Stellungnahme zum „Entwurf eines Gesetzes zur dynamischen Beitragsentlastung in der Arbeitslosenversicherung“ : Deutscher Bundestag Drucksache 19/10615/15, 4. Juni 2019
Kurz gefasst:
- Arbeitslosenversicherungen zählen aufgrund ihrer antizyklischen Einnahmen- und Ausgabenentwicklung zu den automatischen Stabilisatoren der Konjunktur.
- Während fiskalische Konjunkturprogramme erst beschlossen, geplant und umgesetzt werden müssen, wirken die erhöhten Zahlungen für Arbeitslosenunterstützung und Kurzarbeitsgeld sofort und zielgenau in den Regionen mit den größten Arbeitsmarktproblemen.
- Die Konjunkturforschung ist nicht in der Lage vorherzusagen, ob der Wert von 0,65% des Bruttossozialprodukts, was rund 20 Mrd. € entspricht, für die Rücklage der Bundesagentur für Arbeit in künftigen Krisen ausreicht.
- „Harmonische“, gleich lange Auf- und Abschwungphasen entsprechen nicht der wirtschaftlichen Realität. Damit entfällt auch die argumentative Grundlage für eine schematische Beitragssenkung bei Überschreitung eines Höchstwerts der Rücklage.
- Anstelle von Beitragssenkungen sollten Zukunftsaufgaben, wie die stärkere Unterstützung abschlussbezogener Weiterbildung, gefördert werden.
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Zitierform:
Bosch, Gerhard (2020): Stellungnahme zum „Entwurf eines Gesetzes zur dynamischen Beitragsentlastung in der Arbeitslosenversicherung“: Deutscher Bundestag Drucksache 19/10615/15, 4. Juni 2019. In: IAQ-Standpunkte. Online unter: https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:hbz:464-20200417-091732-9.
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