Einleitung

Über 50 Jahre nach dem Ende der nationalsozialistischen Diktatur in Deutschland ist dieses Kapitel der Vergangenheit in vielen Kirchengemeinden noch relativ unbearbeitet. Es gibt zwar eine ganze Reihe von Veröffentlichungen über Gemeinden, die treu auf der Seite der Bekennenden Kirche gestanden haben, aber die Gemeinden mit deutschchristlicher Prägung und gleichermaßen die, die sich eher neutral verhielten, waren durchweg froh, als nach Kriegsende das große Schweigen einsetzte. Das gilt auch für die Ev. Kirchengemeinde Oberhausen I. Ein Beitrag über die Gemeinde im Gemeindebuch des Kirchenkreises an der Ruhr von 1952 zeigt das recht deutlich. In dem dort abgedruckten historischen Rückblick fanden die Jahre 1933-1945 nur Berücksichtigung, soweit es sich um Kriegsschäden an Gebäuden und zu beklagende Opfer handelte. Die kirchenpolitischen Auseinandersetzungen der damaligen Zeit wurden überhaupt nicht thematisiert. Wenn man jedoch zwischen den Zeilen liest, so wird deutlich, daß derartige Auseinandersetzungen auch hier stattfanden. So heißt es z.B. an einer Stelle: "Der stille Aufbau der Gemeinde wurde durch die politischen Verhältnisse schwer gestört."(1) Auch in dem Gemeindebuch der Ev. Christus-Kirchengemeinde Oberhausen (Rhld.)(2), das anläßlich der Hundertjahrfeier 1964 herausgegeben wurde, finden sich über die Zeit des Kirchenkampfes nur einige wenige Zeilen: "Nach 1933 machte sich auch in unserer Gemeinde der Kirchenkampf bemerkbar. Es kam zu Auseinandersetzungen zwischen den sog. Deutschen Christen, denen zwei Pfarrer unserer Gemeinde angehörten, und Gliedern der Bekennenden Kirche, die von zwei anderen Pfarrern unserer Gemeinde betreut wurde."(3) Eine weitergehende Beschäftigung mit dieser Thematik erfolgte an dieser Stelle jedoch nicht. Statt dessen gibt es Formulierungen wie diese: "Dann kam die unglückliche Zeit von 1933-1945. Die heutige Generation hat sie erlebt und deshalb braucht darüber nicht ausführlich berichtet zu werden."(4) Erst anläßlich des 125-jährigen Gemeindejubiläums erschien ein ausführlicherer Beitrag, der die Vorgänge innerhalb der Gemeinde näher beleuchtete.(5)
Die hier vorliegende Arbeit will nun anhand von umfangreichem Quellenmaterial ein detaillierteres Bild der kirchenpolitischen Verhältnisse während der Zeit des Nationalsozialismus in der Ev. Kirchengemeinde Oberhausen I zeichnen. Ich beschränke mich dabei auf den Zeitraum von 1933 bis zum Kriegsausbruch am 1. September 1939, eine Phase, die durch scharfe kirchenpolitische Auseinandersetzungen gekennzeichnet war.
Um zunächst einmal den Hintergrund für die Geschehnisse in Oberhausen aufzuzeigen, beschäftige ich mich im ersten Teil der Arbeit mit den kirchenpolitischen Rahmenbedingungen auf Reichsebene. Auf eine ausführliche Darstellung der Deutschen Christen, der Bekennenden Kirche, der konfessionellen Schwierigkeiten oder der nationalsozialistischen Kirchen- und Religionspolitik(6) wird dabei bewußt verzichtet. Auch Fragen des kirchlichen Widerstandes gegen den Staat und gegen das "Neuheidentum" können hier nicht behandelt werden. Angesichts der Bedeutung, die die Ereignisse des Jahres 1933 für die weitere Entwicklung hatten, werde ich diesen Zeitraum ausführlicher betrachten.

Analog zu der reichsweiten Entwicklung erfolgt im zweiten Teil eine komprimierte Betrachtung der Vorgänge in der Kirchenprovinz Rheinland. Dabei habe ich aus Gründen einer besseren Übersicht und Vergleichbarkeit, sofern das möglich war, in den Teilen I und II die gleichen Kapitelüberschriften gewählt. Es ist das Ziel der beiden ersten Teile, die Grenzen abzustecken, innerhalb deren die Ereignisse in Oberhausen zu erklären sind.
Der dritte Teil beschäftigt sich dann ausführlich mit der Situation in der Kirchengemeinde Oberhausen I. Dabei geht es nicht um eine Schilderung des gemeindlichen Alltags in der nationalsozialistischen Zeit. Im Mittelpunkt steht vielmehr die kirchenpolitische Auseinandersetzung, die sich vor allem an den beiden DC-Pfarren festmachen läßt. Als Grundlage dienen hierfür in erster Linie die durchgängigen Sitzungsprotokolle des Gemeindeleitungsgremiums(7). Eine vergleichbare Darstellung in bezug auf die Teile I und II ist hier, aufgrund der speziellen Verhältnisse in der Kirchengemeinde Oberhausen I, nicht möglich. Des weiteren weiche ich gegen Ende des dritten Teiles von der chronologischen Reihenfolge ab, um die sachlichen Zusammenhänge nicht auseinanderzureißen.
Die Schlußbetrachtung ist dem Jahr 1945 gewidmet. Darin soll gezeigt werden, wie die Gemeinde kurz nach dem Ende der nationalsozialistischen Herrschaft die vergangenen Jahre beurteilte, und wie ihre Mitglieder wieder zur Normalität zurückfinden wollten.
Das dieser Arbeit zugrunde liegende Quellenmaterial stammt vorrangig aus dem Gemeindearchiv der Ev. Christus-Kirchengemeinde Oberhausen,(8) dem Archiv der Evangelischen Kirche im Rheinland (EKiR)(9) und dem Evangelischen Zentralarchiv in Berlin. Im ersten und im zweiten Teil beziehe ich mich hauptsächlich auf die Quellensammlungen von Joachim Gauger und Georg Kretschmar. Eine ausführliche Darstellung der reichs- und landeskirchlichen Ereignisse bieten u.a. Klaus Scholder (Die Kirchen und das Dritte Reich)(10) und Kurt Meier (Der Evangelische Kirchenkampf). Für den landeskirchlichen Bereich der Rheinlande verweise ich auf die Veröffentlichungen von Günther van Norden.

I. Die kirchenpolitische Entwicklung auf Reichsebene

1. Die Ausgangslage
1.1. Die Situation der Evangelischen Kirche im Januar 1933

Nach dem Zusammenbruch des Kaiserreiches und dem damit verbundenen Ende des landesherrlichen Kirchenrechts endete das Abhängigkeitsverhältnis von Kirche und Staat. Der Artikel 137, Abs. 1 der Weimarer Staatsverfassung lautete daher: "Es besteht keine Staatskirche."(11) Diesen Verfassungsgrundsatz konnten vor allem viele Pfarrer nur schwer akzeptieren: "Im Pfarrerstand waren in besonderem Maße Protestantismus und Patriotismus emotional verklammert. Es war das Ideal und der Stolz des Pfarrerstandes, sich in der Liebe zum deutschen Vaterland, in der Staatstreue, in der Verbundenheit zum angestammten Fürstenhaus von niemandem überbieten zu lassen."(12) Ein demokratisches System wie die Weimarer Republik war mit einer derartigen Einstellung natürlich kaum zu vereinbaren. Dennoch ließen sich die ev. Kirchen auf die neue Situation ein, denn schließlich war das auch mit einer Reihe von Vorteilen verbunden. Die Weimarer Verfassung garantierte ihnen den Status einer Körperschaft öffentlichen Rechts. Das eröffnete ihnen die Möglichkeit, eigene Ämter zu schaffen, Kirchensteuern zu erheben und ihre Angelegenheiten selbst zu verwalten. Zwar galt in Preußen das "Staatsgesetz betreffend die Kirchenverfassung der evangelischen Landeskirchen" vom 8. April 1924, aber im großen und ganzen waren die Kirchen jetzt auf sich gestellt.
Neben den einzelnen Landeskirchen mit ihren unterschiedlichen Bekenntnissen (lutherisch, reformiert, uniert) gab es aber auch Bestrebungen, die einen Zusammenschluß des deutschen Protestantismus befürworteten. Am 25. Mai 1922 wurde daher in Wittenberg der "Deutsche Evangelische Kirchenbund" (DEKB) gegründet.(13) In ihm schlossen sich die 28 bestehenden Landeskirchen zusammen, allerdings unter dem Vorbehalt einer uneingeschränkten Autonomie der Landeskirchen.(14)
Die neugewonnene Freiheit führte aber keineswegs zu einem positiven Verhältnis zwischen der Ev. Kirche und der Weimarer Republik. Die neue Regierung wurde zwar als von Gott gegebene Obrigkeit anerkannt, aber die Grundeinstellung innerhalb des Protestantismus blieb national-konservativ. Ihre politische Heimat fanden 70-80 % der Protestanten daher auch bei der Deutschnationalen Volkspartei (DNVP).(15) Das starke politische Anwachsen der NSDAP zu Beginn der dreißiger Jahre zwang sowohl Theologen als auch Laien dazu, sich stärker mit dieser politischen Richtung zu befassen. Vor allem die Forderung nach nationaler Erneuerung auf dem Boden eines "positiven Christentums" stieß auf eine breite Zustimmung. Zwar sah man durchaus die starke Betonung des Völkischen und die damit verbundene "rassische Übersteigerung"(16), dennoch fühlte man sich stark genug, einem möglichen neuen Staat eine christliche Prägung zu geben. Außerdem erkannte man in der nationalen Bewegung und der damit verbundenen Forderung nach einem starken Staat auch eine Chance für eine evangelische Reichskirche. Der Nationalsozialismus war dabei wegen der ihm und seiner Ideologie inhärenten Gefahren nicht die beste aller denkbaren Möglichkeiten. Aber angesichts der bestehenden Alternativen sah man hier eine mögliche Zukunft.

1.2. Die Deutschen Christen(17)

Schon zu Beginn der zwanziger Jahre gab es eine Reihe völkisch-nationaler Erneuerungsbewegungen innerhalb der Evangelischen Kirche. Am bedeutendsten war dabei wohl der "Bund für deutsche Kirche". "Er kann als frühester Vorgänger der Glaubensbewegung Deutsche Christen gelten. Ziel des im Juni 1921 gegründeten Bundes war eine völkische Reform der evangelischen Kirche."(18) Ebenfalls von nationalem Gedankengut getragen war die "Christlich-Deutsche Bewegung", die sich 1930 in Berlin gebildet hatte. Hierbei handelte es sich "um eine Sammlung der Rechten in der evangelischen Kirche mit dem Ziel, für die bekannten kulturellen, kirchlichen und politischen Forderungen des nationalen Protestantismus einzutreten".(19) Kirchenpolitisch kam diesen beiden Bewegungen zu Beginn der dreißiger Jahre nur eine eher untergeordnete Bedeutung zu. Aber gerade der kirchenpolitische Aspekt war für die immer mehr an Macht gewinnenden Nationalsozialisten von großer Bedeutung. Ihnen ging es jetzt verstärkt darum, innerhalb der Ev. Kirche ein größeres Interesse an der NSDAP zu wecken. Eine Vorbildfunktion für diese Verbindung von Politik und Kirche übernahm eine Gruppe, die sich 1928 in Thüringen gegründet hatte. Es handelte sich dabei um den Pfarrer- und Lehrerkreis des Wieratales, eine völkisch-christliche Bewegung, die von den beiden Pfarrern Siegfried Leffler und Julius Leutheuser ins Leben gerufen worden ist. Ihnen ging es bei ihrer Arbeit in erster Linie um das Ziel einer "christlich-völkischen Erneuerung der deutschen Nation".(20) Darüber hinaus gründeten sie 1930 die erste NSDAP-Ortsgruppe im Wieratal. "Als im November 1931 in Altenburg Kirchengemeindevertreterwahlen stattfanden, trat der Kreis um die beiden Pfarrer zum ersten Mal als kirchenpolitische Gruppe unter dem ... Namen »Deutsche Christen« auf."(21) Innerhalb der NSDAP war der preußische Fraktionsvorsitzende Wilhelm Kube die treibende Kraft hinsichtlich der kirchenpolitischen Einflußnahme. Er hatte sich zum Ziel gesetzt, "die evangelische Kirche in Preußen politisch in die Hand zu bekommen".(22) Am geeignetsten erschien ihm dafür der Weg über die Kirchenwahlen in der APU, die vom 12.-14. November 1932 stattfinden sollten. Die Basis für die neu zu schaffende Organisation bildete ein nationalsozialistischer Pfarrerkreis, der sich um den jungen Pfarrer Joachim Hossenfelder gebildet hatte. Aber auch theologische Laien sollten in der neuen Bewegung ihren Platz finden. Zu diesem Zweck berief Kube für den 10. und 11. Februar 1932 die sog. "Bettermann-Versammlung"(23)ein, an der "kirchlich interessierte Nationalsozialisten"(24) aus allen Gegenden Deutschlands teilnahmen. Die Bezeichnung "Deutsche Christen", die von Hitler persönlich genehmigt worden war, übernahm man von der gleichnamigen Thüringer Gruppe.(25) Am 27. Mai 1932 wurde Hossenfelder offiziell von Gregor Strasser, dem Reichsorganisationsleiter der NSDAP, mit der Durchführung des Wahlkampfes betraut. Am 6. Juni 1932 fand dann die öffentliche Bekanntgabe der Richtlinien der "Glaubensbewegung Deutsche Christen" (GDC) statt.(26) Mit dem hier bekundeten "Lebensbekenntnis" wollte man sich an alle "evangelischen Christen deutscher Art" wenden, die auf dem Boden eines "positiven Christentums" eine evangelische Reichskirche anstrebten. Ein "bejahender artgemäßer Christusglaube" und die nationalsozialistischen Vorstellungen von "Rasse, Volkstum und Nation" galten als "von Gott geschenkte und anvertraute Lebensordnungen".(27) Theologische Aussagen und Ziele lassen sich in dieser Erklärung nur schwer finden, dafür ist die parteipolitische Linie der NSDAP um so stärker zu erkennen.
Nach Bekanntgabe der Richtlinien wurde die GDC "sogleich auch als Reichsorganisation von der Reichsleitung der NSDAP anerkannt" und "auch die Richtlinien wurden sofort parteiamtlich genehmigt".(28) Die Anerkennung als Parteiorganisation erreichte die GDC jedoch nicht, da das der Neutralitätsauffassung Hitlers in bezug auf Kirchenfragen widersprochen hätte.(29) Die Bewegung hatte reichsweit einen regen Zulauf und im Anschluß an die nun folgenden Wahlveranstaltungen innerhalb der APU gründeten sich in vielen Gemeinden deutschchristliche Ortsgruppen. Das Wahlergebnis brachte der GDC dann auch auf Anhieb etwa ein Drittel aller Sitze in den Kirchengemeindevertretungen.(30)

2. Von der Machtergreifung bis zu den Reichskirchenwahlen
2.1. Die Kirche und die nationale Erhebung

Die Leitungsgremien der Ev. Kirchen vertraten zu Beginn des Jahres 1933 die Auffassung, daß sich die Kirche in politischen Fragen neutral zu verhalten habe, und daß umgekehrt Eingriffe der Politik in den kirchlichen Bereich zurückzuweisen seien. Auch nach der Ernennung Adolf Hitlers zum Reichskanzler am 30. Januar 1933, die von den DC euphorisch gefeiert wurde, behielten die Kirchenleitungen ihren bisherigen Kurs bei, obwohl die Entwicklung als solche durchaus begrüßt wurde. So vertrat z.B. der württembergische Kirchenpräsident Wurm in einem Brief an den mecklenburgischen Landesbischof Rendtorff die Auffassung, daß nun 80 % der Protestanten wieder eine klare politische Perspektive hätten.(31) Hitler selbst war in den ersten Wochen seiner Amtszeit deutlich bemüht, die Kirchen auf seine Seite zu ziehen. So sagte er u.a. in einem am 1. Februar 1933 im Rundfunk verlesenen Aufruf der Reichsregierung: "... So wird es die nationale Regierung als ihre oberste und erste Aufgabe ansehen, die geistige und willensmäßige Einheit unseres Volkes wieder herzustellen. Sie wird die Fundamente wahren und verteidigen, auf denen die Kraft unserer Nation ruht. Sie wird das Christentum als Basis unserer gesamten Moral, die Familie als Keimzelle unseres Volks- und Staatskörpers in ihren festen Schutz nehmen."(32) Die Kirchenführung war jedoch nicht bereit, ihren überparteilichen Standpunkt aufzugeben. Vielmehr forderte der Kirchenausschußvorsitzende D. Dr. Kapler noch am Abend des 3. März 1933 die deutliche Einhaltung der neutralen Linie. "Die evangelische Kirche ... hat den Beruf, unabhängig vom Wechsel der politischen Lage nicht einzelnen Volksgruppen, sondern dem ganzen Volke zu dienen."(33)
Das Ergebnis der Wahl vom 5. März 1933 wurde dann aber auch von den Kirchen deutlich begrüßt. In einem vertraulichen Hirtenschreiben von Generalsuperintendent (GSup.) Dibelius an seine Pfarrer hieß es: "Es werden unter uns nur wenige sein, die sich dieser Wendung nicht von Herzen freuen."(34) Mit dem Tag von Potsdam, dem 21. März 1933, ließ man sich dann vollends anstecken von dem allgemeinen Rausch der nationalen Euphorie. "Es hat damals wohl kaum eine deutsche Landeskirche gegeben, die es versäumte, in Form einer Kanzelabkündigung oder einer sonstigen Verlautbarung den Dank für die "nationale Erhebung" auszudrücken."(35) Durch die Regierungserklärung Hitlers fühlten sich die Kirchen darüber hinaus in ihrer Haltung bestätigt.(36)
Die angekündigte nationale Erneuerung bot den Kirchenleitungsgremien endlich die Chance für eine "straffere Zusammenfassung des deutschen Protestantismus"(37) und eine damit einhergehende umfassende Kirchenreform. Allen voran war es die GDC, die lautstark die Schaffung einer deutschen Reichskirche forderte. Ihr erklärtes Ziel war die Gleichschaltung von Kirche und Staat. In seinem Referat über die "Rechtsgrundlage der Kirche" sagte Rechtsanwalt Dr. Werner dazu: "... die kirchliche Verfassung müsse nach dem Gesichtspunkt des Führerprinzips umgebaut werden. ... Erst die Gleichschaltung von Staat und Kirche kann die unerhörte Kraftsteigerung hervorbringen, deren die Nation zur Erreichung ihrer Ziele bedarf."(38) Der Ruf nach einer einheitlichen Reichskirche wurde in weiten Kreisen der Kirche begrüßt, eine damit verbundene Gleichschaltung von Kirche und Staat stieß jedoch außerhalb der deutschchristlichen Bewegung auf rigorose Ablehnung. Auch der Staat war zunächst nicht bereit, aktiv in die Kirchenpolitik einzugreifen. Hitler hoffte vielmehr, "daß die offiziellen Kirchenleitungen schon von sich aus eine Umgestaltung der evangelischen Kirche herbeiführen würden, die in seinem Sinne war".(39) Am 25. April 1933 ermächtigte der Deutsche Evangelische Kirchenausschuß(40) den Vorsitzenden des Deutschen Evangelischen Kirchenbundes D. Dr. Kapler "für die Gesamtheit des deutschen Protestantismus zu sprechen und zu handeln".(41)

