Schriftliche Stellungnahme zur Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales zum Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Nachunternehmerhaftung in der Kurier-, Express- und Paketbranche zum Schutz der Beschäftigten (Paketboten-Schutz-Gesetz) : Deutscher Bundestag Drucksache 19/3958, 21. Oktober 2019

Kurz gefasst:
  • Fallstudien des Instituts Arbeit und Qualifikation zeigen, dass wachsende Kontroll- und Compliance-Probleme bei Mindestarbeitsbedingungen auf eine zunehmende Fragmentierung von Unternehmen und einer wachsenden Heterogenität von Beschäftigungsformen zurückzuführen sind.
  • Die Wirkung einer Nachunternehmerhaftung ist umstritten. Einerseits zeigen die Beispiele aus dem Baugewerbe und der Fleischwirtschaft, dass die Haftung eine präventive Wirkung entfalten kann. Andererseits werden in beiden Branchen weiterhin zahlreiche Verstöße festgestellt. Damit ist die Nachunternehmerhaftung zwar ein wichtiger Kontroll-Baustein, der jedoch durch wirksamere staatliche Kontrollen und strengere Regulierungen ergänzt werden muss.
  • Eine wirkungsvollere Einhaltung der Mindeststandards lässt sich erreichen, wenn die Kontrollen stärker an der Spitze der Wertschöpfungskette ansetzen, die die Unternehmen zu einem sorgfältigeren Nachunternehmermanagement veranlassen.
  • Die unzureichende Kontrolleffizienz der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) ist nicht nur auf sinkende Kontrollzahlen und eine zu geringe personelle Ausstattung zurückzuführen. Vielmehr haben vor allem die Abschaffung der Präventionseinheit und die unterschiedliche Aufgabenwahrnehmung der einzelnen Hauptzollämter zu einer Verschlechterung der Kontrollsituation geführt.
  • Für eine bessere Aufdeckung von Verstößen und als Unterstützung der Beschäftigten müssen die tatsächlich geleisteten Arbeitszeiten dokumentiert werden. Grundvoraussetzung dafür ist eine manipulationssichere Erfassung der Arbeitszeit, auf die die Beschäftigten direkt und nicht erst über den (oft nicht vorhandenen) Betriebsrat das Recht zur Einsicht und auch zur Korrektur von unzutreffenden Angaben haben.
  • Die erheblichen Compliance-Probleme im deutschen Arbeitsmarkt können nicht alleine durch staatliche Kontrollen verringert werden. Notwendig ist die Stärkung der Tarifautonomie durch eine Erhöhung der Tarifbindung und der Erleichterung der Allgemeinverbindlichkeit.
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