Geringfügige Beschäftigung : Begrenzung statt Ausweitung

Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales im Deutschen Bundestag am 22. Oktober 2012.
  • (a) zum Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und der FDP: Entwurf eines Gesetzes zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung (BT-Drs. 17/10773)
  • (b) zum Antrag der Abgeordneten Sabine Zimmermann, Jutta Krellmann, Diana Golze, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Minijobs mit sozialversicherungspflichtiger Arbeit gleichstellen (BT-Drs. 17/7386)

Der Gesetzentwurf der Regierungsfraktion zielt auf eine Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze von 400 auf 450 Euro im Monat. Entsprechend sollen sich die Grenzwerte für die sogenannte Midi-Zone auf 450 bis 850 Euro im Monat verschieben. Zugleich ist vorgesehen, bei der Rentenversicherungspflicht der Beschäftigten zu einer sogenannten op-out Regelung überzugehen: Es muss erklärt werden, aus dem Regelfall der Versicherungspflicht aussteigen zu wollen, wenn abgewichen werden soll. Der Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE zielt hingegen auf die grundsätzliche Abschaffung der geringfügigen Beschäftigung und der entsprechenden sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Regelungen.

Die Stellungnahme weist darauf hin, dass eine Reform der geringfügigen Beschäftigung geboten ist, um die vielfältigen Probleme, die mit diesen Arbeitsverhältnissen verbunden sind, zu bewältigen. Als notwendig wird die Begrenzung der Minijobs angesehen und nicht deren Ausweitung.

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