2.2. Der Weg zur Reichskirche

Bereits Ende April nahm das "Drei-Männer-Kollegium" die Arbeit auf. Dazu gehörten in der Folgezeit immer wieder auch Treffen mit Ludwig Müller, Hitlers Vertrauensmann und Beauftragten in Kirchenfragen.(42) Am 5. Mai 1933 legte die Reichsleitung der GDC, die sich bisher nicht ausreichend berücksichtigt sah, dem Kaplerausschuß ihr 10-Punkte-Programm "Die Evangelische Reichskirche nach den Grundsätzen der Deutschen Christen" vor, in dem sie mit Nachdruck eine deutschchristliche Prägung der neuen Reichskirche forderte.(43) Die Reichskirche sollte dementsprechend streng nach den Grundsätzen der Glaubensbewegung ausgerichtet und auch von ihr geführt werden. Das war der Punkt, an dem sich innerkirchlich eine Gegenbewegung zur GDC zu Wort meldete. In ihrem am 9. Mai 1933 veröffentlichten Aufruf zum Neubau der Kirche forderte die Jungreformatorische Bewegung (JB), daß "bei den kommenden Entscheidungen einzig und allein aus dem Wesen der Kirche heraus gehandelt wird". Weiter lehnten sie "grundsätzlich die Ausschließung von Nichtariern aus der Kirche ab; denn sie beruht auf einer Verwechslung von Staat und Kirche".(44)
Unterdessen gingen die Arbeiten an der Kirchenreform und der neuen Verfassung weiter. Vom 16.-20. Mai 1933 tagte das "Drei-Männer-Kollegium" in Loccum unter Hinzuziehung von Ludwig Müller, der mittlerweile die Schirmherrschaft über die DC übernommen hatte. Hier sollten nun "die endgültigen Entscheidungen über die Kirchenreform fallen".(45) Für das neu zu schaffende Reichsbischofsamt wurden derweil zwei Namen öffentlich gehandelt: Der von der JB vorgeschlagene Pastor Friedrich von Bodelschwingh und der von der GDC favorisierte Ludwig Müller. Auf der Sitzung des Kirchenbundesrates, der Vertretung aller Landeskirchen, wurde am 27. Mai 1933 v. Bodelschwingh im 2. Wahlgang mit deutlicher Mehrheit zum designierten Reichsbischof ernannt. Bereits einen Tag später trat dieser sein Amt an. Die GDC war jedoch nicht bereit, dieses Ergebnis anzuerkennen. Noch am 27. Mai wurde von der Reichsleitung folgende Erklärung veröffentlicht: "Unsere Linie ist unverrückbar fest. Für uns gibt es nur eine ganze Lösung: Wehrkreispfarrer Müller wird Reichsbischof."(46) Sollte diese Lösung nicht akzeptiert werden, würde es zum "unerbittlichen Kampf" des Kirchenvolkes kommen. Ihre Forderung begründeten sie u.a. damit, daß die Wahl nicht rechtsgültig sei, "da ein allgemein anerkanntes Reichsbischofsamt nicht bestehe, solange die Verfassung der Deutschen Evangelischen Kirche noch nicht in Kraft sei".(47) Auch innerhalb der Parteiführung der NSDAP zeigte sich deutlicher Unmut über die Entscheidung.(48)
Die äußerst angespannte Lage sollte sich in den nächsten Tagen jedoch noch weiter zuspitzen. Am 8. Juni 1933 war Hermann Kapler von seinem Amt als Präsident des EOK der APU aus Gesundheitsgründen zurückgetreten. Mit der Wahl v. Bodelschwinghs sah er seine Arbeit an der Kirchenreform als erledigt an. Der Senat der Ev. Kirche der APU, der Kaplers Rücktritt zugestimmt hatte, wollte einer sofortigen Neubesetzung aus politischen Gründen zunächst aus dem Weg gehen und ernannte D. Ernst Stoltenhoff, den GSup. der Rheinprovinz, zum kommissarischen Nachfolger.(49)

2.3. Das Staatskommissariat in Preußen(50) und der Abschluß der Reichskirchenreform

Obwohl der preußische Kultusminister Rust umgehend von der Ernennung Stoltenhoffs unterrichtet worden war, warf der Minister der Kirchenleitung Rechtsbruch und die Nichteinhaltung des bestehenden Vertrages vor. In einem Telegramm an die Ev. Landeskirche der APU teilte er am 24. Juni 1933 mit: "Die Lage von Volk, Staat und Kirche verlangt die Beseitigung der vorhandenen Verwirrung. Ich ernenne deshalb den Leiter der Kirchenabteilung im preußischen Kultusministerium, Jäger, für den Bereich sämtlicher ev. Landeskirchen Preußens zum Kommissar mit der Vollmacht, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen."(51) Jäger machte von der ihm erteilten Vollmacht auch sofort Gebrauch. In den folgenden Tagen beurlaubte er nahezu alle Mitglieder der Kirchenleitungen und besetzte die Stellen mit Mitgliedern der GDC. Auch der gesamte EOK wurde seines Amtes enthoben, da dieser die Zusammenarbeit mit Jäger verweigerte. Darüber hinaus veranlaßte er die Auflösung sämtlicher gewählten Kirchenvertretungen in den Landeskirchen Preußens. Als Reaktion auf die Geschehnisse erklärte der designierte Reichsbischof v. Bodelschwingh noch am selben Tag seinen Rücktritt: "Durch die Einsetzung eines Staatskommissars ... ist mir die Möglichkeit genommen, die mir übertragene Aufgabe durchzuführen. Das nötigt mich, den mir vom DEKB erteilten Auftrag zurückzugeben."(52) Nur wenige Tage später, am 28. Juni 1933, übernahm Ludwig Müller im Handstreich die Leitung des Evangelischen Kirchenbundes.(53)
Die Mitglieder der entmachteten Kirchenleitung setzten sich unterstützt durch die JB gegen die verordneten Zwangsmaßnahmen zur Wehr, denn ein Eingreifen des Staates in die inneren Angelegenheiten der Kirche war für sie nicht akzeptabel. Durch den zunehmenden öffentlichen Unmut sah sich Reichspräsident von Hindenburg genötigt, in den Streit einzugreifen.(54) Er schrieb einen Brief an Hitler, der am 1. Juli 1933 in der Tagespresse veröffentlicht wurde, in dem er seiner Sorge über die derzeitige Situation Ausdruck gab und den Reichskanzler aufforderte, den Frieden in der Kirche wieder herzustellen.(55) Hitler reagierte und beauftragte Reichsinnenminister Frick mit der Behandlung des Problems. Dieser rief daraufhin alle Beteiligten zu gemeinsamen Gesprächen zusammen mit dem Ziel, die Arbeiten an der neuen Kirchenverfassung voranzutreiben. Am 11. Juli 1933 erfolgte die einstimmige Annahme des erarbeiteten Entwurfes durch die Vertreter der 28 Landeskirchen.(56) Ein entsprechendes Reichsgesetz vom 14. Juli 1933 bestätigte die neue Verfassung der Deutschen Evangelischen Kirche (DEK). In Artikel 5 dieses Gesetzes wurden für den 23. Juli 1933 Kirchenwahlen im gesamten Gebiet der DEK festgesetzt. Noch am gleichen Tag wurden Staatskommissar Jäger und sämtliche von ihm eingesetzten Unterkommissare zurückgezogen. Der Streit innerhalb der Ev. Kirche schien damit zunächst beigelegt.(57)
Es begann ein kurzer aber heftiger Wahlkampf, in dem die GDC in jeder Hinsicht die Unterstützung der unterschiedlichen Parteiorganisationen erhielt. Die JB sah sich dagegen einer Reihe von Restriktionen ausgesetzt.(58) In einer Rundfunkansprache am Vorabend der Wahl, die am 23. Juli 1933 auch in den Zeitungen erschien, trat Hitler öffentlich für eine Unterstützung der DC ein.(59) Die Folge war, daß noch vor der Wahl in einer Vielzahl von Gemeinden die Liste "Evangelium und Kirche" offiziell zurückgezogen wurde.(60) Der Wahltag selbst brachte dann ein eindeutiges Ergebnis zugunsten der DC. Sie konnten ungefähr 70 % der Stimmen auf sich vereinigen und besetzten daraufhin führende Positionen in den meisten Landeskirchen.(61) Die Leitung der JB erklärte noch am selben Abend ihre politische Betätigung für beendet. "Dabei sollte eine Auflösung der Jungreformatorischen Bewegung auf alle Fälle vermieden werden, ihre Arbeit sollte sich aber künftig auf das innerkirchliche Gebiet konzentrieren."(62)

3. Die Deutschen Christen an der Macht
3.1. Die Entwicklung nach der WahlL

Nach ihrem deutlichen Wahlsieg gingen die DC daran, die führenden Positionen in den Landeskirchen zu besetzen. So wurde Ludwig Müller bereits am 4. August vom altpreußischen Kirchensenat zum Präsidenten des EOK gewählt und trug von da an die Amtsbezeichnung "Landesbischof". Diese Wahl fand ihre Bestätigung auf der Generalsynode der APU ("Braune Synode") am 5. September 1933 durch die Verabschiedung des "Kirchengesetzes über die Errichtung des Landesbischofsamtes und von Bistümern". Darüber hinaus war mit dem "Kirchengesetz betreffend die Rechtsverhältnisse der Geistlichen und Kirchenbeamten" eine Übernahme des Arierparagraphen für den kirchlichen Bereich verabschiedet worden.(63) Diese Entscheidung widersprach nach oppositioneller Sicht dem Wesen der Kirche und stellte einen Bruch des Bekenntnisses dar. Aus diesem Grund rief der Berliner Pfarrer Martin Niemöller die ehemaligen Mitglieder der JB und alle anderen bekenntnistreuen Pfarrer zur Gründung des Pfarrernotbundes auf.(64) Die Zahl der Notbundmitglieder stieg schnell und erreichte im Januar 1934 ihren Höchststand von 7.036 Mitgliedern. Es muß an dieser Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen werden, daß diese Opposition rein kirchlicher Natur war. Nach außen hin bekannten sich die Mitglieder des Notbundes genauso wie die späteren Anhänger der Bekennenden Kirche (BK) mehrheitlich zum Nationalsozialismus, ein großer Teil war sogar Mitglied der NSDAP.
Auf der Nationalsynode vom 27. September 1933 in Wittenberg wurde Ludwig Müller einstimmig zum Oberhaupt der DEK gewählt, also auch mit den Stimmen der Synodalen, die nicht zu den DC gehörten. Der neue Reichsbischof berief dann sogleich die Mitglieder des Geistlichen Ministeriums, dem leitenden Gremium der neuen Reichskirche.(65) In der dann folgenden Antrittsrede betonte Müller die besondere Aufgabe der Kirche im Dritten Reich. Dabei vermied er es bewußt, den Arierparagraphen als besonderes Kirchengesetz einbringen zu lassen. Diese Zurückhaltung kann wohl auf einen entsprechenden Protest des Pfarrernotbundes im Vorfeld der Synode zurückgeführt werden.
Die GDC hatte ihr Ziel erreicht und das vor allem dank der tatkräftigen Unterstützung der NSDAP. Allerdings ging die Partei nun immer deutlicher auf Distanz zu den DC, die damit ihren wichtigsten Verbündeten verloren.(66)

3.2. Der Sportpalastskandal und seine Folgen

Nachdem sich die DC noch im September 1933 auf dem Höhepunkt ihrer Macht sahen, erfolgte schon kurz darauf der tiefe Absturz in die Krise. Ein Grund hierfür ist sicher in den Spannungen innerhalb der deutschchristlichen Bewegung zu suchen.(67) "Die Sportpalastkundgebung am 13. November 1933 war vielleicht das sichtbarste Symbol für diese Krise."(68) Zu der DC-Gautagung des Gaues Berlin waren 20.000 Menschen zusammengekommen, unter ihnen auch eine Reihe hochrangiger DC-Führer. Nach einer kurzen Ansprache von Reichsleiter Hossenfelder, der die Versammlung danach sofort wieder verließ, sprach der Berliner Gauobmann Dr. Reinhold Krause. In seinem Referat "Die völkische Sendung Luthers" forderte er die "Vollendung der Reformation im Dritten Reich".(69) Das Ziel sei die Schaffung der "deutschen Volkskirche", die geprägt ist von "heldischer Frömmigkeit" und "artgemäßem Christentum". Um dies zu erreichen, verlangte er u.a.: "Befreiung von allem Undeutschen im Gottesdienst und im Bekenntnismäßigen, Befreiung vom Alten Testament und seiner jüdischen Lehrmoral, von diesen Viehhändler- und Zuhältergeschichten... ein grundsätzlicher Verzicht auf die ganze Sündenbock- und Minderwertigkeitstheologie des Rabbiners Paulus... Rückkehr zu einem heldischen Jesus" und die Warnung "vor der übertriebenen Herausstellung des Gekreuzigten."(70) Die Rede Krauses wurde von den Anwesenden mit frenetischem Beifall begleitet.(71) Der Protest der Opposition ließ nicht lange auf sich warten, denn diese Rede "war der Totalangriff auf alle Bekenntnisse christlichen Glaubens".(72) Reichsbischof Müller wurde aufgefordert, deutliche Konsequenzen zu ziehen. Dieser entließ sofort Dr. Krause aus allen seinen Ämtern und distanzierte sich selbst vom Inhalt der gesamten Veranstaltung. Erst nach erneuten Protesten des Pfarrernotbundes, dem sich nun auch die Bischöfe Meiser, Wurm und Marahrens angeschlossen hatten, war Müller bereit, weitere Maßnahmen zu ergreifen. Er legte sein Amt als Schirmherr der GDC nieder und beurlaubte Hossenfelder von allen seinen Ämtern.(73) Dies bedeutete einen deutlichen Prestigeverlust und den beginnenden Zerfall der reichsweiten deutschchristlichen Bewegung. Allerdings war ihr Einfluß in den Landeskirchen bedingt durch das Wahlergebnis noch relativ stabil.
Trotz dieser Entscheidungen war es dem Reichsbischof nicht gelungen, seine Stellung zu festigen,(74) und da eine Lösung dieses Problems aus kirchlicher Sicht kaum mehr möglich erschien, hoffte Müller auf das Eingreifen des Staates. Der war zu diesem Zeitpunkt jedoch nicht bereit, sich in die innerkirchliche Angelegenheiten einzuschalten. Die Verhandlungen des Reichsbischofs mit dem Reichsjugendführer Baldur v. Schirach und die daraus folgende Eingliederung der Ev. Jugend in die Hitlerjugend (HJ) können daher durchaus als Versuch Müllers interpretiert werden, "die Sympathien des Staates wieder zu erwerben".(75) Das gelang ihm jedoch nicht. Statt dessen brachte er seine eigene Position noch weiter in Gefahr. Nach dem Rücktritt des noch verbliebenen Kirchenministers, des Greifswalder Theologieprofessors Beyer, schien der Weg frei für eine den kirchlichen Interessen entsprechende Neubesetzung des Geistlichen Ministeriums. Die Opposition hatte Müller entsprechende Vorschläge unterbreitet und bis zum 4. Januar 1934 eine Entscheidung gefordert. Der Reichsbischof war aber nicht gewillt, klein beizugeben, sondern ergriff nun seinerseits die Initiative. Am 4. Januar erließ er die "Verordnung betr. die Wiederherstellung geordneter Zustände in der DEK", die schnell den Beinamen "Maulkorberlaß" erhielt. Darin wurde kirchlichen Amtsträgern unter Androhung disziplinarischer Schritte untersagt, "das Kirchenregiment oder dessen Maßnahmen öffentlich oder durch Verbreitung von Schriften" anzugreifen.(76) Die Pfarrer des Notbundes reagierten sofort und entzogen dem Reichsbischof offiziell das Vertrauen. Den Protesten schlossen sich neben den "intakten Landeskirchen" noch zahlreiche andere Gruppen und Persönlichkeiten an. Zusammen mit dem Notbund bildete man die sog. "Bekenntnisfront", deren Sprecher zunächst der Bayerische Landesbischof Meiser war.(77)
Die Stellung des Reichsbischofs wurde immer untragbarer, und ein Empfang beim Reichskanzler am 25. Januar 1934 sollte endlich den Weg für einen kirchlichen Neuanfang freimachen.(78) Allerdings verlief die Audienz der Kirchenführer nicht wie erwartet. Pfarrer Niemöller, der ebenfalls eingeladen war, hatte kurz zuvor in einem Telefongespräch gesagt, daß der Reichskanzler vom Reichspräsidenten, dem eine Denkschrift der Opposition vorlag, "die letzte Ölung empfangen" werde.(79) Eine Mitschrift dieses Gespräches, das von der Gestapo abgehört worden war, wurde zu Beginn der Sitzung von Göring verlesen.(80) Hitler war darüber derart erbost, daß er die Proteste und Beschwerden gegen Müller nicht weiter beachtete. Statt dessen forderte er die Anwesenden auf, "es doch um der Lage des deutschen Volkes willen noch einmal mit dem Reichsbischof Müller zu versuchen und sich in Frieden und Eintracht zu verständigen".(81) Am 27. Januar 1934 kam es zu einem Treffen der Nicht-DC-Kirchenführer mit dem Reichsbischof. Müller machte einige mündliche Zusagen, und die Landeskirchenführer stellten sich in einer öffentlichen Erklärung hinter den Reichsbischof.(82) Dieser hatte sich also erneut behauptet, und die oppositionelle Bekenntnisfront schien zu zerbrechen, da der Pfarrernotbund in der Erklärung die eindeutige Kapitulation der Landeskirchenführer sah.

4. Der Aufbruch der Bekennenden Kirche(83)
4.1. Die Eingliederungspolitik des Reichsbischofs und die Bildung erster freier Synoden

Es wurde sehr bald deutlich, daß Ludwig Müller nicht bereit war, die gegenüber den Landeskirchenführern mündlich gemachten Zusagen einzuhalten.(84) Statt dessen betrieb er energisch die Eingliederung der Landeskirchen in die DEK. Entsprechend dem Reichsgesetz über den Neuaufbau des Reiches vom 30. Januar 1934, das eine Gleichschaltung der Länder mit dem Reich bedeutete, sollte es nun auch zu einer Gleichschaltung der Landeskirchen mit der Reichskirche kommen.(85) Den Auftakt hierfür bildete die preußische Landeskirche, der Müller als Landesbischof vorstand. In dem "Kirchengesetz über die Leitung der evangelischen Kirche der altpreußischen Union" vom 2. März 1934 heißt es in § 1: "Die Deutsche evangelische Kirche übernimmt unter Führung des Reichsbischofs als Landesbischof durch ihre Organe die Leitung der Evangelischen Kirche der altpreußischen Union."(86)
Auf seiten der Opposition begann man, sich reichsweit auf regionaler Ebene in sog. "Freien Synoden" neu zu organisieren. War der Protest bisher eher kirchenpolitisch motiviert, so dominierten nun theologische Argumente und die ausdrückliche Betonung der Bekenntnisse. Von besonderer Bedeutung war in diesem Zusammenhang die erste Freie evangelische Synode des Rheinlandes, die am 18. und 19. Februar in Barmen-Gemarke tagte, da "der in Hannover versammelte Bruderrat des Pfarrernotbundes telegraphisch darum bat, in die Freie evangelische Synode aufgenommen zu werden".(87) Damit war ein erster Schritt für eine reichsweite Zusammenfassung der Bekenntniskräfte getan.

