Die Kündigungserklärung des Arbeitgebers
Das Arbeitsrecht und damit das Kündigungsschutzrecht ist sowohl für die Erste wie die Zweite Juristischen Prüfung überaus relevant1. Das entspricht seiner praktischen Bedeutung. Neben dem allgemeinen Kündigungsschutz nach dem KSchG und den verschiedenen Regelungen über den besonderen Kündigungsschutz2 dürfen die allgemeinen Kündigungsvoraussetzungen nicht vernachlässigt werden. Der sicherste Kündigungsgrund vermag dem Arbeitgeber nicht zum Erfolg zu verhelfen, wenn die Kündigungserklärung selbst fehlerhaft ist. Manche Arbeitgeber scheitern schon daran, dass sie den Kündigungswillen nicht hinreichend bestimmt formulieren. Das BAG hat in seiner aktuellen Rechtsprechung insbesondere die Angabe der Kündigungsfrist in den Fokus gerückt. Der Beitrag soll auf typische Problemfelder aufmerksam machen.
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