Ergebnisse der Gleichstellungsforschung zur Weiterentwicklung des Hochschulsystems nutzen! : Stellungnahme zur Anhörung des Wissenschaftsausschusses und des Ausschusses für Gleichstellung und Frauen des Landtags NRW am 09.11.2020. (Landtag NRW, 17. Wahlperiode, Stellungnahme 17/3226)

Kurz gefasst

  • Zahlreichen Fördermaßnahmen für Frauen im Wissenschaftsbetrieb zum Trotz ist nur ein Viertel der Professuren mit einer Frau besetzt und die Schere zwischen Frauen und Männern klafft vor allem bei den höheren Positionen im Wissenschaftsbetrieb (W3/C4-Professuren) weiterhin deutlich auseinander.
  • Im Zuge der Umstellung auf die W-Besoldung hat sich zudem auch die Schere bei den Gehältern geöffnet: Professorinnen verdienen heute selbst bei gleicher Position, insbesondere auf W3-Professuren, deutlich weniger als Professoren.
  • Als problematisch erweist sich die Anforderung, in Berufungsverhandlungen oder im Rahmen von Zulagenanträgen die eigene Leistung zu bewerten und Forderungen zu beziffern, da Frauen häufig geringere Forderungen stellen und dann keine höheren Zulagen gewährt werden dürfen, als gefordert. Hier ist eine gezielte Aufklärung und Vorbereitung der Beteiligten unerlässlich.
  • Bei der Vergabe von besonderen Leistungsbezügen sind von den Hochschulen diskriminierungsfreie Kriterien und transparente Verfahren zu entwickeln, es sollte ein verpflichtendes Monitoring eingeführt werden.
  • Hochschulische Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie stoßen häufig auf positive Resonanz, während Gleichstellungsmaßnahmen Widerstand auslösen, wo es um die Verteilung von Macht, Ressourcen und Deutungshoheit geht. Eine Konzentration hochschulischer Gleichstellungspolitik auf das Feld „Vereinbarkeit/Familienfreundlichkeit“ birgt daher auch Gefahren.
  • Zur Entwicklung eines landesweiten Mentoringprogramms wird eine Orientierung an dem in Hessen eingeführten Programm „Mentoring Hessen“ empfohlen.
  • Es bedarf der Einführung von Mechanismen zum Nachteilsausgleich für Personen mit hoher Gremienverpflichtung.
  • Kriterien für „Exzellenz“ sind grundlegend zu reflektieren und zu überdenken.
  • Gleichstellungspläne und Ziel-/Leistungsvereinbarungen zur Gleichstellung müssen nachgehalten werden und sanktionsbewehrt sein.
  • Ergebnisse der Gleichstellungsforschung sollten zur allgemeinen Weiterentwicklung des Hochschulsystems genutzt werden um zu verhindern, dass Talente der Wissenschaft verloren gehen.

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