotz langjähriger Systemzugehörigkeit und Beitragszahlung keinen Rentenanspruch oberhalb des Grundsicherungsniveaus zu erreichen, und es wird weiter steigen. Für Personen mit Niedrigeinkommen oder Teilzeitarbeit ist es auch bei langjähriger Versicherung kaum möglich, einen armutsvermeidenden Rentenanspruch oberhalb der Grundsicherungsschwelle zu erzielen. Das untergräbt die Akzeptanz der GRV als wichtigstem deutschen Alterssicherungssystem.
  • Die Einführung einer Grundrente für langjährig Versicherte der GRV wurde im Koalitionsvertrag der GroKo für die laufende Legislaturperiode vereinbart. Das Vorhaben jetzt auch umzusetzen, ist ein Beitrag zum Vertrauen in das politische Handeln. Vor dem Hintergrund der in 2020 im Zuge der Corona-Pandemie beschlossenen Konjunkturpakete und ihrer Finanzvolumina erscheint das veranschlagte Finanzvolumen für die Grundrente (1,3 Mrd. € in 2021, steigend auf 1,6 Mrd. € 2025) moderat.
  • Im Einzelnen wirft der nun vorliegende Gesetzentwurf allerdings noch eine Reihe von Fragen und Problemen auf. Hierzu gehören – neben absehbaren administrativen Herausforderungen – Fragen nach der gerechten Ausgestaltung (Arbeitszeiterfassung), dem Verhältnis zu anderen Sozialleistungen (Grundsicherung) und möglichen Fehlanreizen (Verfestigung geschlechtsspezifischer Arbeitszeitarrangements in der Familie).
  • In Abgrenzung zur mehrheitlich vertretenen Auffassung, es handle sich bei der geplanten Grundrente um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die ggf. aus Steuern zu finanzieren sei, wird im Folgenden argumentiert, dass es sich hier um eine Versicherung gegen das Risiko, trotz langjähriger Mitgliedschaft und Beitragszahlung keine armutsvermeidenden Alterssicherungsansprüche aufbauen zu können handelt und daher eine Finanzierung aus Versicherungsbeiträgen sachgerecht wäre.
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