Stellungnahme zum „Entwurf eines Gesetzes gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch“ : Deutscher Bundestag Drucksache 19/8691

Kurz gefasst:

  • Die hohe Anzahl von Beschäftigten, die noch nicht einmal den Mindestlohn erhalten, zeigt die Unzulänglichkeiten bisheriger Kontrollstrategien.
  • Positiv zu bewerten ist die beabsichtigte stärkere Ausrichtung der Kontrollen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) auf die Aufdeckung von Scheinselbständigkeit, die Erweiterung des Branchenkatalogs für die Ausweismitführungspflicht um das Wach- und Sicherheitsgewerbe sowie die Einführung der Telekommunikationsüberwachung auch bei Sozialversicherungsbetrug.
  • Die Aufspaltung von Unternehmen in viele kleine Einheiten und lange Subunternehmerketten erhöhen den Aufwand für externe Kontrollen um ein Vielfaches. Mit kleinteiligen Kontrollen nur am Ende einer Wertschöpfungskette erreicht man die hauptverantwortlichen Auftraggeber nicht.
  • Die FKS ist für die wachsenden Kontrollaufgaben nicht gut aufgestellt: Die interne Fluktuation ist beängstigend hoch, so dass der mit Einführung des Mindestlohns geplante Personalaufbau trotz zahlreicher Neueinstellungen nicht gelungen ist. Die Abschaffung des Streifendienstes im Jahr 2014 hat die Kontrolleffizienz vermindert. Durch zwei parallel arbeitende Kontrolldienste kann der Zoll seine Ressourcen nicht effizient einsetzen.
  • Anstelle einer unabhängigen Evaluierung des Gesetzes ist nur ein Regierungsbericht in 5 Jahren geplant. Vorgeschlagen wird eine sofortige Organisationsuntersuchung, um die FKS effizient auf ihre zusätzlichen Aufgaben einzustellen.
  • Nachhaltige Kontrollstrategien müssen durch präventive Maßnahmen ergänzt werden, die Gesetzesverstöße schon im Vorfeld erschweren.
  • Nachhaltige Kontrollstrategien müssen durch präventive Maßnahmen ergänzt werden, die Gesetzesverstöße schon im Vorfeld erschweren. Zu nennen sind die Stärkung (1) der autonomen Kontrollen durch die Sozialpartner durch Erhöhung der Tarifbindung, (2) der Verantwortung der Auftraggeber an der Spitze von Wertschöpfungsketten und (3) des self-enforcements durch einfache und transparente Regelungen.

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