Verrechnungspreise : Eine betriebswirtschaftliche Analyse des steuerrechtlichen Status quo mit Implikationen für einen Paradigmenwechsel der steuerrechtlichen Erfolgsabgrenzung

Verrechnungspreise müssen im steuerrechtlichen Status quo dem sog. Fremdvergleichsgrundsatz genügen. Die betriebswirtschaftliche Analyse dieses steuerrechtlichen Status quo zeigt, dass ggf. nur Verrechnungspreise in anderer Höhe die betriebswirtschaftlichen Funktionen der Koordination und Erfolgsermittlung erfüllen. Daraus folgen die Implikationen für einen Paradigmenwechsel hin zu einer transaktionsunabhängigen steuerrechtlichen Erfolgsabgrenzung.

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