4.2. Die erste Reichssynode der BK in Barmen

Am 22. April 1934 schlossen sich die Landesbischöfe von Bayern und Württemberg in der "Ulmer Erklärung" mit den "Freien Synoden" des Rheinlands, Westfalens, Brandenburgs und weiteren Bekenntniskräften aus allen Teilen des Reiches zusammen. Die 35 Unterzeichner erklärten sich öffentlich als "rechtmäßige evangelische Kirche Deutschlands... Als Einheit, die durch die Kraft Gottes treu zum Bekenntnis zu stehen gedenkt, obschon wir damit rechnen müssen, daß uns dadurch viel Not erwachsen wird."(88) Scholder bezeichnet die "Ulmer Erklärung" daher auch als "kirchliche Gründungsurkunde der Bekennenden Kirche".(89) Die Bekenntnisvertreter wollten also nicht den Rückzug aus der deutschchristlich beherrschten Kirche oder das Schisma. Sie selbst erhoben den Anspruch, die rechtmäßige DEK zu repräsentieren. Daher war es für das weitere Vorgehen notwendig, daß, um den rechtlichen Rahmen nicht zu verletzen, an der Verfassung der DEK festgehalten wurde. Aus diesem Grund entschlossen sich die bekenntnistreuen Kräfte zur Einberufung einer ersten, reichsweiten Bekenntnissynode, die vom 29. - 31. Mai in Barmen stattfand.(90) In seiner Eröffnungsrede wies der Vorsitzende der Synode Präses D. Karl Koch alle Verdächtigungen politischer Art gegen die Bekenntnisbewegung scharf zurück. Allerdings gab er auch seiner Hoffnung Ausdruck, "daß es der Bekenntnisbewegung gelingen möge, die »einige Deutsche Evangelische Kirche« zu schaffen, nachdem der falsche Weg der Reichskirchenregierung nicht zum Ziel führen konnte".(91) Als Leitungs- und Ausführungsgremium bestellte die Synode den Bruderrat (sog. Reichsbruderrat), dem 12 Mitglieder angehörten.(92) Im Verlauf der Tagung wurden u.a. die Erklärungen zur Rechtslage(93) und zur praktischen Arbeit verabschiedet. Von entscheidender Bedeutung war jedoch die einstimmig gefaßte "Theologische Erklärung zur gegenwärtigen Lage der Deutschen Evangelischen Kirche", die sich ganz eindeutig gegen die "Lehr- und Handlungsweise der herrschenden Kirchenpartei der Deutschen Christen und des von ihr getragenen Kirchenregiments" wandte.(94) Mit dieser Erklärung hatte sich die kirchliche Opposition ein neues Profil gegeben. Die BK verfolgte mit ihrem Slogan "Kirche muß Kirche bleiben" kein politisches, sondern ausdrücklich ein theologisches Ziel.

4.3. Die Folgen von Barmen

Die Theologische Erklärung von Barmen hatte eine motivierende Wirkung auf die kirchenpolitische Opposition. In einer Vielzahl von Gemeinden und Kirchenkreisen bildeten sich neue Bekenntnisgruppen. Dabei darf allerdings nicht übersehen werden, daß es auch innerhalb des Bekenntnislagers deutliche Kritik an ihr gab.(95) Die Reichskirchenregierung zeigte sich zunächst scheinbar unbeeindruckt von den Vorgängen in Barmen und setzte ihre Eingliederungspolitik fort. Auch die DC unter Reichsleiter Kinder schienen an "bewegungsschädigenden Auseinandersetzungen über spezifische Bekenntnisfragen" nicht sonderlich interessiert, sondern waren vielmehr damit beschäftigt, "die von der Reichskirchenregierung vertretene Kirchenpolitik zu stützen und zu propagieren" .(96) Auf der Nationalsynode, die am 9. August 1934 in Berlin tagte, sollte die Eingliederung einschließlich der entsprechenden Gesetze und Verordnungen offiziell legalisiert werden. Trotz einiger kritischer Stimmen wurde auf der Synode im Sinne Jägers und der Reichskirchenleitung entschieden.(97) Daraufhin wurde am 12. August 1934 in den bekennenden Gemeinden eine Kanzelabkündigung des Reichsbruderrates verlesen, in der man die gefaßten Beschlüsse für ungültig erklärte. "Wer sie befolgt, bricht selbst Verfassung und Recht der Kirche."(98) Müller und Jäger zeigten sich von den Protesten jedoch wenig beeindruckt und betrieben weiter die noch ausstehende Eingliederung der beiden süddeutschen Landeskirchen. Auf der 2. Reichstagung der DC vom 21. - 23. September 1934 in Berlin, die verbunden war mit der feierlichen Amtseinführung des Reichsbischofs, wurde der äußere Abschluß des Eingliederungswerkes entsprechend gefeiert.(99)
Da aufgrund der dramatischen Entwicklung entsprechende Maßnahmen ergriffen werden mußten, berief der Reichsbruderrat die 2. Bekenntnissynode ein, die am 19. und 20. Oktober 1934 in Berlin-Dahlem stattfand.(100) Das Ziel der Synode war es, "praktische und rechtliche Konsequenzen aus der Barmer Theologischen Erklärung" zu ziehen.(101) Da die Reichskirchenregierung offensichtlich die verfassungsmäßige Grundlage der DEK verlassen hatte, beschloß man die Einsetzung eines kirchlichen Notrechts, auf dessen Basis" die Bekenntnissynode der Deutschen Evangelischen Kirche neue Organe der Leitung" schaffte. Außerdem forderte sie ihre Mitglieder auf, "sich von der Zusammenarbeit mit denen zurückzuziehen, die diesem Kirchenregiment weiterhin gehorsam sein wollen".(102) Zum Leitungsgremium wurde der Reichsbruderrat bestellt, aus dessen Mitte sich der "Rat der DEK" bildete, dem auch die Führung der Geschäfte oblag. "Damit war faktisch der Weg zur Kirchenspaltung beschritten."(103) Durch diesen Beschluß kam es zu einer deutlichen Veränderung der kirchenpolitischen Lage, die auch bei Hitler zu einer Distanzierung von dem Eingliederungswerk führte.(104) Zunächst legte "Rechtswalter" Jäger am 26. Oktober 1934 sein Amt nieder, außerdem wurden die Bischöfe Marahrens, Meiser und Wurm am 30. Oktober 1934 von Hitler empfangen. Mit diesem Empfang galten die Landeskirchenführer offiziell in ihrem Amt bestätigt, und auch der Reichsbischof war bereit, "das »ältere Recht«, wie es vor dem Eingliederungswerk bestanden hatte, wieder in Geltung"(105) zu setzen. Die Gleichschaltung der Ev. Kirche war damit gescheitert. Angesichts dieser Entwicklung wurde die öffentliche Forderung nach einem Rücktritt Müllers immer lauter. Dieser war aber angesichts immer noch vorhandener staatlicher Rückendeckung dazu nicht bereit.(106) Vielmehr forderte er in einem "Wort an die Gemeinden und Pfarrer" die endgültige Beendigung aller kirchenpolitischen Auseinandersetzungen zum Wohl von Staat und Kirche.(107) Der Fortbestand einer deutschchristlichen Kirchenleitung war jedoch für die Opposition nach allem, was vorgefallen war, völlig inakzeptabel. Infolgedessen kam es am 22. November 1934 zur Bildung der Vorläufigen Kirchenleitung (VKL). Dieses Gremium, das unter dem Vorsitz von Bischof Marahrens stand, war von den Mitgliedern des Reichsbruderrates und den Führern der "intakten" Landeskirchen bestellt worden.(108) Damit existierten nach der Spaltung nun auch offiziell zwei Kirchenleitungen.

5. Der Eingriff des Staates(83)
5.1. Der Versuch einer innerkirchlichen Lösung

Beide Kirchenleitungen bekundeten um die Jahreswende 1934/35 ihren legalen Führungsanspruch. Dabei wurde schnell deutlich, daß die DC-Kirchenleitung unter Müller noch immer über eine gewisse staatliche Rückendeckung verfügte. Der VKL dagegen stand man gerade aus politischen Gründen distanziert gegenüber.(109) Dennoch kam es auf Bestreben des Reichsinnenministeriums zu gemeinsamen Verhandlungen über eine friedliche Beilegung des Konfliktes, die jedoch erfolglos blieben. Die "Reichsbewegung Deutsche Christen" (RDC) war zwar zu gewissen Zugeständnissen bereit, aber die Vertreter der VKL sahen sich nicht in der Lage, von den Beschlüssen von Barmen und Dahlem abzuweichen. Auch die Tatsache, daß sich die Partei ideologisch immer stärker vom Christentum entfernte, und das verstärkte Auftreten der "Deutschgläubigen" führten in keinster Weise zu einer konstruktiven Zusammenarbeit der verschiedenen kirchenpolitischen Parteien.

5.2. Erste staatliche Maßnahmen

Nachdem auf innerkirchlichem Wege mit einer Beilegung des Konflikts nicht zu rechnen war, sah man sich auf staatlicher Seite zum Handeln genötigt, obgleich das Interesse an einer einheitlichen Reichskirche merklich abgenommen hatte. Dabei mußte eine Möglichkeit gefunden werden, "die der weltanschaulichen Distanzierung des NS-Systems vom Christentum ebenso Rechnung tragen sollte wie einer staatlichen Kontrolle der Kirchen".(110) Ein erster Schritt in diese Richtung war das preußische "Gesetz über die Vermögensverwaltung in den evangelischen Landeskirchen" vom 11. März 1935. Die zu diesem Zweck geschaffenen staatlichen Finanzabteilungen bei den Behörden der preußischen Landeskirchen waren u.a. verantwortlich für die Festsetzung des Haushaltsplanes, für die Verwendung der Haushaltsmittel, für die Aufsicht über die Vermögensverwaltung der Gemeinden und für die Regelung der Dienst- und Versorgungsbezüge der Geistlichen.(111) Auch in anderen Landeskirchen wurden später entsprechende Finanzabteilungen mit dem Ziel eingerichtet, eine vom Staat gelenkte Finanzverwaltung der Kirchen zu schaffen.(112) Den zweiten Schritt bildete das "Gesetz über das Beschlußverfahren in Rechtsangelegenheiten der Evangelischen Kirche" vom 26. Juni 1935, demgemäß alle Rechtsstreitigkeiten, in denen es um die Frage der Gültigkeit von Maßnahmen innerhalb der DEK ging, an eine entsprechende "Beschlußstelle" beim Reichsinnenministerium überwiesen werden sollten.(113) Im dritten Schritt erfolgte dann die Errichtung einer staatlichen Zentralinstanz für kirchliche Angelegenheiten.

5.3. Die Schaffung des Reichskirchenministeriums(114)

Mit dem "Erlaß über die Zusammenfassung der Zuständigkeiten des Reichs und Preußens in Kirchenangelegenheiten" vom 16. Juli 1935 wurde der bisherige Minister ohne Geschäftsbereich Hanns Kerrl mit der Bearbeitung der kirchlichen Angelegenheiten betraut.(115) Seine vordringliche Aufgabe sah er darin, die Ordnung in der DEK wiederherzustellen und dabei gleichzeitig eine engere Bindung zwischen Staat und Kirche zu schaffen. Zu diesem Zweck erließ Kerrl am 24. September 1935 das "Gesetz zur Sicherung der Deutschen Evangelischen Kirche", das es dem Minister erlaubte, Verordnungen mit rechtsverbindlicher Kraft zu erlassen. Des weiteren sollten überall dort Kirchenausschüsse eingesetzt werden, wo es durch die Existenz verschiedener Kirchenregimenter zu einer Spaltung in der Leitung der Kirche gekommen war.(116) Diese Ausschüsse sollten aus Mitgliedern der DC, der BK und der kirchlichen Mitte bestehen, was jedoch in der Praxis häufig zu Problemen führte. Nach Gesprächen mit Vertretern aller Gruppierungen wurden am 3. Oktober 1935 durch die "Erste Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Sicherung der Deutschen Evangelischen Kirche" der Reichskirchenausschuß (RKA), der Landeskirchenausschuß (LKA) der APU und später auch die entsprechenden Provinzialkirchenausschüsse (PKA) gebildet.(117)

6. Die Zeit der Kirchenausschüsse
6.1. Die Zielsetzung und Akzeptanz der Kirchenausschüsse

Der RKA, der den Vorstellungen Kerrls von einer neutralen Kirchenleitung entsprach, trat am 14. Oktober 1935 unter der Leitung des früheren GSup. Zoellner zusammen. Er war offiziell mit der Leitung und Vertretung der DEK beauftragt und ermächtigt, Verordnungen in innerkirchlichen Angelegenheiten zu erlassen. Außerdem verfügte er in Absprache mit dem Reichskirchenminister über personalpolitische Befugnisse.(118) Um das Ziel der Befriedung innerhalb der DEK und der Landeskirchen zu erreichen, sind vom RKA eine Reihe von Maßnahmen beschlossen worden. Dabei ging es u.a. um Fragen der gottesdienstlichen Versorgung von Minderheiten(119) und um Entspannungen im Bereich des Disziplinarwesens.
Sowohl in der BK wie auch bei den DC stieß die Einsetzung der Kirchenausschüsse auf ein unterschiedliches Echo. So sprachen sich Mitglieder der VKL trotz bestehender Vorbehalte mehrheitlich für eine bedingte Unterstützung der Ausschüsse aus.(120) Auch gemäßigte Kräfte der BK auf landes- und provinzialkirchlicher Ebene waren zu einer Mitarbeit in den Ausschüssen bereit. Dagegen stand man diesem Ansinnen auf seiten des Bruderrates ablehnender gegenüber, da man eine deutliche Bindung an Schrift und Bekenntnis von vornherein für nicht gegeben hielt. Eine Übertragung der Leitungsvollmacht auf die Ausschüsse wurde daher ausdrücklich abgelehnt.(121) Die so entstandenen Spannungen, die darin gipfelten, daß der Reichsbruderrat in seiner Sitzung vom 3. Januar 1936 die VKL für abgesetzt erklärte, führten in letzter Konsequenz zu einer endgültigen Spaltung der BK.(122)
Auch auf seiten der DC wurden zum einen "gravierende Bedenken gegen die Ausschüsse erhoben, weil diese ihre Stellungen im Kirchenregiment gefährdeten",(123) zum anderen war die Reichsleitung der RDC unter ihrem neuen Führer Wilhelm Rehm an einer Zusammenarbeit mit Zoellner durchaus interessiert. Das führte jedoch in den Gebieten, in denen sich die DC in der Minderheit befanden oder bereits durch die Ausschüsse verdrängt worden waren, zu erheblichen Protesten. Die Beschwerden richteten sich vor allem gegen die einseitige, an den Forderungen der "Bekenntnisfront" ausgerichtete Ausschußpolitik.(124) Rehm war in eine Zwickmühle geraten. Er leitete zwar entsprechende Protestaktionen gegen die Ausschüsse ein, kehrte aber bereits kurze Zeit später auf seinen ursprünglichen Weg zurück. Mit der Veröffentlichung einer theologischen Erklärung hoffte er, die kirchliche Legitimation und theologische Anerkennung durch den RKA zu erreichen.(125)
Die von den Thüringern geführte nationalkirchlich ausgerichtete Kirchenbewegung Deutsche Christen (KDC) hatte gegen die Einsetzung von Kirchenausschüssen zunächst nichts einzuwenden, denn die Thüringer Kirche verfügte über ein rein deutschchristliches Kirchenregiment. Erst als der RKA im Juli 1936 ein theologisches Irrlehregutachten gegen die Thüringer DC veröffentlichte, kam es zum Konflikt .(126) Durch dieses Gutachten hatte ihnen der RKA ihre Verfassungskonformität abgesprochen. Kirchenleitungsgremien, die der KDC angehörten oder ihr nahestanden, galten damit als illegitim und sollten durch Kirchenausschüsse ersetzt werden. Die nationalkirchlich orientierten DC-Kirchenleitungen, allen voran in Thüringen und Mecklenburg, kündigten daraufhin dem RKA ihre Gefolgschaft auf. Energische Proteste bei den NS-Gauleitungen und ein Einspruch des Reichskirchenministers verhinderten dann auch die Einsetzung von Kirchenausschüssen in den entsprechenden Landeskirchen.

6.2. Das Scheitern der Kirchenausschüsse

Die Möglichkeit einer "Befriedung" der DEK durch den Einsatz von Kirchenausschüssen schien zunächst eine Mittel zu sein, dem sich sowohl Vertreter der BK wie der DC anschließen konnten. Nachdem der Reichskirchenminister jedoch, gegen die ausdrücklichen Bedenken des RKA die 5. Durchführungsverordnung(127) zum Sicherungsgesetz der DEK erlassen hatte, war es dem Dahlemer Flügel der BK vollends unmöglich geworden, sich an der Arbeit der Ausschüsse zu beteiligen. Zwar verfügte der RKA noch über die Unterstützung des "Lutherrates"(128), aber aufgrund der eindeutigen Ablehnung durch die 2. VKL konnten ab dem März 1936 keine weiteren Ausschüsse mehr eingesetzt werden. Auch die Unterstützung durch die RDC "erwies sich als kaum wirksam, da sie im Unterschied zu den Nationalkirchlern keine bemerkenswerte Potenz mehr darstellten".(129) Außerdem scheiterte der Versuch, die Neuordnung der DEK voranzutreiben, indem den Thüringer DC die kirchenregimentliche Legitimität abgesprochen wurde. Denn mit einem Schnellbrief vom 21. August 1936 hatte der Reichskirchenminister den DC-Kirchenleitungen faktisch seine ministerielle Anerkennung ausgesprochen. (130) Auch in diesem Fall war Kerrl also nicht dazu bereit, den Einsprüchen des RKA stattzugeben, obwohl er dem Ausschuß zugesagt hatte, daß er in allen innerkirchlichen Angelegenheiten die volle Entscheidungsbefugnis habe. Diese mangelnde Unterstützung durch den Reichskirchenminister und die damit verbundene Unlösbarkeit der "Befriedungsaufgabe" waren die Hauptgründe für den Rücktritt des RKA am 12. Februar 1937. In den darauffolgenden Monaten wurden mit Ausnahme von Hessen-Waldeck auch alle bestehenden Landeskirchenausschüsse abberufen.

