Assurance Service Interne Revision : die Übernahme der Internen Revision durch Wirtschaftsprüfer im Kontext der Rahmenkonzepte für neue Prüferdienstleistungen des AICPA und der IFAC

Die Interne Revision kann als interne Überwachungsinstanz eines Unternehmens angesehen werden, deren Aufgabe es ist, die Unternehmensleitung dabei zu unterstützen, die Unternehmensziele zu erreichen. Vor dem Hintergrund vielseitiger Risiken, denen Unternehmen der Gegenwart ausgesetzt sind, kommt der Überwachung der Unternehmensgeschehnisse eine besondere Bedeutung zu. Die Risiken manifestierten sich in der Vergangenheit am deutlichsten in einer Vielzahl von Insolvenzen in Deutschland und in diversen Beispielen von Missmanagement und kriminellen Handlungen deutscher börsennotierter Unternehmen. Dementsprechend verstärkte sich in den letzten Jahren die öffentliche Diskussion über die allgemeine Qualität und Ausgestaltung der Unternehmensüberwachung, die als Teil der Corporate Governance Diskussion Einzug in die Literatur hielt. Meist standen Aufsichtsrat und Abschlussprüfer in der öffentlichen Kritik. Jedoch gerieten auch die Maßnahmen von Seiten der Unternehmensleitung, die eine Erreichung der Unternehmensziele und Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen sichern sollten, in den Fokus dieser Diskussion. Als eine Konsequenz hieraus hat der Gesetzgeber im Jahr 1998 das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) erlassen, welches für Aktiengesellschaften die Verpflichtung vorsieht, fortan ein Überwachungssystem einzurichten, damit existenzgefährdende Entwicklungen frühzeitig erkannt werden. In der Begründung zum KonTraG heißt es u.a., dass hierdurch die Verpflichtung des Vorstands hervorgehoben werden soll, für eine angemessene Interne Revision zu sorgen. Der Gesetzgeber hat jedoch, aufgrund der Abhängigkeit von Größe, Struktur, Branche, Kapitalmarktzugang usw., den Terminus „angemessene Interne Revision“ nicht konkretisiert. Hinsichtlich der Forderung nach einer angemessenen Internen Revision kann jedoch festgehalten werden, dass der Gesetzgeber hierbei lediglich eine funktionale Interne Revision akzentuiert: Es bleibt also den Unternehmen überlassen, ob ihre Größe und Struktur eine eigene Abteilung „Interne Revision“ organisatorisch und wirtschaftlich zweckmäßig erscheinen lässt oder ob diese Aufgabe auf Dienstleister außerhalb des Unternehmens ausgelagert werden soll. Der Markt für Dienstleistungen, die durch Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüferpraxen erbracht werden, befindet sich in einem tiefgreifenden Wandel. In Erwartung einer stagnierenden Nachfrage nach Prüfungsdienstleistungen im Zusammenhang mit der Jahresab¬schluss¬prüfung versuchen die Anbieter dieser Dienstleistungen, sich gegenseitig Kunden abzuwerben. Der hierdurch bedingte Preiswettbewerb der Anbieter führte zu sinkenden Margen, die im Zusammenhang mit der Erbringung von Jahresabschlussprüfungen erzielt werden können. Ferner führten die erwähnten Unternehmenszusammenbrüche und -schieflagen auch zu einem volkswirtschaftlichen Schaden. Insbesondere die stakeholder verlangten in diesem Kontext nach umfangreichen und glaubwürdigen Informationen über das Unternehmensgeschehen. Auch aufgrund dieser Entwicklungen kann festgestellt werden, dass der Stellenwert des Nutzens eines geprüften Jahresabschlusses als Informationsgrundlage für Entscheidungsträger kontinuierlich abnimmt. Diese Entwicklungen zwingen den Berufsstand, neue Wege zu beschreiten, um die eigene Existenzfähigkeit sicherzustellen und die Bedürfnisse der Nutzer von Informationen zu befriedigen. Vor diesem Hintergrund entwickelten das American Institute of Certified Public Accountants (AICPA) und die International Federation of Accountants (IFAC) Rahmenkonzepte für neue Prüferdienstleistungen, welche den Bedürfnissen der stakeholder entsprechen und den Stellenwert des Berufsstandes auf dem Markt für Unternehmensinformationen sichern sollen. In diesem Zusammenhang stellt die Übernahme der Internen Revision eines Unternehmens durch Wirtschaftsprüfer eine Dienstleistung dar, die als Erweiterung des traditionellen Prüferdienstleistungsspektrums angesehen werden kann. Auch das AICPA hat sich Gedanken zu konkreten Dienstleistungen gemacht und die vollständige oder teilweise Übernahme der Internen Revision durch Berufsangehörige als mögliche erweiterte Prüferdienstleistung identifiziert. Während jedoch für einige der über 200 identifizierten erweiterten Prüferdienstleistungen eine konkretere Ausarbeitung erfolgte, steht diese, aufgrund von zeitlichen Restriktionen und begrenzten Ressourcen des AICPA, für die Dienstleistung der Übernahme der Internen Revision bis zum jetzigen Zeitpunkt aus. Eine Sichtung der aktuellen Literatur zeigt ebenfalls, dass es bislang keine wissenschaftliche Arbeit gibt, die eine vollständige oder teilweise Übernahme der Internen Revision eines Unternehmens durch Wirtschaftsprüfer im Kontext neuer Prüferdienstleistungen analysiert. Vor diesem Hintergrund ist es Ziel dieser Arbeit, aufbauend auf grundsätzlichen Überlegungen zum Thema „Outsourcing“ und „Interne Revision“ die Möglichkeiten, den Umfang und die Vorteile einer Auslagerung und Übertragung der Funktion „Interne Revision“ auf Wirtschaftsprüfer darzustellen und eine Ausgestaltung dieser Dienstleistung im Kontext der neuen Prüferdienstleistungen zu analysieren und zu diskutieren.

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