Betreuungsmodelle in der frühkindlichen Bildung : Stellungnahme zur Anhörung des Ausschusses für Familie, Kinder und Jugend am 19. April 2018

Kurz gefasst:
  • Bildung, Erziehung und Betreuung sind miteinander verknüpfte Kernfunktionen von Tageseinrichtungen für Kinder. Aktuell steht insbesondere die Weiterentwicklung der Betreuungsfunktion auf der Agenda, um die Rahmenbedingungen für die Erwerbstätigkeit von Eltern und somit für die Bekämpfung von Kinderarmut zu verbessern.
  • Dabei müssen Lösungen ermöglicht werden, die den individuell sehr unterschiedlichen Bedürfnissen der einzelnen Familien Rechnung tragen. Landesweite Bedarfserhebungen in Form von Umfragen mit dem Ziel einer verbesserten Planung helfen hier nicht weiter; die Aufgabe des Landes ist es vielmehr, die Flexibilität des Systems der Kindertageseinrichtungen so zu stärken, dass es vor Ort auf die konkreten Bedürfnisse der einzelnen Familien reagieren kann.
  • Die Flexibilität des Systems kann durch Reformen innerhalb des nordrhein-westfälischen Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) zeitnah deutlich erhöht werden – beispielsweise durch Zuschüsse für erweiterte Öffnungszeiten, eine bessere Finanzierung der Tagespflege für Randzeiten, die Entwicklung von geeigneten pädagogischen Konzepten für eine kindgerechte Gestaltung langer Betreuungszeiten und eine zeitgleiche Stärkung der Betreuung von (Grund-)Schulkindern.
  • Angesichts der spürbaren Personalknappheit in Kindertageseinrichtungen erfordert jede Weiterentwicklung des Systems eine Fachkräfteinitiative, um Personal für dieses Arbeitsfeld zu gewinnen und zu halten.
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