7. Die kirchenpolitische Entwicklung bis zum Kriegsbeginn

Durch den Rücktritt des RKA und dem damit verbundenen Scheitern der Kirchenausschußpolitik war die Stellung des Reichskirchenministers deutlich geschwächt worden. Zur Festigung seiner Position hatte Kerrl, der weiterhin an einer staatlichen Kontrolle der Kirchen festhalten wollte, die Bekanntgabe weiterer staatskirchlicher Maßnahmen angekündigt.(131) Mitten in diese Pläne platzte dann am 15. Februar 1937 Hitlers Erlaß mit der Ankündigung einer neuen Kirchenwahl.(132) Kerrl, der mit der Durchführung der Wahl betraut war, traf mit der 13. Durchführungsverordnung zum Sicherungsgesetz der DEK sofort entsprechende Regelungen. So wurde zunächst "die Bearbeitung der laufenden Verwaltungsangelegenheiten der Deutschen Evangelischen Kirche ... dem Leiter der Deutschen Evangelischen Kirchenkanzlei" Dr. Werner übertragen.(133)
Mit Blick auf die bevorstehenden Wahlen traten nun auch die konträren kirchenpolitischen Auffassungen der einzelnen Gruppen wieder deutlich zutage. Die BK forderte eine rein am Bekenntnis orientierte Wahl, die sich an den Beschlüssen von Barmen und Dahlem zu orientieren habe. Eine Massenwahl wurde abgelehnt, und radikale Kreise innerhalb der BK drohten sogar mit einem Wahlboykott. Die Thüringer DC sahen in der Wahl die Möglichkeit, die Kirche ganz in den Staat einzugliedern. "Die äußere Ordnungsgestalt der Kirche sollte möglichst ganz dem Staat übertragen werden."(134) Weniger radikal war dagegen die Vorstellung der RDC, "die die kirchliche Ordnungsstruktur dem Nationalsozialismus lediglich anpassen wollte".(135) Der Streit um die unterschiedlichen Positionen führte vielerorts zu großer öffentlicher Unruhe. Diese Zerstrittenheit innerhalb der Ev. Kirche war dann auch offiziell der Grund dafür, daß der Reichskirchenminister am 23. November 1937 erklärte, daß die Wahlen auf unbestimmte Zeit verschoben werden.(136)
Zur verbindlichen Regelung der äußeren Ordnung der Ev. Kirche, erließ der Minister am 10. Dezember 1937 die 17. Durchführungsverordnung zum Sicherungsgesetz der DEK. Danach sollte die Leitung der Landeskirchen bei den jeweiligen Landeskirchenregierungen liegen. In den Landeskirchen der APU, Sachsens, Schleswig-Holsteins und Nassau-Hessens lag sie jedoch "bei dem im Amt befindlichen Leiter der obersten Verwaltungsbehörde". Damit übernahm Dr. Werner, der auch offiziell mit der Leitung der DEK betraut war, die Führung in der Kirchenleitung der APU.(137)
Diese Verordnung war wieder ein eindeutiger Schlag gegen die Leitungsgremien der BK. Überhaupt zeigte sich, daß der Staat immer offenkundiger gegenüber der BK auf Konfrontationskurs ging.(138) Auch die persönlichen Angriffe auf einzelne BK-Mitglieder seitens der Gestapo nahmen deutlich zu. 1938 war es dann die sog. Treueidkampagne, die von den DC eingeleitet worden war. Sollte die BK die Eidesleistung auf den Führer ablehnen, wäre ihre staatsfeindliche Einstellung erwiesen gewesen. Trotz erheblicher Einwände wurde der Eid aber von den meisten BK-Pfarrern geleistet.(139) Ebenfalls von besonderer Brisanz war ein für den 30. September 1938 vorgesehener Entwurf einer Bußgebetsliturgie, die die 2. VKL anläßlich der drohenden Kriegsgefahr verfaßt hatte.(140) Die Verantwortlichen wurden dafür in der NS-Presse als Saboteure und Staatsverräter beschimpft. Aber auch die Spaltung innerhalb der BK wurde hierdurch noch vertieft, da sich die Landesbischöfe Marahrens, Meiser und Wurm auf Druck von Minister Kerrl öffentlich vom Inhalt des Entwurfs distanzierten.(141)
Reichskirchenminister Kerrl, der sich zwischenzeitlich aus Gesundheitsgründen und wohl auch aus Enttäuschung über seine gescheiterte Kirchenausschußpolitik zurückgezogen hatte, unternahm im Herbst 1938 einen weiteren Anlauf, um sein "Befriedungswerk" doch noch zu einem Erfolg zu bringen. Sein Ziel war dabei eine Allianz der Mitte, in der alle aufbauwilligen Kräfte zusammengefaßt werden sollten. In dem sog. "Oktober-Programm" stellte er seine Pläne vor. Es wurde jedoch abgelehnt, denn "sowohl Deutsche Christen wie auch Bekennende Kirche sahen ihre unterschiedlichen Anliegen hier nicht vertreten".(142) Nachdem auch dieses Unterfangen gescheitert war, wandte sich Kerrl in einem letzten Versuch den "Nationalkirchlern" zu, die bei den vorangegangenen Verhandlungen noch ausgeschlossen waren. Das Ergebnis war die "Godesberger Erklärung"(143), in der "Vertreter der Nationalkirchlichen Einung Deutsche Christen und Männer aus verschiedenen Kreisen evangelischer Pfarrer und Laien" sich dazu verpflichteten, "den Kirchenstreit einer positiv-christlichen Entscheidung entgegenzuführen".(144) Wenige Tage später, am 4. April 1939, schlossen sich DC-Landeskirchenleiter in einer Bekanntmachung, die im Gesetzesblatt der DEK erschienen war, den entscheidenden Aussagen der Erklärung an.(145) Das Ziel sahen sie in einer Synthese von Christentum und Nationalsozialismus, da letzterer für die Vollendung des Werkes Martin Luthers stehe. Nachdem aber von vornherein davon auszugehen war, daß die BK-Kirchenführer einer derartigen Erklärung niemals zustimmen würden, ließ Kerrl eine veränderte Fassung erstellen. Hier erschien "die NS-Weltanschauung als rein politische Lebensäußerung" und "die Aufgabe der Kirche wird dann ... als Verkündigung der Offenbarung Gottes in Christus ... definiert".(146) Zwar fanden sich die gemäßigteren Kräfte der BK unter Marahrens nach einigen Umformulierungen zur Mitarbeit bereit, aber jetzt widersetzten sich die DC-Führer. Außerdem akzeptierte Kerrl die Änderungen nicht.
Damit war der letzte Versuch eines Übereinkommens mit den staatlichen Instanzen gescheitert, und auch für den Reichskirchenminister bedeutete dies das Ende seines politischen Einflusses. Er blieb zwar weiterhin im Amt, durfte aber "seit 1939 kirchenpolitisch nichts mehr veranlassen."(147)

II. Die kirchenpolitische Entwicklung in der Kirchenprovinz Rheinland

1. Die Ausgangssituation im Januar 1933

Die Ev. Kirche des Rheinlands war zusammen mit 7 anderen Provinzialkirchen eine Gliedkirche der Evangelischen Kirche der Altpreußischen Union.(148) Allerdings verfügte das Rheinland zusammen mit Westfalen über eine historische Sonderstellung, die in der gemeinsamen Kirchenordnung von 1835 (bzw. der revidierten Fassung von 1923) begründet lag. In ihr wurde ausdrücklich das presbyterial-synodale Element gegenüber dem sonst vorherrschenden episkopalen betont. Das synodale Element wurde repräsentiert durch den Provinzialkirchenrat (PKR), dem seit 1932 Präses D. Dr. Friedrich Schäfer vorstand. Landeskirchlicher Repräsentant war dagegen seit 1928 der GSup. D. Emil Ernst Stoltenhoff. Daneben gab es noch das Amt des juristischen Konsistorialpräsidenten, der mit der allgemeinen kirchlichen Verwaltung betraut war.(149) Politisch gesehen kann Präses Schäfer in das rechte Spektrum eingeordnet werden, ohne daß er dabei selbst politisch aktiv gewesen wäre, und auch Stoltenhoff verfügte über eine durchaus national-konservative Einstellung. Damit vertraten beide die "zeitübliche Mentalität des Pastorennationalismus, der wenig vom politischen Weimar ... hielt".(150)
Die GDC, die seit 1932 auch im Rheinland Fuß faßte, fand unter den Pfarrern zunächst wenig Anhänger, "weil sie theologisch äußerst unbedarft auftrat, so daß sie von vielen Theologen nur belächelt wurde"(151). Unter den evangelischen Gemeindegliedern stießen die kirchenpolitischen Parolen und Wahlaufrufe jedoch auf Sympathie, und so ist es nicht allzu verwunderlich, daß die DC bei den Kirchenwahlen im November 1932 knapp ein Drittel aller Sitze in den kirchlichen Gremien erobern konnten. Die sich hier zeigende positive Einstellung einer Vielzahl von Protestanten zum Nationalsozialismus ist von der Kirchenleitung durchaus geteilt worden, auch wenn sie dazu offiziell nicht Stellung bezog. Ein Eindringen der Politik in den kirchlichen Bereich, wie es von den DC betrieben wurde, ist jedoch ausdrücklich abgelehnt worden.(152)

2. Von der Machtergreifung bis zu den Reichskirchenwahlen
2.1. Die nationale Erhebung und der Weg zur Reichskirche

Auf die Ernennung Hitlers zum Reichskanzler wurde auch von der rheinischen Kirchenleitung zunächst mit der gebotenen Zurückhaltung reagiert. Zwar begrüßte man insgeheim die Machtübernahme durch eine "christlich-konservative" Regierung, verzichtete jedoch bewußt auf öffentliche Verlautbarungen. Der "Tag von Potsdam" und die anschließende Regierungserklärung Hitlers riefen dann aber auch hier entsprechend euphorische Reaktionen hervor. So wurden z.B. in vielen Gemeinden Dankgottesdienste gefeiert.(153)
Die Forderung nach einer einheitlichen Reichskirche, die die DC auf ihrer ersten Reichstagung vom 3. - 5. April 1933 in Berlin aufgestellt hatten, stieß auch im Rheinland auf eine positive Resonanz. Allerdings stellte sich von vornherein die Frage: "Soll diese erneuerte Kirche bei aller Loyalität zum neuen Staat ihre Unabhängigkeit behaupten, oder soll sie sich in ihrer Form und eventuell auch in ihren Inhalten nationalsozialistisch orientieren?"(154) Auf dem Weg zu einer Lösung suchte GSup. Stoltenhoff, der mittlerweile vom PKR bevollmächtigt worden war, für die Kirchenprovinz zu sprechen, den Dialog mit den DC.(155) Eine einheitliche Gegenbewegung zu den DC hatte sich im Rheinland zu diesem Zeitpunkt noch nicht zusammengefunden und auch die Wahl v. Bodelschwinghs zum Reichsbischof durch den Kirchenbundesrat stieß bei den (reformierten) Vertretern des Rheinlands auf allergrößte Bedenken. Dabei ging es nicht direkt um die Person des Reichsbischofs, sondern um das Amt an sich. Die bekenntnistreuen Kräfte im Rheinland waren gespalten. Diejenigen, die die Wahl v. Bodelschwinghs begrüßten, schlossen sich der JB an.(156) Andere hingegen lehnten sowohl die DC wie auch die JB ab, da sie in beiden eine Gefahr für die presbyterial-synodale Ordnung und für die Freiheit der Kirche sahen. Erst als die DC auch im Rheinland vehement für Ludwig Müller als Reichsbischof eintraten, kam es durch die Gründung der "kirchlichen Einheitsfront" zu einem stärkeren Zusammenschluß der bekenntnistreuen Gruppen.(157)

2.2. Das Staatskommissariat und die Reichskirchenwahlen

Die Ernennung August Jägers zum Staatskommissar für die ev. Landeskirchen Preußens hatte auch unmittelbare Folgen für die rheinische Kirchenprovinz. Bereits einen Tag danach, am 25. Juni 1933, berief Jäger den Landesleiter der rheinischen DC Landrat Dr. Krummacher zu seinem Bevollmächtigten für das Rheinland.(158) Dieser legte auch unmittelbar nach seinem Amtsantritt seine Pläne für eine Umgestaltung der Provinzialkirche auf den Tisch. Darin erklärte er alle gewählten Presbyterien und Gemeindevertretungen für aufgelöst und forderte statt dessen die Bildung sog. Gemeindeausschüsse, die jeweils aus einem Pfarrer und zwei Gemeindemitgliedern bestehen sollten. Entsprechendes sollte dann auch in den synodalen Gremien geschehen. Die Zahl derjenigen, die sich gegen den Eingriff des Staates zur Wehr setzten, war im Rheinland eher gering. Das lag zum einen daran, daß die Kirchenleitung "ihre loyale Bereitschaft zur Mitarbeit"(159) dokumentierte. Zum anderen vertraten aber auch viele Pfarrer die Auffassung, "daß ein Widerstand gegen den Staatskommissar der Kirche und den Gemeinden nur schaden könne".(160) Dank des entschiedeneren Widerstandes in den anderen preußischen Provinzialkirchen, so z.B. in Westfalen, mußte Staatskommissar Jäger bereits am 14. Juli von seinem Amt zurücktreten. Zur gleichen Zeit erfolgte die Abberufung Krummachers und die damit verbundene Wiedereinsetzung der rechtmäßigen Leitungsgremien.
Unmittelbar nach Bekanntgabe des Wahltermins für die Reichskirchenwahlen begann auch im Rheinland der Wahlkampf. Während die DC keinerlei Schwierigkeiten hatten, ihre Anhänger für sich zu mobilisieren, hatte die "kirchliche Einheitsfront" Probleme, sich als ernsthafter Gegner zu etablieren. Auch die am 17. Juli 1933 ins Leben gerufene "Rheinische Pfarrerbruderschaft" verfügte nicht über die Möglichkeiten, den DC entscheidend Paroli bieten zu können, obwohl die Verpflichtungserklärung der Bruderschaft im gesamten Rheinland auf breite Zustimmung stieß.(161) Die massiven Repressionen gegen die innerkirchliche Opposition und die vehemente Unterstützung der DC durch den NS-Propagandaapparat sorgten dafür, daß in den meisten Gemeinden des Rheinlandes überhaupt keine Wahl mehr zustande kam. "Von den 642 rheinischen Kirchengemeinden wurde ... nur noch in 41 Gemeinden gewählt. ... In 556 Gemeinden war nur eine Liste eingereicht worden, so daß sich eine Wahl erübrigte: Hier hatten sich die Deutschen Christen ein Übergewicht von durchschnittlich 82,7 % ... gesichert."(162) Nach dem aus ihrer Sicht großartigen Wahlerfolg übernahmen die DC die Leitung in der Mehrzahl der rheinischen Gemeinden.

3. Die Deutschen Christen an der Macht
3.1. Die Entwicklung nach der Wahl

Vom 23. - 24. August 1933 trat die neugewählte 42. Rheinische Provinzialsynode zusammen. Hatte die Tagung zunächst durchaus harmonisch begonnen, so änderte sich dies schlagartig, als es um die Personalentscheidungen ging. Gegen die Geschäftsordnung der Synode und die Verfassung der Ev. Kirche der APU beschloß die deutschchristliche Mehrheit, bei den Personalentscheidungen nach dem Mehrheitswahlrecht zu verfahren. Das hatte zur Folge, daß der neu gewählte PKR nur aus Vertretern der DC bestand.(163) Zum Abschluß übertrug die Synode ihre Befugnisse bis zur nächsten Tagung an den PKR. Nach diesen Entscheidungen war an eine Zusammenarbeit zwischen den kirchenpolitischen Gruppen kaum noch zu denken. Der endgültige Bruch ereignete sich aber erst nach den Beschlüssen der Generalsynode der APU vom 5. September 1933. Besonders lautstarker Protest gegen die Beschlüsse kam aus den Reihen der Rheinischen Pfarrerbruderschaft und aus dem neugegründeten sog. "Coetus reformierter Prediger".(164)
Ein besonderer Streitpunkt war der Synodenbeschluß über die Bildung von Bistümern und die Ernennung von Bischöfen. Während die DC diesen Beschluß begrüßten, bezeichnete die Opposition ihn als unannehmbar.(165) Ungeachtet der Proteste wurde Pfr. Dr. Oberheid, der zur Zeit des Staatskommisariats Stellvertreter von Krummacher war, am 5. Oktober 1933 zum Bischof des neu errichteten Bistums Köln-Aachen ernannt. Neben der geistlichen Leitung übernahm er auch den Vorsitz im Konsistorium. GSup. Stoltenhoff sollte als Ersatz für sein bisheriges Amt zum Probst von Essen ernannt werden. Er lehnte jedoch einige Zeit später ab. Auch nach der feierlichen Einführung Oberheids am 10. Oktober 1933 verminderten sich die Proteste nicht. Doch obwohl die Mitgliederzahl der Pfarrerbruderschaft schnell auf 350 anwuchs, existierte noch keine "organisatorische(n) Gesamtkoordination", um der "Machtdemonstration der deutschen Christen" entschieden entgegenzutreten.(166)

3.2. Der Sportpalastskandal und seine Folgen

Auch in der Rheinprovinz erfolgten unmittelbare Reaktionen auf die Sportpalastkundgebung der Berliner DC. Die Pfarrerbruderschaft brach die mittlerweile aufgenommenen Gespräche mit Bischof Oberheid unverzüglich ab und schloß sich dem Protest des Pfarrernotbundes an. Aber auch in einer Vielzahl von Gemeinden brach sich die Empörung öffentlich Bahn. Dabei war es häufig der Fall, daß die Ablehnung der DC mit einem politischen Bekenntnis zum Dritten Reich verbunden wurde. Daraus resultierte ein erheblicher Druck auf die GDC, "dem die Glaubensbewegung nicht gewachsen war. Pfarrer und Gemeindeglieder traten aus der DC-Bewegung aus, ... ganze Ortsgruppen und DC-Gaue lösten sich auf oder trennten sich von [der Reichsleitung] Hossenfelder".(167)
Die kirchenpolitischen Auswirkungen der Sportpalastkundgebung machten sich auch in der Rheinprovinz bemerkbar. Da sich die Angriffe der Opposition verstärkt gegen den Reichsbischof richteten, hatte Müller bereits Anfang Dezember 1933 Bischof Oberheid zur Unterstützung nach Berlin berufen. Die geistliche Leitung der Rheinprovinz übernahm wieder GSup. Stoltenhoff. Mit seiner Wiedereinsetzung schien sich die Situation im Rheinland zu beruhigen. Der Vertrag über die Eingliederung der Ev. Jugend in die HJ zwischen dem Reichsbischof und dem Reichsjugendführer ließ die Gräben jedoch wieder aufbrechen. Die rheinischen DC, die dabei waren, sich von der Reichsleitung in Berlin zu lösen,(168) bejubelten die Entscheidung "als eine tapfere Tat", und auch viele Gemeindepfarrer sahen in dem Vertrag "eine Möglichkeit, von einer überholten Verbandsjugendarbeit zu einer neuen Gemeindejugendarbeit zu kommen"(169). Entscheidend, betonten sie, sei nicht der äußere Rahmen, sondern der Inhalt der Arbeit. Diese Auffassung teilte auch der rheinische Provinzialjugendpfarrer Dr. Voß. Die Vertreter des Ev. Jugendwerkes, Mitglieder der Opposition und GSup. Stoltenhoff weigerten sich hingegen, die Eingliederung zu vollziehen. Durch sie würde eine selbständige kirchliche Jugendarbeit nämlich geradezu gefährdet.(170) Die Gegner des Vertrages konnten sich nicht durchsetzen, und so wurde die Eingliederung im Februar 1934 vollzogen.

