Arbeitslosenversicherung gerechter gestalten und Zugänge verbessern : Stellungnahme zum Antrag von Bündnis 90/Die Grünen: (Drucksache 18/5386) und Schutzfunktion der Arbeitslosenversicherung stärken: Stellungnahme zum Antrag von der Fraktion Die Linke: (Drucksache 18/7425)
Kurz gefasst
- Angesichts der Veränderungen auf den Arbeitsmärkten, steigender Qualifikationsanforderungen und der Zunahme prekärer Arbeit ist die Weiterentwicklung der Arbeitslosenversicherung mit einer stärker präventiven Orientierung und verbesserter Schutzfunktion erforderlich.
- Die Arbeitsmarktpolitik muss vor allem einen stärkeren Beitrag zur Qualifizierung von Arbeitslosen leisten, da der Arbeitsmarkt für einfache Tätigkeiten immer enger geworden ist und Arbeitslose ohne Berufsausbildung aufgrund des „Überangebotes“ von gering qualifizierten Arbeitskräften ohne zusätzliche Qualifikation geringe Integrationschancen haben.
- Nach dem drastischen Rückbau der abschlussbezogenen Weiterbildung haben sich die Zahlen seit 2007 wieder erhöht, ohne jedoch ein bedarfsgerechtes Niveau erreicht zu haben. Ein Grund für den geringen Anstieg des Teilnehmerbestandes in der beruflichen Weiterbildung liegt in der unzureichenden finanziellen Ausstattung des Unterhalts, die viele Arbeitslose veranlasst, eine Weiterbildungsmaßnahme – vor allem eine längere, abzubrechen oder erst gar nicht aufzunehmen. Es ist absurd, dass man für einen 1 € Job mehr bekommt als bei einer Weiterbildung.
- Durch steigende Anteile prekärer Erwerbsverläufe entstehen soziale Sicherungslücken, die geschlossen werden müssen. Insbesondere Selbstständige und befristet Beschäftigte haben Probleme, weil sie aufgrund der Instabilität ihrer Beschäftigungsverhältnisse nicht die nötige Rahmenfrist zum Erwerb eines Anspruches auf ALG I erreichen. Beide Beschäftigungsformen haben in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen und müssen besser abgesichert werden.
- Das Gleichgewicht zwischen den Regelkreisen des SGB II und SGB III ist verloren gegangen. Mittlerweile befinden sich rund 70 Prozent der Erwerbslosen im Rechtskreis des SGB II, die Arbeitslosenversicherung verliert ihre gesellschaftliche Legitimität, wenn die Grundsicherung die Regel und die Arbeitslosenunterstützung die Ausnahme wird.