Stellungnahme zum „Entwurf eines Gesetzes zur dynamischen Beitragsentlastung in der Arbeitslosenversicherung“ : Deutscher Bundestag Drucksache 19/10615/15, 4. Juni 2019

Kurz gefasst:
  • Arbeitslosenversicherungen zählen aufgrund ihrer antizyklischen Einnahmen- und Ausgabenentwicklung zu den automatischen Stabilisatoren der Konjunktur.
  • Während fiskalische Konjunkturprogramme erst beschlossen, geplant und umgesetzt werden müssen, wirken die erhöhten Zahlungen für Arbeitslosenunterstützung und Kurzarbeitsgeld sofort und zielgenau in den Regionen mit den größten Arbeitsmarktproblemen.
  • Die Konjunkturforschung ist nicht in der Lage vorherzusagen, ob der Wert von 0,65% des Bruttossozialprodukts, was rund 20 Mrd. € entspricht, für die Rücklage der Bundesagentur für Arbeit in künftigen Krisen ausreicht.
  • „Harmonische“, gleich lange Auf- und Abschwungphasen entsprechen nicht der wirtschaftlichen Realität. Damit entfällt auch die argumentative Grundlage für eine schematische Beitragssenkung bei Überschreitung eines Höchstwerts der Rücklage.
  • Anstelle von Beitragssenkungen sollten Zukunftsaufgaben, wie die stärkere Unterstützung abschlussbezogener Weiterbildung, gefördert werden.
Zur Startseite

Zitieren

Zitierform:
Bosch, Gerhard (2020): Stellungnahme zum „Entwurf eines Gesetzes zur dynamischen Beitragsentlastung in der Arbeitslosenversicherung“: Deutscher Bundestag Drucksache 19/10615/15, 4. Juni 2019. In: IAQ-Standpunkte. Online unter: https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:hbz:464-20200417-091732-9.
Zitierform konnte nicht geladen werden.

Rechte

Nutzung und Vervielfältigung:
Alle Rechte vorbehalten