4. Der Aufbruch der Bekennenden Kirche(171)
4.1. Die Bildung erster freier Synoden

Da die kirchenpolitischen Auseinandersetzungen immer stärker von taktischen Erwägungen und Berechnung geprägt waren, forderten die rheinischen Reformierten eine stärkere Orientierung am Bekenntnis. Zu diesem Zweck fand vom 3 .- 4. Januar 1934 die erste "Freie reformierte Synode" in Barmen-Gemarke statt, an der 320 Abgeordnete aus 167 reformierten Gemeinden teilnahmen. Den nächsten Schritt hin zu einer landesweiten Sammlung der Bekenntniskräfte bildete die erste "Freie Synode des Rheinlands", die vom 18. - 19. Februar 1934 ebenfalls in Barmen-Gemarke tagte. Die anwesenden Vertreter von 30 der insgesamt 33 rheinischen Kirchenkreise bestimmten mit der Wahl des sog. Bruderrates ein neues Kirchenregiment, das mit der Leitung der bekennenden Gemeinden betraut wurde.(172) Somit existierten in der Rheinprovinz von nun an zwei Kirchenführungen.
Das "Kirchengesetz über die Leitung der Ev. Kirche der APU" vom 2. März 1934, mit dem der Reichsbischof die Eingliederung der preußischen Landeskirche vorantrieb, kann sicher auch als Reaktion auf die Beschlüsse der ersten rheinischen Bekenntnissynode gewertet werden. Gemäß § 3 sollte die Provinzialsynode aufgelöst und durch eine kleinere Synode ersetzt werden.(173) Diese Verordnung stieß bei der Rheinischen Pfarrerbruderschaft und der Freien Ev. Synode auf schärfste Ablehnung, da dies die endgültige Beseitigung der presbyterial-synodalen Ordnung bedeutete. Die Proteste blieben jedoch ohne Wirkung. Am 16. März 1934 beschloß die 43. Rheinische Provinzialsynode ihre Auflösung, die Wahl der neuen Synode(174) und die Neubesetzung des PKR. Die Vertreter der Opposition waren der Einladung demonstrativ ferngeblieben.
Nach dieser Entscheidung hatten sich die Fronten in der Rheinprovinz eindeutig verhärtet. Auf der einen Seite stand der deutschchristliche PKR, auf der anderen der Bruderrat der "Freien Ev. Synode", und beide sprachen sich gegenseitig in scharfem Ton ihre Legitimität ab.(175) Infolge dieser deutlichen Aversionen auf beiden Seiten war ein friedlicher Ausgleich ausgeschlossen.

4.2. Die Zeit von Barmen bis zu den Kirchenausschüssen

Nach dem reichsweiten Zusammenschluß der BK in der 1. Bekenntnissynode der DEK in Barmen erfolgte auch im Rheinland die Umsetzung einer strafferen Organisationsstruktur der bekenntnistreuen Kräfte. Gemäß den Beschlüssen der Synode vom 29. April 1934 betrieb man "den Aufbau der bekennenden Gemeinden, die Sammlung der Gemeindebruderräte sowie die Bildung je einer Freien Synode in den Kirchenkreisen bis Ende Juli".(176) Das Ziel dieser Umstrukturierung war die Schaffung eines bekenntnistreuen Kirchenregiments auf dem Boden der presbyterial-synodalen Kirchenordnung.(177) Dem entsprachen auch der Beschluß des Bruderrates der APU vom 16. Oktober 1934, sämtliche kirchenrechtlichen Befugnisse auf die Leitungsorgane der BK zu übertragen, und der Erlaß des kirchlichen Notrechts durch die Dahlemer Bekenntnissynode.(178)
Während der Aufbau der BK vorangetrieben wurde, zeigten sich innerhalb der DC-Organisation erneut deutliche Schwierigkeiten, obwohl die DC-Kirchenleitung sicher an der Macht war.(179) Die Folge dieser Auseinandersetzungen war eine völlige Umgestaltung der deutschchristlichen Organisation im Rheinland. "Die Landesgruppe West und sämtliche ihr unterstehenden Gauleitungen und Kreisleitungen wurden aufgelöst."(180) Statt dessen wurde ein neuer Gau Rheinland gebildet, der in 13 Untergaue gegliedert war. Die Gauleitung übernahm der bisherige Landesgruppenleiter Dr. Krummacher. Da sich die Spannungen aber an der Person des Gauleiters festmachten, trat Krummacher im Juni 1934 von seinem Amt zurück. Nachdem zunächst Pfr. Walter Wilm von der DC-Reichsleitung zum kommissarischen Gauobmann ernannt worden war, übernahm zur Jahreswende 1934/35 der Pfarrer der Kirchengemeinde Oberhausen I Johannes Pack die Gauleitung.
Neben den Positionen der BK und der DC gab es im Rheinland eine Vielzahl sog. Neutraler, die weder den einen noch den anderen Weg in letzter Konsequenz beschreiten wollten. Zu ihnen gehörte der Duisburger Superintendent (Sup.) Fritz Horn, der mit der Bildung eines "Ordnungsblocks" die Vertreter der Mitte ansprechen wollte, um so die Beilegung der kirchenpolitischen Auseinandersetzungen zu erreichen. Dabei ging es nicht um eine Umgestaltung der bestehenden äußeren Ordnung der Kirche, sondern um die Wiederherstellung der "Ordnung des Amtes"(181). Von seiten der BK wurde dieser Versuch unmißverständlich abgelehnt, "weil er auf die Frage nach der Wahrheit verzichte, wenn er allen Gruppen die Wahrheit nicht abspreche. Es ginge um ein Entweder-Oder."(182)
Durch die am 20. November 1934 erfolgte Zurücknahme der reichsbischöflichen Verordnungen vom 26. Januar und 2. März 1934 sollte der Ordnungsblock erheblich an Bedeutung gewinnen. Die Wiederherstellung der alten Rechtsverhältnisse führte nämlich zu erneuten Auseinandersetzungen zwischen den Kirchenleitungsgremien von BK und DC.(183) Mit den beiden Provinzialkirchenräten unter Nold (BK) und Wagner (DC) standen sich erneut zwei kirchliche Leitungsgremien gegenüber, die sich wiederum gegenseitig ihre Legitimität absprachen.(184) Sup. Horn versuchte zunächst, zwischen den beiden Parteien zu vermitteln. In einem Schreiben vom 19. Februar 1935 wurden die Mitglieder der BK zu einem Gespräch mit Vertretern der DC und des Ordnungsblocks eingeladen, um über eine Lösung der Probleme zu beraten. Diese Einladung stieß jedoch auf Ablehnung, da man auf diesem Weg keine Einigungsmöglichkeit sah.(185) Daher beauftragte der Kirchensenat der Ev. Kirche der APU Sup. Horn mit der Einberufung einer außerordentlichen rheinischen Provinzialsynode in der Zusammensetzung von 1933. Auf ihr sollten ein neuer Präses und ein neuer PKR gewählt werden. Bis zum Tagungstermin am 3. Mai 1935 übernahm Horn kommissarisch die Aufgaben des PKR. Auf der außerordentlichen 44. Provinzialsynode in Köln, zu der 124 von 176 Synodalen erschienen waren, wurde Sup. Horn einstimmig zum Präses gewählt. Die Mitglieder des neugewählten PKR waren mit 2 Ausnahmen Mitglieder der DC. Die BK, die die Teilnahme an der Synode abgelehnt hatte, hielt ihrerseits an dem PKR (von 1932) unter Präses Nold fest. So bestanden also weiterhin zwei Provinzialkirchenleitungen im Rheinland.(186)

5. Die Zeit der Kirchenausschüsse
5.1. Der rheinische Provinzialkirchenausschuß

Nachdem im Oktober 1935 der RKA und der LKA der APU gebildet worden waren, kam es am 27. November 1935 zu einem Empfang der Mitglieder der geplanten Provinzialkirchenausschüsse bei Reichsminister Kerrl. (187) Die schroffe Haltung des Ministers gegenüber den Vertretern der BK hatte jedoch zur Folge, daß diese ihre Bereitschaft zur Mitarbeit zunächst zurückzogen. (188) Während man sich in den übrigen Provinzen der APU noch im Dezember auf die Bildung von Ausschüssen einigen konnte, fand die Einsetzung des rheinischen PKA erst am 15. Februar 1936 statt.(189) Unter dem Vorsitz des Oberhausener Sup. Schmidt (BK) übernahm der PKA die Rechte und Pflichten des bis dahin amtierenden PKR. Er war damit offiziell das „ausführende Organ der kirchlichen Selbstverwaltung“.(190) Der Wandel, der mit der Einsetzung des PKA deutlich erkennbar einherging, zeigte sich auch darin, daß GSup. Stoltenhoff am 25. Mai 1936 wieder die geistliche Leitung der rheinischen Kirchenprovinz übernahm. In der Folgezeit berief der PKA in einer ganzen Reihe von Gemeinden, in denen die kirchenpolitischen Auseinandersetzungen zu erheblichen Spannungen geführt hatten, Gemeindekirchenausschüsse (GKA) ein, die mit der Leitung der Gemeinde betraut wurden. Auch hier war es zunächst das Ziel, eine möglichst paritätische Besetzung der Gremien zu gewährleisten. Obwohl die Mehrzahl der rheinischen Pfarrer und Superintendenten die Arbeit des PKA und des Generalsuperintendenten unterstützten, herrschte innerhalb der Leitungsgremien der BK und der DC eine eindeutig ablehnende Haltung vor.(191)

5.2. Die Bekennende Kirche und der Provinzialkirchenausschuß

Auch im Rheinland vertrat man innerhalb der BK-Führung eine uneinheitliche Auffassung. Auf der einen Seite war man zur aktiven Mitarbeit bereit, auf der anderen Seite ertönte ein eindeutiges "Nein" gegen die Kirchenausschüsse.(192) Trotz diverser Verhandlungen zwischen dem Reichskirchenminister, dem LKA und den Vertretern der BK konnte keine einvernehmliche Lösung erzielt werden. Der Erlaß der 5. Durchführungsverordnung zum Sicherungsgesetz der DEK(193) bedeutete dann offiziell das Ende der Gespräche.(194) Trotz der eindeutig ablehnenden Haltung der Führung gab es innerhalb der BK eine Gruppe, die weiter an einer Zusammenarbeit mit dem PKA, z.B. durch eine Mitgliedschaft im Rechtsausschuß, festhielt. Die Amtswiederaufnahme von GSup. Stoltenhoff war ein weiteres positives Signal für die dem Kirchenausschuß freundlich gesinnten Mitglieder der BK. Während sich ein Großteil der rheinischen Pfarrer und Superintendenten hinter Stoltenhoff stellten, behielt die BK-Führung ihren Konfrontationskurs bezüglich der Kirchenausschüsse bei.(195) Die Spaltung innerhalb der BK, die durch die Kirchenausschüsse ausgelöst wurde, war damit offensichtlich. Als der rheinische Bruderrat dann im Oktober 1936 seinerseits den Kontakt mit dem PKA suchte, lehnte dieser aufgrund der andauernden Angriffe gegen den Ausschuß eine Wiederaufnahme der Gespräche ab.(196) Obwohl der PKA auch dank der Unterstützung von GSup. Stoltenhoff in seiner Arbeit einen eher bekenntniskirchlichen Weg einschlug, scheiterten in der Folgezeit alle Versuche, eine gemeinsame Basis für eine Zusammenarbeit zu finden.

5.3. Die Deutschen Christen und der Provinzialkirchenausschuß

In der rheinischen DC-Führung wurde die Ernennung von Reichskirchenminister Kerrl und die Bildung von Kirchenausschüssen zunächst begrüßt. Nachdem aber bekannt wurde, wer in den PKA berufen werden sollte, regte sich auch hier erheblicher Widerstand. In einem Telegramm an Kerrl protestierte der rheinische Gauobmann Pack gegen die Besetzung des PKA. (197) Nachdem eine Antwort auf dieses Telegramm ausblieb, lehnte der Führerkreis der DC-Rheinland jede Verantwortung für die Arbeit des PKA ab, da die "Zusammensetzung der Ausschüsse zu einer Kirche der Bekenntnisfronthaltung ... führen muß" (198). Durch die ersten Beschlüsse des PKA sahen sich die DC in ihrer ablehnende Haltung bestärkt. Besonders die Ersetzung von Kreissynodalvorständen und Presbyterien durch Kirchenausschüsse wurde äußerst kritisch beurteilt. (199) Auch die Amtswiederaufnahme von GSup. Stoltenhoff stieß auf erheblichen Widerstand der Gauleitung. (200) Eine einheitliche Front gegen den PKA fand sich aber auch bei den DC nicht. Während die Gruppe um die Gauleitung Pack ihren klar ablehnenden Kurs beibehielt, traten die Anhänger der Reichsleitung Rehm für eine Zusammenarbeit mit den Ausschüssen ein. Der Bruch innerhalb der rheinischen DC war wieder sichtbar geworden. (201) Parallel zu diesen Auseinandersetzungen betrieb Gauobmann Pack eine Annäherung an die im Rheinland bereits bestehende Gauorganisation der KDC, denn in ihr sah man einen Partner im Kampf gegen die Ausschußpolitik. Die Folge war eine erneute Aufspaltung der DC, so daß es im Rheinland vorübergehend drei deutschchristliche Gruppen gab: Die schon bestehende Landesgruppe der KDC um Pfr. Wolfrum (Koblenz), die restlichen Mitglieder der rheinischen DC unter ihrem neuen Gauobmann Pfr. Marten (Neuwied) und die losgelöste Gruppe um den ehemaligen Gauobmann Pack, die sich "Deutsche Christen im Rheinland" nannten. Erst "am 6. 6. 1937 vereinigten sich Pack und seine DC-Kräfte mit der KDC in der Nationalkirchlichen Bewegung Deutsche Christen". (202)

5.4. Das Ende des rheinischen Provinzialkirchenausschusses

Trotz des Rücktritts des RKA am 12. Februar 1937 beschloß der rheinische PKA in Bindung an Art. 1 der Kirchenverfassung weiterzuarbeiten, obwohl er damit erneut auf die Ablehnung der kirchenpolitischen Gruppierungen stieß. Anläßlich des Führererlasses zur Kirchenwahl vom 15. Februar 1937 unternahm GSup. Stoltenhoff den Versuch, eine "kirchenpolitische Sammlungsaktion" ins Leben zu rufen.(203) Auch dieses Ansinnen wurde sowohl von der BK als auch von den DC ablehnend bewertet. Hinzu kam, daß die rheinische BK die Beteiligung an einer "unkirchlichen Massenwahl" von vornherein verneinte, während die deutschchristlichen Gruppierungen den Wahlerlaß durchweg begrüßten.(204) Damit wurde deutlich, daß auch weiterhin nicht mit einer Annäherung der einzelnen kirchenpolitischen Gruppen zu rechnen war.(205)
Am 30. September 1937 endete dann gemäß der Verordnung vom 3. Oktober 1935 die Amtszeit des PKA. Um jedoch eine Kontinuität in der Arbeit zu gewährleisten, konstituierte er sich neu in der sog. "Konferenz der Superintendenten", der ein Siebenerausschuß unter Leitung der ehemaligen PKA-Mitglieder vorstand. Diesem Gremium gehörten fast alle rheinischen Superintendenten an.(206) Dieses Vorgehen stieß jedoch beim EOK auf Ablehnung. Bis zur eindeutigen Klärung lagen daher die Verwaltung und die vermögensrechtliche Vertretung der Rheinprovinz beim Konsistorium und der staatlichen Finanzabteilung. Da alle Proteste gegen diese Regelung vom Präsidenten des EOK Dr. Werner abschlägig beschieden wurden, erklärte der rheinische Kirchenausschuß am 1. November offiziell seinen Abschied.(207)

6. Die kirchenpolitische Entwicklung bis zum Kriegsbeginn

Nach dem Rücktritt des PKA und der damit verbundenen uneinheitlichen Stimmungslage in der rheinischen Kirchenführung griff der Reichskirchenminister zu personalpolitischen Maßnahmen, um "die kirchenpolitischen Verhältnisse der Rheinprovinz im kirchenministeriellen Sinn stabilisieren" zu können.(208) Dieser Schritt stieß nicht nur bei der BK auf Ablehnung. Nahezu das gesamte Konsistorium, der Generalsuperintendent, die Superintendenten-Konferenz und eine Vielzahl rheinischer Pfarrer protestierten gegen diesen Eingriff in die inneren Angelegenheiten der Kirchenprovinz. Auch die Bemühungen von Sup. Horn, der als Präses der rheinischen Provinzialsynode den PKR von 1933 wieder aktivieren wollte, wurden abgelehnt, da hiermit eine synodale Abstützung des neuen Konsistoriums verbunden war.(209) Dieser gemeinsame Protest führte vorübergehend zu einer gewissen Kooperation zwischen der Superintendenten-Konferenz und dem Rat der BK.(210)
Die deutschchristlichen Gruppen im Rheinland begrüßten dagegen die staatlicherseits ergriffenen Maßnahmen. Sie unterstützen auch die Bemühungen Sup. Horns bezüglich des wiederzuerrichtenden Provinzialkirchenrates. Dazu kam es jedoch nicht, da EOK Präsident Dr. Werner am 25. Februar 1938 die Befugnisse der Provinzialkirchenräte offiziell den jeweiligen Konsistorien übertrug. Ihnen sollte ein neu gebildeter Synodalrat beratend zur Seite stehen.(211) Sup. Horn übernahm den Vorsitz in diesem neu geschaffenen Gremium, das sich aus Vertretern der KDC, der RDC (später Luther-Deutsche) und ehemaligen Mitgliedern des Ordnungsblocks zusammensetzte. Horn sah seine kirchliche Aufgabe voll und ganz an den Staat gebunden. In einem Bericht "an die ev. Gemeinden der Rheinprovinz" betonte er, daß es neben "dem Staat keine selbständige Ev. Kirche geben (dürfe). Wer das fordere, huldige einem katholischen Kirchenbegriff." Des weiteren begrüßte er "die enge Zusammenarbeit zwischen dem Konsistorialpräsidenten, dem Vorsitzenden der Finanzabteilung und ihm".(212) Eine Veränderung der kirchenpolitischen Situation im Rheinland war unter diesen Voraussetzungen nicht möglich.
Wie im übrigen Reichsgebiet nahmen auch im Rheinland die persönlichen Angriffe gegen Pfarrer der BK deutlich zu.(213) Hinzu kam, daß die Treueidverordnung vom 20. Mai 1938 die Stimmung noch weiter aufheizte. Den DC bereitete ein Treueid auf Adolf Hitler keine Probleme. In den Reihen der bekenntnistreuen Kräfte stieß er aber auf erhebliche Vorbehalte.(214) GSup. Stoltenhoff und der Vorsitzende der Superintendenten-Konferenz Lic. Heinrich Müller versuchten hingegen einzulenken, indem sie erklärten, daß es sich bei dem Treueid um eine rein staatliche Angelegenheit handle und das Ordinationsgelübde daher nicht betroffen sei.(215) Dieses Vorgehen stieß jedoch bei der BK-Führung auf erneute Ablehnung. Trotz entsprechender Drohungen und Diffamierungen hatten am 21. August 1938 "über 180 Mitglieder der Pfarrerbruderschaft den Eid nicht geleistet".(216)
Der letzte Versuch im Jahre 1939, zu einer einheitlichen Lösung im Kirchenstreit zu kommen, war die "Godesberger Erklärung". Die Vertreter der Nationalkirchlichen Einung (KDC) und die Gruppe um Sup. Horn, der zu den Mitunterzeichnern gehörte, hofften so, die weitere Entwicklung in ihrem Sinne beeinflussen zu können. Auch auf seiten der BK gab es einige gemäßigte Kräfte, die durchaus bereit waren, sich der Erklärung anzuschließen. Von der Superintendenten-Konferenz, dem rheinischen Bruderrat und der Bekenntnissynode wurde sie allerdings rigoros abgelehnt, da sie dem Bekenntnis widerspreche.(217) Daß sich die "Godesberger Erklärung" nicht durchsetzte, lag im Rheinland sicherlich auch an der kirchenpolitischen Zugehörigkeit der Pfarrer.(218)

