Zur Einführung des gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 € in Deutschland
Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie (Tarifautonomiestärkungsgesetz)
Deutscher Bundestag Drucksache 18/1558 18. Wahlperiode 28.05.2014, Anhörung im Bundestag am 30. Juni 2014
Deutscher Bundestag Drucksache 18/1558 18. Wahlperiode 28.05.2014, Anhörung im Bundestag am 30. Juni 2014
- Kurz gefasst:
- Die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland bedeutet angesichts der starken Erosion des deutschen Lohnsystems eine der größten Sozialreformen der Nachkriegszeit. Im unteren Bereich werden die Löhne zum Teil prozentual stark steigen müssen, da die Geringverdiener/innen in Deutschland jahrelang von den üblichen Lohnsteigerungen abgekoppelt waren.
- Entgegen den von vielen hiesigen Ökonomen prophezeiten apokalyptischen Szenarien mit hohen Arbeitsplatzverlusten kommen neuere Studien vor allem aus den USA und Großbritannien zu dem Ergebnis, dass sich keine signifikanten Beschäftigungswirkungen von Mindestlöhnen beobachten lassen.
- Der in Deutschland vorgesehene gesetzliche Mindestlohn von 8,50 € pro Stunde ist im europäischen Vergleich sowohl absolut als auch relativ moderat.
- Länder mit einer hohen Innovationsdynamik verkraften höhere Mindestlöhne. Laut EU-Innovationsindikator zählt Deutschland zur Spitzengruppe der Innovationsführer in Europa.
- Im Unterschied zu den USA sind die Geringverdiener/innen in Deutschland gut qualifiziert. Drei Viertel von ihnen haben eine berufliche Ausbildung und werden unterhalb ihrer Produktivität bezahlt.
- Vorgesehen ist eine lange Übergangsfrist, die deutschen Unternehmen mehr als ein Jahr Zeit gibt um sich auf die neue Lohnuntergrenze einzustellen. Die Erfahrungen im In- und Ausland zeigen, dass ein Mindestlohn bei den Unternehmen akzeptiert wird, wenn sie sicher sein können, dass er auch von den Konkurrenten bezahlt wird. Daher sind wirkungsvolle Kontrollen der Einhaltung und abschreckende Strafen bei Nichteinhaltung des Mindestlohns notwendig.