Weiterbildungsbereitschaft endlich belohnen!

Kurz gefasst
  • Der Entwurf zum "Arbeit-von-Morgen-Gesetz" setzt vor allem (1) mit einem Rechtsanspruch für Geringqualifizierte, (2) der stärkeren finanziellen Förderung der Weiterbildung von Beschäftigten im Strukturwandel, sowie (3) der zusätzlichen Unterstützung von Weiterbildung in Transfermaßnahmen und (4) in Kurzarbeit wichtige Akzente im Aufbau eines Systems des lebenslangen Lernens.
  • Allerdings ist die Teilnahme an einem Ein-Euro-Job immer noch attraktiver als an einer anspruchsvollen Weiterbildung. Die Anträge der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE schlagen vor, durch ein über dem Arbeitslosen I und - II liegendes Weiterbildungsgeld diese Fehlanreize zu beseitigen.
  • Die Vorschläge zur Förderung der Weiterbildung von Beschäftigten im Strukturwandel, in Transfermaßnahmen und in Kurzarbeit sind teilweise zu restriktiv gefasst, um in der Praxis zu wirken.
  • Die Dauer der Umschulungen von gering qualifizierten und lernentwöhnten Langzeitarbeitslosen sollte in begründeten Fällen auf drei Jahre ausgedehnt werden können. Mit der bislang üblichen Begrenzung auf zwei Jahre werden Umschulungen im Vergleich zu einer Erstausbildung um mindestens ein Drittel verkürzt, was zu einer Überforderung dieses Personenkreises und damit zum de facto Ausschluss aus abschlussbezogenen Weiterbildungen führt.
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