III. Die kirchenpolitische Entwicklung in der Ev. Kirchengemeinde Oberhausen I

1. Die Ausgangssituation
1.1. Die Lage in der Gemeinde vor der Machtergreifung

Die Ev. Gemeinde Oberhausen I wurde 1864 als erste evangelische Gemeinde der Bürgermeisterei Oberhausen gegründet. Dank des stetigen Wachstums der aufstrebenden Industriestadt Oberhausen und der Vereinigung mit ehemaligen Gebieten der Gemeinde Sterkrade wuchs die Zahl der Gemeindeglieder schnell.(219) 1932 belief sich die Seelenzahl auf 28.000.(220) Die Gemeinde gliederte sich in sechs Pfarrbezirke, die wie folgt besetzt waren: Ostbezirk (1. Pfarrstelle): seit 1929 Pfr. Friedrich August Aring; Südbezirk (2. Pfarrstelle): seit 1911 Pfr. Moritz Heinrich Karl Ludwig Neussel; Mittebezirk (3. Pfarrstelle): seit 1929 Pfr. Otto Heinrich Wilhelm Brökelschen; West- und Liricherbezirk (4. Pfarrstelle): seit 1915 Pfr. Ewald Johann Otto Majert; Nordbezirk (5. Pfarrstelle): seit 1922 Pfr. Johannes Pack.(221) Im Zentrum der Gemeinde lagen die 1864 eingeweihte Christuskirche und das ihr gegenüberliegende Gemeindehaus Nohlstraße. Das gemeindliche Leben der frühen dreißiger Jahre war in erster Linie geprägt von der sozialen Not, hervorgerufen durch die hohe Arbeitslosigkeit während der Weltwirtschaftskrise. Aber es herrschte auch ein reges Treiben in den unterschiedlichen Gruppen und Kreisen. So bestand z. B. in jedem Bezirk eine Frauenhilfe mit durchschnittlich 200 Mitgliedern.(222) Auch die Jugendarbeit und Kirchenmusik hatten in der Gemeinde einen hohen Stellenwert. Die Zahl der Gottesdienstbesucher war bis 1932/33 etwas zurückgegangen, mit durchschnittlich 11,4 % Abendmahlsgästen/Seelenzahl nahm Oberhausen I unter den sechzehn Gemeinden des Kirchenkreises an der Ruhr den 6. Platz ein.(223)
Bezüglich der politischen Haltung des Presbyteriums und der Gemeinde lassen sich keine eindeutigen Angaben machen, da die Listen bei Kirchenwahlen nicht den Namen einer Gruppe, sondern den des ersten Kandidaten auf der jeweiligen Liste trugen. Die mehrfach stattgefundene Überlassung von Gemeindesälen an die NSDAP und an diverse nationale Gruppen läßt allerdings auch in der Ev. Gemeinde Oberhausen auf eine national-konservative Grundeinstellung schließen.

1.2. Die Kirchenwahlen in der APU vom November 1932

Von den sich anbahnenden kirchenpolitischen Auseinandersetzungen war im Vorfeld der Wahl innerhalb des Presbyteriums noch nichts zu spüren. Ein Grund hierfür lag sicherlich darin, daß es zwar in Oberhausen bereits eine Bezirksgruppe der GDC gab, aber noch keine entsprechende Gemeindegruppe existierte.(124) Daß sich diese Wahl dennoch von allen vorherigen unterscheiden sollte, wurde schon im März 1932 deutlich. Bereits acht Monate vor dem eigentlichen Termin betrieb die NSDAP eine rege Wahlpropaganda und forderte alle Gemeindeglieder zur Eintragung in die Wählerlisten auf. In seiner Sitzung vom 2. März 1932 verwahrte sich das Presbyterium gegen eine derartige Einflußnahme wie folgt: "Presb. ist sich darüber klar, daß unter allen Umständen eine Politisierung der Wahl verhindert werden muß. Von einer öffentl. Stellungnahme soll abgesehen werden, jedoch soll durch persönliche Fühlungnahme beizeiten auf eine unpolitische Einstellung zur Wahl hingearbeitet werden."(225)
Die Mobilisierung der Wählerschaft durch die NSDAP hatte aber dennoch ihre Wirkung gezeigt, so daß die Sitzung der Größeren Gemeindevertretung am 12. September 1932 beschloß, daß aufgrund der zu erwartenden großen Wahlbeteiligung jeder Wahlberechtigte über die erfolgte Eintragung in die Wählerlisten schriftlich benachrichtigt werden sollte. Aus Sparsamkeitsgründen entschied sich das Presbyterium dafür, die Benachrichtigungen durch die in den jeweiligen Bezirken tätigen Vertrauensleute verteilen zu lassen. Dabei ereigneten sich im Süd- und Ostbezirk Zwischenfälle, da die beauftragten Gemeindeglieder neben den Wahlbenachrichtigungen auch Flugblätter der Wahlliste I, der sog. Ev. Gemeindeliste,(226) verteilt hatten. Die Vertreter der Wahlvorschläge II (GDC) und IV (Bekennerbund)(227) legten daher noch im Vorfeld der Wahl Beschwerde ein. Ungeachtet dieser Einsprüche wurde am 12. November 1932 eine neue Gemeindevertretung gewählt mit dem folgenden Ergebnis: Wahlvorschlag I (Ev. Gemeindeliste) 53 %, II (GDC) 35 %, III (Ev. Arbeiterverein) 7 %, IV (Bekennerbund) 5 %.(228) Die neu bestimmten Gemeindeverordneten wählten dann in der öffentlichen Sitzung der Größeren Gemeindevertretung die neuen Mitglieder des Presbyteriums.
Die eingelegten Proteste waren dann das Hauptthema der Presbyteriumssitzung vom 17. November 1932. Zwar wurde das Verhalten der beauftragten Vertrauensleute mißbilligt, eine Beeinflussung der Wahl durch das Presbyterium konnte jedoch nicht nachgewiesen werden. Aus diesem Grunde entschied sich das Gremium nach eingehender Beratung für die Ablehnung der Einsprüche.(229) Auch der Kreissynodalvorstand (KSV) und das Konsistorium der Rheinprovinz schlossen sich dieser Entscheidung an.(230) Allerdings wurde in diesem Zusammenhang die Spaltung innerhalb der Pfarrerschaft bereits sichtbar. Die beiden der GDC nahestehenden Pfarrer hatten gegen die Entscheidung des Presbyteriums gestimmt. Um jedoch möglichen Auseinandersetzungen vorzubeugen, gaben sie anschließend folgende Erklärung zu Protokoll: " Wenn wir bei der Abstimmung gegen die Ablehnung des Protestes gestimmt haben, so geschieht das nicht zuliebe eines Wahlvorschlages, wie man uns es etwa andichten könnte, sondern weil wir die Verteilung der Wahlkarten zusammen mit einem Wahlflugblatt für einen Fehler halten, den wir nicht decken können."(231)

2. Von der Machtergreifung bis zu den Reichskirchenwahlen
2.1. Die gemeindliche Reaktion auf die nationale Erhebung

Während auf städtischer Seite der Sieg der Nationalsozialisten mit Umzügen und Ansprachen gefeiert wurde, hielten sich die Gremien der Ev. Kirchengemeinde Oberhausen I auffällig zurück. Weder im Presbyterium noch in der Größeren Gemeindeversammlung wurde zur Machtergreifung Hitlers oder zum Tag von Potsdam Stellung genommen. Daß man sich mit der Entwicklung aber durchaus einverstanden erklärte, läßt sich aus einigen Entscheidungen und Beschlüssen folgern. So berichtete z.B. der General Anzeiger vom 13. März 1933: "Da es den katholischen Mitgliedern von SA und SS verweigert wurde, in Uniform am Gottesdienst teilzunehmen ... , nahmen sie geschlossen am evangelischen Gottesdienst in der Christuskirche teil. Hier war das Tragen von Uniformen bereits genehmigt."(232) Ein weiterer Hinweis findet sich im Presbyteriumsprotokoll vom 7. April 1933. Dort wurde als Antrag für die bevorstehende Kreissynode die Änderung der kirchlichen Wahlgesetze gefordert. Jene "entstanden unter dem Eindruck der Weimarer Verfassung und bedürfen, ebenso wie diese, nach dem nun vollgültig erbrachten Erweis ihrer Unzulänglichkeit der grundsätzlichen Änderung".(233)
Die Kreissynode fand auf ihrer Tagung am 30. Mai 1933 deutlichere Worte hinsichtlich der politischen Veränderung in Deutschland. In seinem Jahresbericht sprach der Assessor und spätere Superintendent Dr. Wilhelm Schmidt aus, was die meisten Synodalen sehr wahrscheinlich dachten. Im Rückblick auf die Ereignisse von Potsdam sagte er: "Wir haben alle, glaube ich sagen zu dürfen, in tiefster Ergriffenheit diese Tage miterlebt. ... Können wir anders als in ernster Demut darin die gewaltige Hand Gottes sehen und bekennen, daß uns das alles nicht von ungefähr, sondern aus lauter väterlicher, göttlicher Güte und Barmherzigkeit, ohn all unser Verdienst und Würdigkeit zukommt?"(234)
Einzelne Vertreter der Pfarrerschaft traten mit ihrer Auffassung auch in das Licht der Öffentlichkeit. Anläßlich eines Dank- und Bittgottesdienstes der nationalen Verbände auf dem Rathausvorplatz, an dem über zehntausend Menschen teilnahmen, sagte Pfr. Brökelschen(235): "Als ein Feuer in der Nacht leuchtet das gewaltige Geschehen dieser Wochen. ... Unsere Herzen schlagen heute in heißem Dank zu Gott. Gewaltiges ist von unseren Führern und von vielen Tausenden deutscher Männer geleistet worden. ... Es ist ein Geschenk Gottes, daß der deutschen Geschichte wieder ein Sinn gegeben wurde. ... Wir wollen Fackelträger Gottes sein im deutschen Land!"(236)

2.2. Die Deutschen Christen in der Gemeinde

Am 15 Februar 1933 gründete sich die Gemeindegruppe Oberhausen I der GDC. Hierzu erfolgte eine öffentliche Einladung in der örtlichen Presse, die an alle Gemeindeglieder gerichtet war.(237) Zur Gründungsversammlung im Ev. Gemeindehaus an der Nohlstraße waren neben den beiden Pfarren Pack und Brökelschen, die sich mittlerweile der GDC angeschlossen hatten, mehrere hundert Gemeindeglieder erschienen. Diese Ereignisse hatten zunächst noch keine spaltende Wirkung auf die Gemeinde. Vielmehr wurde hierdurch ein allgemeines Interesse geweckt, das zu einer stärkeren Beachtung der derzeitigen kirchlichen Lage führte. So beschloß etwa die Größere Gemeindeversammlung in ihrer Sitzung vom 7. April 1933, daß mit Blick auf die Reichstagung der GDC in Berlin möglichst bald ein Ausspracheabend über die kirchliche Entwicklung stattfinden sollte. Pfr. Brökelschen erklärte sich bereit, ein einführendes Referat zu halten. Außerdem sollte der Gauleiter der GDC Pfr. Fuchs (Essen-Kray) gebeten werden, das Koreferat zu übernehmen.(238) Aus terminlichen Gründen kam es allerdings nicht zu dem geplanten Abend. Statt dessen hielt Pfr. Brökelschen auf der folgenden Sitzung der Größeren Gemeindevertretung ein Kurzreferat, "in welchem er aufklärend über die kirchliche Lage berichtete".(239) Hierin zeigte sich, daß die DC in der Gemeinde zunächst als allgemein anerkannte kirchenpolitische Bewegung betrachtet wurden.

2.3. Der Beginn der kirchenpolitischen Frontenbildung

Mit der Wahl v. Bodelschwinghs zum Reichsbischof wurde die Stimmungslage deutlich angespannter. Während die Pfarrer Aring, Neussel und Majert die Ernennung begrüßten, stieß sie bei den DC auf schärfste Ablehnung. In einem Artikel der Ruhr- und Emscherzeitung erklärte Pfr. Pack, daß die DC v. Bodelschwingh als bewährte und geachtete Persönlichkeit durchaus anerkennen. Der erste ev. Reichsbischof müsse jedoch ein Mann aus den Reihen der DC sein. Denn schließlich sei "gerade durch das Verdienst der Deutschen Christen das Einigungswerk der Kirche in Angriff genommen" worden. Es komme daher für dieses Amt nur Ludwig Müller in Frage, "er ist der Vertrauensmann Adolf Hitlers, ein Kämpfer in der nationalsozialistischen Bewegung, eine Persönlichkeit von unbeirrbarer Kraft, gepaart mit menschengewinnender Güte, ein Führer".(240) In ähnlicher Weise äußerte sich der Mülheimer Pfarrer und spätere Probst Dr. Heinrich Forsthoff auf einer gutbesuchten Kundgebung der GDC im Gemeindehaus an der Nohlstraße.(241) Zu einer Aussprache im Presbyterium oder in der Größeren Gemeindevertretung kam es allerdings nicht mehr, denn aufgrund der Maßnahmen von Staatskommissar Jäger und seines rheinischen Bevollmächtigten Dr. Krummacher tagten die Gemeindeleitungsgremien nach dem 24. Mai 1933 vorerst nicht mehr. Statt dessen berief Dr. Krummacher auch für die Kirchengemeinde Oberhausen I einen Gemeindeausschuß, der aus Pfarrer Pack und den DC-Presbytern A. Kreiskarte und W. Windrath bestand. Pfr. Pack sprach in diesem Zusammenhang von dem "Drei-Männerkollegium".(242) Besonders hervorgetreten ist dieser Ausschuß allerdings nicht, wohl auch bedingt durch die nur kurze Amtszeit.

2.4. Die Reichskirchenwahlen

Ähnlich wie in den meisten anderen evangelischen Gemeinden verfügten die DC auch in Oberhausen I über entscheidende Wahlvorteile. Sie waren im Gegensatz zu ihrem kirchenpolitischen Gegner gut organisiert und besaßen neben der Unterstützung durch die Partei auch eine zahlreiche Anhängerschaft. So kamen z.B. zu einer Wahlveranstaltung der Gemeindegruppe Oberhausen I der GDC ca. 2000 Personen in das völlig überfüllte Gemeindehaus.(243) Außerdem wurde den DC in der lokalen Presse erheblich mehr Platz zur Selbstdarstellung überlassen als der Liste "Evangelium und Kirche"(244). Den ungünstigen Voraussetzungen zum Trotz waren die deutschchristlichen Gegner bereit, den Wahlkampf aufzunehmen. Die Pfarrer Aring, Majert und Neussel, die bereits im Juli der Rheinischen Pfarrerbruderschaft beigetreten waren,(245) unterstützten aktiv die Liste "Evangelium und Kirche". Nachdem bekannt geworden war, daß sich auch in der Gemeinde Oberhausen I eine zweite Gruppe an der Kirchenwahl beteiligen wollte, veröffentlichte Pfr. Brökelschen einen kurzen Artikel mit dem Titel "Klare Fronten", der von mehreren Tageszeitungen abgedruckt wurde. Darin hieß es: Nach Ablauf des Termins "für die Einreichung der Wahlvorschläge ... werden wir den Gegner klar erkennen. Wir werden wissen, wer als Gemeindevertreter die alte Kirche und den alten Kurs will und wer unser Ziel, die neue Kirche im Dritten Reich, ablehnt. ... Jeder evangelische Nationalsozialist ist Deutscher Christ, und wir werden jede Frontvernebelung durch Auch-Nationalsozialisten, welche unsere Glaubensbewegung ablehnen, bekämpfen. ... Die Glaubensbewegung "Deutsche Christen" ist die Schwester des Nationalsozialismus, wer gegen die Schwester ist, steht auch gegen den Bruder."(246) Noch in der gleiche Ausgabe der jeweiligen Zeitung verwahrten sich die Angegriffenen gegen diese Diffamierung. Dabei stimmten sie zunächst einmal der Auffassung zu, daß "alle wahren Christen in Deutschland ... mit ganzem Herzen dem Nationalsozialismus zugetan und treue Gefolgsleute Adolf Hitlers" seien. Das bedeute aber keinesfalls, daß jeder evangelische Nationalsozialist ein "Deutscher Christ" sein müsse. Im Gegenteil, er "muß vieles in Art und Ziel der Glaubensbewegung "Deutsche Christen" ablehnen." Der Text schloß mit der Aufforderung "Kirche muß Kirche bleiben" und der Einladung zu einer Reihe von Kundgebungen, auf denen neben den drei Pfarrern Aring, Majert und Neussel auch eine Reihe auswärtiger Gäste sprechen sollte.(247)
Die ausdrückliche Betonung ihrer treuen Haltung zu Partei und Staat brachte den Vertretern des Wahlvorschlages "Evangelium und Kirche" keinen Gewinn. Die Nationalzeitung vom 20. Juli 1933 hatte eine Verfügung veröffentlicht, "nach welcher alle Parteigenossen aus der Partei ausgeschlossen werden, "welche gegen die Deutschen Christen arbeiten oder eigene Listen aufstellen"".(248) Die Folge war, daß der Wahlvorschlag "Evangelium und Kirche" in der Gemeinde Oberhausen I zurückgezogen wurde. Gleichzeitig sagte die Gruppe am 21. Juli 1933 alle angekündigten Veranstaltungen ab. Da nun nur noch die Liste der GDC zur Wahl stand, erübrigte sich eine Abstimmung. Der Wahlausschuß teilte daher am 22. Juli 1933 mit, daß "der für den 23. Juli bekanntgegebene Wahltermin in allen Bezirken der Kirchengemeinde Oberhausen I aufgehoben" wurde.(249) Das bedeutete, daß sowohl die neue Größere Gemeindevertretung (60 Mitglieder) als auch das neue Presbyterium (18 Mitglieder + 5 Pfarrer) fest in den Händen der DC waren.

