Geringfügige Beschäftigung : Begrenzung statt Ausweitung
Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales im Deutschen Bundestag am 22. Oktober 2012.
Der Gesetzentwurf der Regierungsfraktion zielt auf eine Anhebung der
Geringfügigkeitsgrenze von 400 auf 450 Euro im Monat. Entsprechend
sollen sich die Grenzwerte für die sogenannte Midi-Zone auf 450 bis 850
Euro im Monat verschieben. Zugleich ist vorgesehen, bei der Rentenversicherungspflicht
der Beschäftigten zu einer sogenannten op-out Regelung
überzugehen: Es muss erklärt werden, aus dem Regelfall der Versicherungspflicht
aussteigen zu wollen, wenn abgewichen werden soll. Der Gesetzentwurf
der Fraktion DIE LINKE zielt hingegen auf die grundsätzliche
Abschaffung der geringfügigen Beschäftigung und der entsprechenden
sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Regelungen.
Die Stellungnahme weist darauf hin, dass eine Reform der geringfügigen
Beschäftigung geboten ist, um die vielfältigen Probleme, die mit diesen
Arbeitsverhältnissen verbunden sind, zu bewältigen. Als notwendig wird
die Begrenzung der Minijobs angesehen und nicht deren Ausweitung.