Flexibilität im Rentenübergang und bei der Rentner(innen)erwerbstätigkeit : Neuregelungen für ausgewählte Personengruppen

Schriftliche Stellungnahme zum Gesetzentwurf der CDU/CSU und SPD „Entwurf eines Gesetzes zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben“ (Flexi-Rentengesetz, BT-Drucksache 18/9787)

Kurz gefasst:

  • Die bereits seit dem Jahr 1992 bestehende Möglichkeit, eine Teilrente zu beziehen und die Erwerbstätigkeit parallel (teilweise) fortzuführen, hat als Übergangspfad in den Ruhestand bislang kaum Anklang gefunden. Die Neuregelung macht die Kombinations- und Hinzuverdienstmöglichkeiten von Teilrente und Erwerbseinkommen deutlich attraktiver.
  • Allerdings bestehen drei wesentliche Tücken: Erstens fehlt eine Arbeitszeitbeschränkung. Zweitens fallen auch auf die Teilrenten empfindliche Abschläge an. Drittens sind die abhängig Beschäftigten bei der Umsetzung der Teilrente auf den Kooperationswillen der Betriebe angewiesen. Fraglich ist daher, ob das Modell ohne flankierende Maßnahmen real umgesetzt wird.
  • Das Gesetz sieht außerdem eine Ausweitung der Vorsorgemöglichkeiten im Altersübergang vor. So sind zukünftig auch die Minijobs bei vorgezogenen Altersrenten versicherungspflichtig. Außerdem werden die Rentenansprüche für erwerbstätige RentnerInnen jenseits der Regelaltersgrenze individualisiert. Während die (reinen) Arbeitgeberabgaben bislang anonym der Rentenkasse zuflossen, werden sie ab 2017 dem/der jeweiligen RentnerIn gutgeschrieben – sofern er sich an der Abgabe durch einen eigenen Beitrag beteiligt. Auf diese Weise wird ein faires Angebot geschaffen, die Rente auch in der Auszahlungsphase noch zu erhöhen.
  • Die Möglichkeit, im Rentenalter erwerbstätig zu sein und dabei Alterssicherung zu betrieben, bleibt jedoch all jenen vorbehalten, die dazu gesundheitlich und qualifikatorisch in der Lage sind. Die Empirie zeigt, dass im Rentenalter vor allem gut qualifizierte, gesunde Ältere vorwiegend Teilzeittätigkeiten ausüben, deren Arbeitsinhalte oft deutlich unter ihrem Qualifikationsniveau liegen. Sowohl die Hoffnung, mit der Erwerbstätigkeit im Rentenalter Absicherungslücken zu schließen, als auch die Idee, auf diese Weise dem Fachkräftemangel zu begegnen, wird daher unerfüllt bleiben.
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