„Digitale Transformation der Arbeitswelt in Nordrhein-Westfalen“ : Stellungnahme 17/1848 zur Anhörung der Enquetekommission l des Landtags NRW zum Thema „Weiterbildung“, 27. September 2019

Kurz gefasst:
  • Der durch die Digitaliserung verursachte Strukturwandel ist nur ein Grund für die wachsende Bedeutung von Weiterbildung. Weitere Treiber sind instabile Erwerbsverläufe mit häufigen Arbeitsplatzwechseln, Migration, die Erhöhung des Renteneintrittsalters sowie individuelle Wünsche nach Aufstieg oder nach einer zweiten Chance.
  • Die Digitalisierung wird allerdings die Inhalte der Weiterbildung zunehmend prägen. Um den Einfluss der Digitalisierung auf die Weiterbildung zu verstehen, müssen wir also die Gründe für die Teilnahme von den Inhalten dieser Weiterbildungen trennen.
  • Die Weiterbildungsbedarfe in der Zukunft sind heute nicht im Einzelnen prognostizierbar.Man muss daher einen geeigneten institutionellen Rahmen schaffen, der Bürgern_innen im Erwerbsalter künftig Optionen eröffnet, an den notwendigen und gewünschten Weiterbildungsmaßnahmen teilzunehmen.
  • Dazu muss es eine flächendeckende träger- und sanktionsfreie Weiterbildungsberatung geben. Die Bundesagentur für Arbeit hat in Modellversuchen (u.a. in Düsseldorf) eine solche Beratung erfolgreich pilotiert.
  • Weiterhin ist zur Herstellung gleicher Chancen die Finanzierung des Lebensunterhalts bei längerfristigen Maßnahmen notwendig.
  • Die starren Altersgrenzen im BAfÖG sind eine gesetzeswidrige Altersdiskriminierung. Das BAfÖG sollte wie in Schweden zu einem Instrument lebenslangen Lernens ausgebaut werden.
  • Es ist absurd, dass man für einen 1 Euro-Job eine monatliche Aufwandsentschädigung von rund 180 € zum ALG II erhält, während man für eine wesentlich anspruchsvollere berufliche Weiterbildung mit dem ALG II auskommen muss. Arbeitslosen sollte ein über dem Arbeitslosengeld liegendes Weiterbildungsgeld gezahlt werden.
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