3. Die Zeit der deutschchristlichen Gemeindeleitung
3.1. Die Entwicklung nach der Wahl

Nachdem alle Gremien und Ausschüsse neu gebildet worden waren und sich die Wahlkampfwogen geglättet hatten, kehrte zunächst wieder Ruhe in der Gemeinde ein. Das Presbyterium nahm unter dem Vorsitz von Pfr. Majert seine Arbeit auf, und obwohl sich die drei Bruderschaftspfarrer einer breiten DC-Mehrheit gegenüber sahen, schien eine gemeinsame Leitungsarbeit möglich. Beide Gruppen waren zunächst bemüht, ihre kirchenpolitischen Auseinandersetzungen nicht in die Gremienarbeit hineinzutragen. Ungeachtet dessen hielten sowohl die DC als auch die Pfarrerbruderschaft weiter ihre öffentlichen Versammlungen ab. Hierzu wurde in der Tagespresse öffentlich eingeladen. Die Pfarrer Pack und Brökelschen sprachen auch häufig als Gastredner auf DC-Veranstaltungen in den Nachbargemeinden.(250)
Daß eine friedliche Zusammenarbeit durchaus möglich war, zeigten die Feierlichkeiten zum Luthertag am 10. November 1933. Sowohl für die Feiern in der Gemeinde als auch bei der großen städtischen Feierstunde, an der über 25.000 Menschen teilnahmen, waren die Pfarrer Aring, Majert und Pack gemeinsam an der Vorbereitung und Durchführung beteiligt. Hinsichtlich der Frage nach Amt und Person des rheinischen Bischofs wurde aber deutlich, wie weit man in kirchenpolitischen Fragen doch voneinander entfernt war. In der Sitzung vom 8. November befaßte sich das Presbyterium mit einer Resolution des Presbyteriums der Reformierten Gemeinde Barmen-Gemarke, in der die Errichtung eines rheinischen Bischofsamtes auf Ablehnung stieß.(251) Dem wurde eine eigene Entschließung entgegengesetzt, in der man den Reichsbischof und den Provinzialbischof ausdrücklich in ihrem Amt bestätigte und in ihren Bestrebungen unterstützte. Die drei Mitglieder der Pfarrerbruderschaft enthielten sich der Stimme, verzichteten aber, um eine Eskalation zu vermeiden, auf eine kirchenpolitische Auseinandersetzung.(252) Auch der Skandal um die Sportpalastkundgebung der Berliner DC ist nicht zum Anlaß für eine kirchenpolitische Diskussion innerhalb des Presbyteriums genutzt worden.(253) In der Lokalpresse wurden die Geschehnisse nur am Rande behandelt. Pfr. Brökelschen schrieb dazu rückblickend: "Unsere Bewegung war sehr schnell groß geworden, und dadurch war es möglich, daß auch Menschen von der Art Krauses in ihr Boden fanden. Wir haben mit solchen Sturmvögeln nichts zu tun, welche die biblische und reformatorische Grundlage der Kirche ablehnen. Krause hat durch sein Vorgehen der Läuterung und Besinnung unserer Bewegung einen Dienst getan. Wir wurden kleiner, aber reiner."(254)

3.2. Die Eingliederung der gemeindlichen Jugend in die HJ

In der Frage der Eingliederung der ev. Jugendverbände in die HJ vertrat das Presbyterium bereits im September 1933 die einstimmige Auffassung, daß "der Totalitätsanspruch des nationalen Staates an die deutsche Jugend ... kirchlicherseits eine klare Stellungnahme zu der heutigen Form der kirchl. Jugendarbeit" fordere. Die Gemeindevertreter hielten es für angebracht, "die vorhandenen kirchlichen Kräfte unter der vom Staat gesammelten Jugend wirksam werden zu lassen."(255) Ein Vorschlag sah die Bildung einer einheitlichen Gemeindejugend vor, deren Kern aus den Mitgliedern der bisherigen Jugendvereine bestehen sollte. Eine entsprechende Empfehlung wollte das Presbyterium dem Landesbischof und dem Provinzialjugendpfarrer unterbreiten. Diese Forderung nach einer Zentralisation der kirchlichen Jugendarbeit wurde vor allem von dem Provinzialjugendpfarrer Dr. Voß dankend aufgenommen. Zu einer entsprechenden Umsetzung kam es aber aufgrund der Verhandlungen zwischen dem Reichsbischof und dem Reichsjugendführer nicht mehr. Am 19. Februar 1934 bestätigte das Presbyterium einstimmig die Eingliederung der gemeindlichen Jugend in die HJ. In dem zwischen dem Presbyterium und der örtlichen Bannführung geschlossenen Vertrag wurde vereinbart: "Die Evangelische Gemeinde hat das Recht, ihre Jugend an 2 festzulegenden Wochentagen durch von ihr bestimmte Jugendleiter zu betreuen. Die Führung der H.J. bezw. des B.D.M. verpflichtet sich, die evangelische Jugend an diesen Wochentagen vom Dienst zu befreien ... und für die Freihaltung der Sonntage ..., insbesondere für den Gottesdienst, mindestens an 2 Sonntagen im Monat Sorge zu tragen."(256)
Um weiterhin eine kirchliche Jugendarbeit durchführen zu können, beschloß das Presbyterium in der Folgezeit eine Gemeinde-Jugendordnung und die Herausgabe eines besonderen Jugendblattes. Da sich aber die Zusammenarbeit mit der HJ von Anfang an als äußerst schwierig erwies, kam die gemeindliche Jugendarbeit mit Ausnahme der Konfirmandenbetreuung fast zum Erliegen.

3.3. Das Ende der Beschaulichkeit

Die Ruhe an der kirchenpolitischen Front währte nur kurze Zeit. Innerhalb der Gemeinde war es nämlich mittlerweile zu einer regelrechten Lagerbildung gekommen: Auf der einen Seite stand die relativ stattliche Zahl der DC-Anhänger und auf der anderen Seite befand sich die immer größer werdende Gruppe um die Pfarrer Aring, Majert und Neussel, die in den Quellen häufig als die "Bekennende Gemeinde" bezeichnet wird.(257)
Anlaß für die erste handfeste Auseinandersetzung war ein Flugblatt der GDC Gemeindegruppe Oberhausen I, das nach einer Veranstaltung der Pfarrerbruderschaft und am Schluß des Gottesdienstes in der Pauluskirche(258) am 3. Advent verteilt worden war. Darin wurde den Bruderschaftspfarrern vorgeworfen: "Sie holen sich die großen Kanonen aus Essen (gemeint sind hier die BK-Pfarrer Held und Gräber, die zu der Veranstaltung eingeladen waren), sie selbst aber bleiben hinter der Front." Außerdem wurde dazu aufgefordert, "den Bund der Pastoren ohne Gemeinde als Deutsche Christen im Dritten Reich zu verlassen."(259) Die derart angegriffenen Pfarrer protestierten energisch gegen den Vorwurf der Feigheit und den Versuch, Gemeindeglieder vom Besuch ihrer Gottesdienste und Veranstaltungen abzuhalten. In einem schriftlichen Antrag wurde das Presbyterium dazu aufgefordert, "Form, Inhalt und Vertrieb des Flugblattes auf das schärfste" zu verurteilen.(260) In der Begründung dazu verwiesen die Antragsteller auf diverse Angriffe und Diffamierungen im Vorfeld der Kirchenwahlen sowie auf die des öfteren ausgesprochenen Drohungen "mit Versetzung auf den Hunsrück, Amtsenthebung, Konzentrationslager usw.". Sollte das Presbyterium, das "nach der Kirchenordnung die Pflicht hat, über die Ordnung des christlichen Lebens in der Gemeinde zu wachen und die Pfarrer in der Pflege und im Aufbau des Gemeindelebens nach Kräften zu unterstützen", der Beschwerde nicht zustimmen, würden die Antragsteller den Sitzungen bis auf weiteres fernbleiben. Nach einer hitzigen Debatte, die aber keine Einigung brachte, verfügte der Vorsitzende eine Vertagung der Sitzung auf den 24. Januar 1934.(261) Auch hier wurden zunächst die erregten Diskussionen fortgeführt. Ein Hilfsprediger der Gemeinde, welcher die Antragssteller unterstützte, warf den DC die Nicht-Einhaltung der Bekenntnisse vor, was natürlich zu erheblichem Widerspruch bei den deutschchristlichen Presbyteriumsmitgliedern führte. Nachdem dann ein letzter Versuch des Gemeindegruppenleiters der DC, die Antragsteller zur Zurücknahme ihrer Eingabe zu bewegen, fehl schlug, wurden mit der Stimmenmehrheit der DC das Ende der Debatte und der Übergang zur Tagesordnung beschlossen. Da dies gleichzeitig die Ablehnung des Antrages des Pfarrerbundes bedeutete, verließen die beschwerdeführenden Herren mit Ausnahme des Vorsitzenden die Sitzung. Dieser erklärte seinen ausdrücklichen Einspruch gegen die Entscheidung des Presbyteriums und teilte mit: "auch er würde die Sitzung verlassen, wenn er es nicht als Vorsitzender für seine Pflicht halte, die Geschäfte weiter zu leiten."(262) Im Anschluß daran wehrten sich die beiden DC-Pfarrer noch einmal gegen die Vorwürfe des Hilfspredigers, wonach jeder, der die Richtlinien der DC anerkenne, sich der Irrlehre schuldig mache. Sie führten weiter aus, daß sich das Presbyterium zwar zu den Richtlinien der Reichsleitung Dr. Kinder bekenne, diese aber keinerlei Bekenntnischarakter hätten. Ihre Aufgabe sei es vielmehr, "das lebendige Wort dem Menschen im neuen Volk und Staat nahe zu bringen".(263)
In seiner letzten Sitzung vor dem turnusmäßigen Wechsel unternahm der Vorsitzende noch einen letzten Versuch, eine Einigung zwischen der Pfarrerbruderschaft und den DC zu erzielen. Das Presbyterium sollte eine Erklärung verabschieden, in der man die mißverständlichen Ausdrücke und die Verbreitung des Flugblattes bedauere. Nach kurzer Diskussion dankte man dem Vorsitzenden zwar für seine Bemühungen, lehnte den Vorschlag aber ausdrücklich ab.(264)

3.4. Der letzte Versuch einer Annäherung

Nach der Flugblattaktion vom Dezember 1933 waren die kirchenpolitischen Aktivitäten innerhalb der Gemeinde deutlich zurückgegangen. Allen voran die DC, die seit Februar 1934 keine öffentlichen Versammlungen mehr abgehalten hatten, übten sich in bisher nicht gekannter Zurückhaltung. Als jedoch im Mai 1934 verstärkt Veranstaltungen der Richtung "Evangelium und Kirche" in den Nachbargemeinden stattfanden, forderte einer der beiden DC-Pfarrer deren sofortige Einstellung. "Derartige Versammlungen zerreißen nur die Gemeinden und tragen nicht zum Frieden und Aufbau bei."(265) Angesichts dieser Begründung wurde von seiten der Pfarrerbruderschaft die Bildung einer Kommission vorgeschlagen, die alle ungeklärten Fragen besprechen sollte, um so eine Einigung zwischen den beiden Gruppen zu erreichen. Die Forderung des Vorsitzenden, daß dazu "alle Beteiligten auf der gleichen Plattform ..., nämlich auf dem Boden der neuen Deutschen Evang. Kirche" stehen müßten, wurde von allen Mitgliedern des Presbyteriums ausdrücklich bejaht.(266) Nachdem die weiteren Modalitäten der geplanten Aussprache abgestimmt waren, beschloß das Presbyterium einstimmig, den Vorschlag anzunehmen.(267) Trotz diverser Gesprächsrunden konnte allerdings keine wirkliche Annäherung zwischen den Kontrahenten erzielt werden. Die Einigungsbemühungen waren gescheitert und wurden auch zu einem späteren Zeitpunkt in dieser Form nicht mehr aufgenommen. Es gab zwar noch einige Versuche, in Einzelfällen zu einer Verständigung zu kommen, aber auch diese waren zum Scheitern verurteilt.

3.5. Maßnahmen zur deutschchristlichen Prägung der Gemeinde

Nachdem ein einvernehmliches Miteinander in der Gemeinde nicht mehr zu erwarten war, begannen die DC, soweit es in ihrer Macht stand, die bekenntniskirchlichen Einflüsse aus der Gemeinde zu verbannen. Ein erster Schritt dazu war die Abschaffung des kirchlichen Wochenblattes "Feierstunden", das von der Duisburger Anstalt für Innere Mission herausgegeben wurde. Da das Blatt angeblich " einseitig im Sinne der sog. Bekenntnissynode berichtet, keinerlei Verständnis für das Wollen der Deutschen Christen aufbringt und gegen die Reichskirchenregierung und unseren Reichsbischof Stellung nimmt", beschloß das Presbyterium, daß "die Feierstunden" nicht mehr amtliches Sonntagsblatt der Kirchengemeinde Oberhausen I sein durften. (268) In einem entsprechenden Schreiben vom 8. Juni 1934 wurde dieser Beschluß der Schriftleitung und dem Verlag mitgeteilt. (269) Bereits in der nächsten Sitzung der Größeren Gemeindevertretung wurde als neues Sonntagsblatt "Der Weckruf" vorgestellt, das der Kölner Verlag "Deutsche Christen Gau Rheinland" herausgab. Alle Anwesenden wurden aufgefordert, die neue Kirchenzeitung zu abonnieren und in der Gemeinde eifrigst dafür zu werben. Dieses Blatt stieß nun bei der Opposition wegen seiner einseitigen kirchenpolitischen Prägung auf Ablehnung, zumal "in einem Artikel ...von der Staatsgefährlichkeit des Pfarrernotbundes die Rede ist".(270)
Eine weitere Maßnahme war das im Auftrag des Presbyteriums herausgegebene "Nachrichten-Blatt der Ev. Gemeinde Oberhausen I", für das die beiden Pfarrer Pack und Brökelschen verantwortlich zeichneten. Das wöchentlich erschienene Blatt war eindeutig deutschchristlich ausgerichtet. Neben einem theologisch-besinnlichen Einleitungsartikel(271) berichteten die beiden Verfasser über die reichs- und provinzialkirchliche Entwicklung, über Ereignisse aus der Gemeinde und aus dem Kirchenkreis sowie über bevorstehende Veranstaltungen und Amtshandlungen. Schon in der ersten Ausgabe vom 24. Juni 1934 zeichnete sich die Frontstellung gegenüber der BK und den gemeindlichen Mitgliedern der Rheinischen Pfarrerbruderschaft ab, obwohl man von dieser Seite ausdrücklich darum gebeten hatte, "allen kirchenpolitischen Kampf zu vermeiden".(272) Die ständigen Diffamierungen und Angriffe gegen die Notbundpfarrer und die benachbarten Bekenntnisgemeinden heizten die kirchenpolitische Auseinandersetzung wieder deutlich an. Dabei entsprach der häufig auftauchende Vorwurf der Staatsfeindlichkeit keinesfalls der Wahrheit. So beschloß das Presbyterium z.B. einstimmig die generelle Verlegung des Sitzungstages, damit die Angehörigen der SA ihren Verpflichtungen nachkommen konnten. Ebenso einstimmig wurde das Aufhängen eines Adolf-Hitler-Bildes im Sitzungssaal sowie die Abhaltung von Gedenkgottesdiensten anläßlich nationaler Ereignisse (z.B. anläßlich der Saarabstimmung) beschlossen. Auch in ihren Äußerungen ließen die angegriffenen Pfarrer keinen Zweifel an ihrer positiven Haltung zum nationalsozialistischen Staat. So begrüßte z.B. Pfarrer Aring in seiner Reformationsansprache die politische Entwicklung mit den Worten: "Man müsse heute über die Einigung unseres Volkes unter dem Nat.-Soz. Freude empfinden." (273)
Als dritte einschneidende Maßnahme muß das Vorgehen im Fall des Hilfspredigers Strasmann gewertet werden. Der erst seit Juni 1934 in der Gemeinde eingesetzte Hilfsprediger hatte am 12. August 1934 in der Christuskirche im Anschluß an seine Predigt die Kanzelabkündigung des Reichsbruderrates anläßlich der Nationalsynode verlesen. (274) Im Nachrichten-Blatt der Gemeinde hieß es dazu: "Die Erklärung war so scharf, daß es dem Herrn Hilfsprediger wohl selbst dabei nicht wohl wurde, denn er stockte und meinte, nicht alles lesen zu können. Was er aber las, genügte vollauf, um die Gemeinde aufs gröbste zu beunruhigen. Eine Anzahl Gemeindeglieder verließen ostentativ die Kirche. Die Gemeinde ist aufs höchste empört und wird es sich nicht gefallen lassen, daß man ihre Gottesdienste auf diese unverantwortliche Weise stört. Sie wird es auch nicht dulden, daß auf ihren Kanzeln Erklärungen verlesen werden, die der Ordnung der Kirche ins Gesicht schlagen. Zugleich ist aber hierbei wieder deutlich geworden, wo die Störenfriede in der Gemeinde sind." (275) In der nächsten Presbyteriumssitzung, in der infolge der Urlaubszeit nur 12 von 23 Mitgliedern anwesend waren, wurde bei 2 Gegenstimmen (ein Notbundpfarrer und ein Presbyter, der sich von den DC getrennt hatte(276)) folgender Beschluß gefaßt: "Konsistorium wolle Hilfsprediger ... umgehend aus unserer Gemeinde abberufen und einen Prediger senden, der treu zur Reichskirchenregierung und der Neuordnung in unserer Kirche steht." (277) Bereits am 23. August wurde ein entsprechendes Schreiben von Pfarrer Pack, dem Vorsitzenden des Presbyteriums, an das Ev. Konsistorium der Rheinprovinz gesandt. Hierin war auch die von Pfr. Neussel abgegebene Erklärung erwähnt. (278) Das Konsistorium reagierte sofort, und bereits in der Presbyteriumssitzung vom 5. September 1934 wurde der Synodalvikar Weigel als neuer Hilfsprediger für den Bezirk Lirich begrüßt. (279) Die Vertreter der Opposition legten zwar sowohl in dieser wie auch in der folgenden Sitzung am 3. Oktober 1934 wiederholten Einspruch gegen die Entscheidung von Presbyterium und Konsistorium ein, allerdings ohne Erfolg. (280)
Eine weitere Maßnahme, die den Handlungsspielraum der Opposition deutlich einschränkte, stand in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Fall Strasmann. Der Hilfsprediger, der keine neue Anstellung in der rheinischen Kirche erhielt, blieb zunächst weiterhin in Oberhausen-Lirich wohnen. Als Gemeindeglied warb er öffentlich für die BK und zu diesem Zweck wurden ihm sehr zum Mißfallen des DC-Presbyteriums von zwei Pfarrern gemeindeeigene Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt. Um eine derartige Verbreitung bekenntniskirchlicher Positionen in Zukunft unterbinden zu können, faßte das Presbyterium in seiner Sitzung vom 12. Oktober 1934 den Beschluß, daß die Vergabe gemeindlicher Räume und Häuser ausschließlich durch das Presbyterium zu erfolgen habe. Die betroffenen Bezirkspfarrer, in deren Händen die bisherige Verfügungsgewalt lag, legten schärfsten Protest gegen diesen Beschluß ein, da hierdurch die Gemeindearbeit erheblich gestört würde. Nach dieser Stellungnahme verließen die Pfarrer sofort die Sitzung. (281) Im Nachrichten-Blatt begründeten die Pfarrer Pack und Brökelschen die Entscheidung des Presbyteriums und widersprachen ausdrücklich der Behauptung, daß die Gemeindearbeit dadurch "lahmgelegt" und "zerstört" werde: "Das ist eine Irreführung der Gemeinde! In keiner Weise ist die Arbeit der Pfarrer und Vereine gehemmt! Einzig und allein darum faßte Presbyterium seine Beschlüsse, damit Herr Strasmann nicht mehr die Häuser betritt. Presbyterium fühlt und weiß sich als Walter der deutsch-evangelischen Kirche und ist gewillt, alle Mittel und Macht zu gebrauchen, um die unerhörte Hetze gegen das Reichskirchenregiment zu verhindern." (282)

