Qualitätskriterien für duale Studiengänge

Kurz gefasst:
  • Gestaltungs- und Regelungsvielfalt im Angebot dualer Studiengänge führt in zunehmendem Maße zu Intransparenz, Beliebigkeit und mangelnder Kontrollierbarkeit dieser Studienform.
    Hieraus ergibt sich die Notwendigkeit zur Entwicklung verbindlicher und bundesweit einheitlich geltender Mindeststandards dualer Studienkonzepte.
  • Dem Aufbau verbindlicher Gremienstrukturen, wie z.B. die Einrichtung von Beiräten, basierend auf Kooperationsverträgen zwischen allen beteiligten Akteuren, kommt hierbei ein zentraler Stellenwert zu.
  • Die Entwicklung gemeinsamer Curricula und verbindlicher Studienpläne zur Optimierung der Verknüpfung von Theorie- und Praxisphasen an verschiedenen Lernorten, insbesondere in Abstimmung zwischen Betrieb und Hochschule, ist für die Qualitätssicherung im dualen Studium wesentlich.
  • Die Situation der Studierenden hinsichtlich vertraglicher Regelungen zur Anerkennung von Lernleistungen, zur Abstimmung von Lerninhalten und -zeiten, sowie betrieblicher Regelungen zu Ausbildungsbedingungen, Übernahme und Weiterqualifizierung muss verbessert werden.
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