Rechnungslegungsgestützte Leistungsmessung von Hochschulen in NRW

Hochschulen in Deutschland werden, anders als beispielsweise Hochschulen in den USA, überwiegend durch Landesmittel finanziert. Bis in die 90er Jahre des vergangenen Jahrtausends ging diese Finanzierung mit einer aufgabenorientierten Detailsteuerung seitens der Länder einher. Staatliche Mittel wurden im Rahmen von sachlich und zeitlich spezifischen Einzelbudgets vergeben und an bestimmte Aufgaben geknüpft. Diesem inputorientierten Detailsteuerungsansatz wurden vermutete Qualitätsdefizite in Forschung und Lehre, ineffizienter Ressourceneinsatz, mangelnde internationale Wettbewerbsfähigkeit sowie eine mangelnde Orientierung an gesellschaftlichen Problemlagen und Arbeitsmarktbedingungen entgegengehalten. Um diesen Bedenken zu begegnen, hat sich das Verhältnis von Staat zu Hochschulen erheblich gewandelt. Die Hochschulen wurden dereguliert und der Staat zog sich aus der Detailsteuerung der Hochschulen zurück. Ein fundamentaler Schritt war in diesem Zusammenhang die sukzessive Einführung von Globalhaushalten im Hochschulbereich. Staatliche Zuschüsse werden demnach nicht mehr an detaillierte Ausgabenzwecke gebunden, sondern können von den Hochschulen überwiegend autonom zur Aufgabenerfüllung eingesetzt werden. Die Einführung von Globalbudgets und die damit verbundenen Freiheitsgrade der Hochschulen führten zu einer Abkehr von der inputorientierten Detailsteuerung der Hochschulen. Gleichwohl überlässt das Land NRW die Hochschulen nicht einer völligen Autonomie, sondern versucht, die Hochschultätigkeit anhand der Leistungen der Hochschulen zu steuern (Outputsteuerung). Derartige Steuerungsmodelle kommen nicht nur im Verhältnis von Land zu Hochschule, sondern auch innerhalb der Hochschule zum Tragen. Solche Outputsteuerungen stellen die steuernden Akteure allerdings vor mannigfache Probleme, die sich im Kern auf die Frage konzentrieren, wie sich Hochschulleistungen messen lassen und welche Verhaltenswirkungen von leistungsorientierten Steuerungsmodellen ausgehen. Die Messung der Hochschulleistungen ist deshalb bedeutsam, weil sich die Hochschulleistungen – anders als die Leistungen erwerbswirtschaftlicher Unternehmen – nicht unmittelbar anhand aggregierter finanzieller Kennzahlen messen lassen. Der Problemkreis der Verhaltenswirkungen ist deshalb relevant, weil die Induzierung von Verhaltenswirkungen das Ziel des Einsatzes von Steuerungsinstrumenten ist. Kernanliegen der Untersuchung ist die Beantwortung der Frage, ob sich die Hochschulleistungen mittels einer noch genauer zu spezifizierenden Hochschulrechnungslegung vor dem Hintergrund einer intendierten Verhaltenssteuerung valide messen lassen und welche Verhaltenswirkungen sich aus der Verwendung der Messergebnisse zu Steuerungszwecken ergeben. Die Untersuchung erstreckt sich dabei sowohl auf die leistungsbezogene als auch die finanzielle Rechnungslegung der Hochschulen, insbesondere auf den handelsrechtlichen Jahresabschluss von Hochschulen in NRW.

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