3.6. Die Verhärtung der Fronten

Nach den Beschlüssen, die im Zusammenhang mit dem Fall Strasmann vom Presbyterium gefällt wurden, war ein gemeinsames Miteinander der gegnerischen Gruppen nicht mehr möglich. Die Vertreter der Bekennenden Gemeinde nahmen in den nächsten Monaten aus Protest nicht mehr an den Presbyteriumssitzungen teil, man sprach nicht mehr miteinander, und jede der beiden Gruppen machte in ihren Veranstaltungen den Gegner für die derzeitige Situation verantwortlich. Dabei waren die DC im Vorteil, da sie über das Nachrichten-Blatt die gesamte Gemeinde erreichen konnten. Nur in Einzelfällen gelang es den Vertretern der Bekennenden Gemeinde die Ereignisse aus ihrer Sicht zu schildern.(283)
Eine deutliche Unterstützung ihrer Positionen sahen die DC dann auch in der Ernennung von Pfr. Pack zum rheinischen Gauobmann. Das Gaubüro befand sich dank eines entsprechenden Beschlusses des Presbyteriums seit dem 15. März 1935 in den Räumen des alten Gemeindehauses Nohlstraße 6.(284)
Durch den turnusmäßigen Wechsel im Amt des "Präses Presbyterii", Pfr. Aring übernahm im April 1935 den Vorsitz, wurden die kirchenpolitischen Auseinandersetzungen wieder in das Leitungsgremium getragen. Bereits in der ersten Sitzung, einer außerordentlichen am 10. April 1935, kam es zu neuen Spannungen. Angesichts der bevorstehenden Ostertage hatte der Vorsitzende eine Rüstwoche einberufen (8. - 14. April), ohne diese vorher mit dem Presbyterium abgesprochen zu haben. Dieses war ihm leider nicht möglich gewesen, da er bei den letzten Sitzungen aus bekannten Motiven nicht erschienen war. Zwar hatte er in der Woche vom 1. - 7. April mit einzelnen Presbytern gesprochen, eine Sitzung konnte er allerdings nicht einberufen. Er hatte aus diesem Grund die Veranstaltung selbstverantwortlich vorbereitet und "die Redner ... ohne Rücksicht auf ihre kirchenpolitische Haltung ausgesucht. ... Der Vorsitzende betont, daß er den Willen habe, mit dem Presbyterium zusammen zu arbeiten. Die Rüstwoche sollte dazu dienen, Brücken zu schlagen."(285) In der anschließenden Debatte wurde zwar der gute "Wille des Vorsitzenden zur friedlichen Zusammenarbeit" begrüßt, aber gleichzeitig die einseitige Auswahl der Redner bemängelt. Darüber hinaus bestritten die beiden DC-Pfarrer, daß es angeblich keine Möglichkeit gegeben hätte, die Rüstwoche gemeinsam mit dem Presbyterium vorzubereiten. Trotz dieser Vorwürfe sagte der Vorsitzende, "er habe ...den erfreulichen Eindruck gewonnen, daß auf beiden Seiten der Wille für eine friedliche Zusammenarbeit vorhanden sei und er wünscht sehnlichst um der Gemeinde willen eine baldige Befriedigung der Verhältnisse."(286)
Daß dieser Wunsch nicht in Erfüllung ging, lag vor allem daran, daß eine Gesprächs- und Konsensbereitschaft in der Pfarrerschaft nicht mehr zu erreichen war. Ein Beispiel hierfür ist ein Brief von Pfr. Brökelschen an den Vorsitzenden Pfr. Aring. Er beschwert sich darin über das Verhalten von Pfr. Neussel. Dieser hatte im Elisabeth-Krankenhaus, das von Pfr. Brökelschen betreut wurde, eine Taufe durchgeführt. Einen derartigen Eingriff in seinen Bereich und die von ihm geschaffene Ordnung (entgegen der von ihm erlassenen Regelung hatte die Taufe an einem Sonntag stattgefunden) lehnte er schärfstens ab und forderte den Vorsitzenden auf, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Sollte dem nicht entsprochen werden, sähe er sich gezwungen, die Betreuung des Krankenhauses niederzulegen.(287)
Darüber hinaus kam es auch weiterhin zu ganz handfesten Auseinandersetzungen. So sollte z.B. am Montag, dem 27. Mai 1935, ein Gemeindeabend des Stadtverbandes der Ev. Frauenhilfe im Gemeindehaus Nohlstraße abgehalten werden. In einem Artikel des Sonntagsblattes für Innere Mission, welcher auch im "Nachrichten-Blatt der Ev. Gemeinde Oberhausen I" abgedruckt war, schrieb Pfr. Aring dazu: "Die Versammlung konnte nicht stattfinden, und die etwa 1000 evangelischen Frauen mußten unverrichteter Sache nach Hause gehen. Die DC-Presbyter hatten Sonntag beschlossen, diese Versammlung im Gemeindehaus und in der Kirche zu verhindern. Die Türen zum Gemeindehaussaal waren durch einen Schlosser verriegelt worden. Die Schlüssel zu den Kirchentüren hatte ein Presbyter bereits am Sonntag an sich genommen. ... Namens der Kirchengemeinde Oberhausen I erhebe ich gegen die verantwortlichen Mitglieder des Presbyteriums, namentlich gegen die Urheber dieser Störung des kirchlichen Lebens, schärfsten Protest."(288) Das "Nachrichten-Blatt" brachte im Anschluß an dieses Schreiben eine Gegendarstellung, in der das Geschilderte als unwahr bezeichnet wurde: Pfr. Aring sei zunächst trotz polizeilicher Aufforderung nicht persönlich zugegen gewesen, die Zahl von 1.000 Frauen sei maßlos übertrieben, das Gemeindehaus sei zwar verriegelt gewesen, aber nicht durch einen Schlosser, und die Kirche sei durchaus zugänglich gewesen, allerdings nur durch einen Seiteneingang. Als Begründung für diese Maßnahmen wurde auf den Beschluß des Presbyteriums vom Oktober 1934 verwiesen, nach dem alle Veranstaltungen in gemeindeeigenen Räumlichkeiten durch das Presbyterium genehmigt werden mußten. Dies war in dem vorliegenden Fall nicht geschehen, "denn auch die Frauenhilfe hat, wie unsere Leser wissen, sich durch ihre Führung zur Kirchenpolitik verleiten lassen, hat am 9. April 1935 sich von den reichskirchlichen Organen gelöst und sich der "Arbeitsgemeinschaft", einer Tarnung der Bekenntnisfront, angeschlossen. ... Der Vorsitzende wurde, sobald die Versammlung bekannt wurde, darauf aufmerksam gemacht, daß er sich mit der Vergebung des Saales an den "Stadtverband" im Gegensatz befand zu dem rechtsgültigen Beschluß des Presbyteriums. Er kümmerte sich nicht darum, obwohl er zu denen gehört, die bei jeder Gelegenheit auf der presbyterial-synodalen Ordnung herumreiten und das Führerprinzip in der Kirche als satanisch ablehnen. ... Aus dem ganzen Verhalten von Pfr. Aring war es klar, daß er es auf eine Kraftprobe ankommen lassen wollte. Er wollte unter allen Umständen provozieren und fiel erst um, als die Polizei ihm mitteilte, daß es nach ihrer Kenntnis der Lage hoffnungslos sei, da er auf keinen Fall in den Saal hineinkomme. ... Das also ist "der Schwarze Tag in der Geschichte unserer Gemeinde"! Schwarz, weil ein Präses sich hinwegsetzt über den Beschluß des Presbyteriums und unbedingt seinen Kopf durchsetzen will."(289)
Diese angespannte Situation hatte in der Folgezeit auch ganz konkrete Auswirkungen auf die Arbeit des Presbyteriums. Da sich der Vorsitzende weigerte, unter der gegebenen Situation zu den Sitzungen einzuladen, tagte das Gremium nach dem 10. April 1935 nur noch fünf Mal bis zum Jahresende.

4. Der Fall der Frauendienstgruppe West-Lirich und die Einberufung des Gemeindekirchenausschusses
4.1. Die Ausgangssituation

Im September 1935 kam es im Pfarrbezirk West-Lirich zu einer Spaltung der Frauenhilfegruppe. Pfarrer Majert hatte "den Frauen der Frauenhilfe, welche die Unterstellung der Frauenhilfe des Westbezirks unter den Barmer Verband nicht mitmachen zu können glaubten, durch schriftliche Erklärung vom 26. 9. 1935 freigestellt, sich von dem Verein "offen und ehrlich zu scheiden"".(290) Ungefähr 50 Frauen folgten dieser Aufforderung und schlossen sich zu der Frauendienstgruppe West-Lirich zusammen, die von Pfr. Brökelschen, dem Kreisbeauftragten des Frauendienstes, geleitet wurde.(291) Die Gruppe kam regelmäßig dienstagnachmittags im Konkordiahaus, einem kleinen Versammlungshaus im West-Liricherbezirk, zusammen. Da das Haus nur über wenige Räumlichkeiten verfügte, die ausschließlich den Bezirksgruppen zur Verfügung standen, verweigerte Pfr. Majert der Frauendienstgruppe im November 1935 die Benutzung des Konkordiahauses. Außerdem legte er beim Vorsitzenden des Presbyteriums Pfr. Aring schriftlich "Einspruch gegen das fortgesetzte Wirken des Kollegen Brökelschen im West- und Liricher Bezirk" ein.(292) Die Frauendienstgruppe stellte ihrerseits einen Dringlichkeitsantrag an das Presbyterium, in dem sie darum bat, "für die wöchentlich stattfindende Frauenstunde den Versammlungsraum des Konkordiahauses zur Verfügung zu stellen".(293) Der Vorsitzende lehnte jedoch eine Behandlung der Eingabe in der Sitzung ab, "da der Antrag geeignet sei, eine kirchenpolitische Erörterung hervorzurufen, die er in einer Presbyteriumssitzung nicht zulasse".(294) Der Vorgang wurde statt dessen an einen Ausschuß übergeben, der aus den Herren Pfr. Aring, Pfr. Brökelschen, Pfr. Majert und Kirchmeister Windrath bestand. Nach eingehender Beratung wurde dann vom Vorsitzenden entschieden, daß die Gruppenstunden des Frauendienstes nicht weiter im Konkordiahaus stattfinden durften.(295) Als neuer Versammlungsort wurde daraufhin ein Raum in einer Gastwirtschaft gewählt. Trotz der unverändert angespannten Lage kam es in den nächsten Monaten zu keinerlei weiteren Auseinandersetzungen, was sicherlich auch darin begründet lag, daß der Vorsitzende bis zum Ablauf seiner Amtszeit keine Presbyteriumssitzungen mehr einberief.

4.2. Die Zuspitzung der Situation

Im April 1936 übernahm nun Pfr. Brökelschen den Vorsitz im Presbyterium. Nachdem die Frauendienstgruppe in der Aprilsitzung noch nicht Bestandteil der Tagesordnung war, hatte Pfr. Brökelschen für die Maisitzung einen entsprechenden Antrag angekündigt. Wie nicht anders zu erwarten war, beschloß das Presbyterium am 5. Mai 1936, die Räumlichkeiten des Konkordiahauses dem Frauendienst Oberhausen-West-Lirich zu überlassen. In der Begründung wurde vor allem die "besondere Stellung der Gruppe im Deutschen Frauenwerk" hervorgehoben.(296) Pfr. Majert, der an der Sitzung nicht teilgenommen hatte, erhob wenige Tage später Einspruch gegen diese Entscheidung. Darüber hinaus behielt er sich vor, den Fall dem PKA vorzutragen.(297) Bereits am 13. Mai 1936 erging ein Schreiben des PKA an das Presbyterium der Ev. Kirchengemeinde Oberhausen I, in dem mitgeteilt wurde, daß die Pfarrer Aring, Neussel und Majert Beschwerden gegen den Beschluß des Presbyteriums vom 5. Mai 1936 eingelegt hatten. "Somit wird der Provinzialkirchenausschuss zu entscheiden haben. Bis zu dieser Entscheidung ist der Beschluss des Presbyteriums rechtsunwirksam."(298) Angesichts dieser Entwicklung kam das Presbyterium am 18. Mai 1936 zu einer Sondersitzung zusammen, in der beschlossen wurde, eine Abordnung zum PKA zu entsenden, um dort den Sachverhalt erneut vorzustellen. "Sollte daraufhin vom PKA keine Entscheidung gefällt werden, würde das Presbyterium aufgrund offensichtlicher Verschleppungstaktik seinen getroffenen Beschluß durchführen."(299)
Der PKA reagierte umgehend und hob mit seinem Schreiben vom 2. Juni 1936 den Beschluß des Presbyteriums endgültig auf. Nach formalen Gesichtspunkten wäre entsprechend einer Verordnung des LKA vom 27. November 1935 über die Benutzung kirchlicher Gebäude "zur Entscheidung über die Bereitstellung dieses Gemeindehauses ... nicht das Presbyterium zuständig gewesen, sondern sein Vorsitzender, der allerdings ... dem Beschluß des Presbyteriums zugestimmt hat."(300) Aber auch aus sachlicher Sicht sah der PKA die Entscheidung des Presbyteriums nicht als gerechtfertigt an: "Das Konkordiahaus ... ist der Arbeit des Pfarrbezirks gewidmet, in dem es sich befindet, und in langjähriger Übung auch stets nur für diese Arbeit verwendet worden. Seine Bereitstellung für andere Zwecke stellt eine erhebliche Störung der Arbeit im Bezirk dar." Darüber hinaus wies der PKA darauf hin, daß die Gruppe, die nicht dem amtlich anerkannten DEK Frauenwerk angehörte, ihre Versammlungen im Gemeindehaus an der Nohlstraße abhalten könnte.(301)
Der Entscheidung des PKA schloß sich Pfr. Majert an, der nun erneut den Antrag stellte, das Presbyterium möge entscheiden, "daß Pfr. Brökelschen seine Tätigkeit in der Frauendienstgruppe im Westbezirk (einschl. Lirich) einstellt".(302) Zu einer solchen Entscheidung sah man sich jedoch nicht in der Lage, "da Pfr. Brökelschen dort nicht als Gemeindepfarrer, sondern in seiner Funktion als Kreisbeauftragter des Frauendienstes arbeitet".(303)

4.3. Die Einberufung eines Gemeindekirchenausschusses

Die deutschchristliche Mehrheit des Presbyteriums war nicht gewillt, die Entscheidung des PKA zu akzeptieren, sondern suchte vielmehr ihrerseits den Konfrontationskurs.(304) Der Beschluß bezüglich der Frauendienstgruppe West-Lirich wurde aufrechterhalten. Nach einer entsprechenden Verwarnung des Vorsitzenden durch den PKA, antwortete Brökelschen wie folgt: "Auf ihr Schreiben vom 3. ds. Mts. -P7200- teile ich Ihnen mit, daß in der Evangelischen Kirchengemeinde Oberhausen I seit dem 1. April 1936 das geschieht, was das Presbyterium beschließt, und daß ich als derzeitiger Vorsitzender des Presbyteriums nicht selbständig handele, sondern Beauftragter zur Durchführung der Presbyterialbeschlüsse bin."(305)
Der PKA reagierte umgehend. Nach Rücksprache mit dem KSV - Brökelschen, der das Amt des Skriba innehatte, wurde als Beteiligter bewußt nicht angehört - beschloß der PKA nach § 4 der Verordnung des LKA die Absetzung des amtierenden Vorsitzenden.(306) Dieses wurde Pfr. Brökelschen und Pfr. Neussel, dem mit sofortiger Wirkung das Amt des Vorsitzenden übertragen wurde, am 15. Juli 1936 schriftlich mitgeteilt. Pfr. Brökelschen war nicht gewillt, sich dieser Entscheidung zu beugen und berief für den 16. Juli 1936 eine außerordentliche Presbyteriumssitzung ein.(307) Noch am selben Tag erhielten die Presbyter ein Schreiben von Pfr. Neussel, in dem dieser den Sitzungstermin wieder absagte.(308) Die deutschchristlichen Gemeindevertreter waren jedoch nicht bereit, sich den Anordnungen ihres neuen Vorsitzenden zu fügen. In der anberaumten Sitzung, an der nur die DC-Vertreter teilnahmen, wurde der PKA-Beschluß abgelehnt und Brökelschen aufgefordert, auch weiterhin die Geschäfte zu führen. Zur Begründung gab man an, daß die Entscheidung nicht rechtskräftig sei, da nicht alle Mitglieder des KSV ordnungsgemäß angehört worden waren.(309) Ein entsprechender Beschwerdebrief wurde an den LKA gesandt. In ihm hieß es: "Das Presbyterium erhebt über das Vorgehen des PKA. nachdrücklichst Beschwerde und verlangt von dem LKA., daß er den Entscheid des PKA. sofort aufhebt."(310) Pfr. Pack schloß sich diesem Protest an und richtete als Gauobmann der DC im Rheinland einen Beschwerdebrief an den Vorsitzenden des RKA Gsup. Zoellner.(311)
Da nicht nur der Beschluß des PKA mißachtet wurde, sondern Pfr. Brökelschen auch die Herausgabe der Protokollbücher und des Schlüssels für den Sitzungsraum verweigerte, beantragte Pfr. Neussel am 20. Juli 1936 die Einsetzung eines Gemeindekirchenausschusses.(312) Nach eingehender Prüfung der Vorgänge in der Ev. Kirchengemeinde Oberhausen I erbat der PKA am 10. August 1936 die Zustimmung des LKA zur Einberufung eines solchen Ausschusses für die Ev. Kirchengemeinde Oberhausen I.(313) Nachdem der LKA und auch der KSV unter erneutem Ausschluß von Brökelschen ihre Zustimmung erteilt hatten, benannte der PKA nach eingehenden Ermittlungen die 15 Mitglieder des zu bestellenden GKA und übertrug das Amt des Vorsitzenden an Pfr. Neussel. Dieser Beschluß wurde der Gemeinde in einem Schreiben vom 31. August 1936 mitgeteilt.(314)
In der Angelegenheit Frauendienst West-Lirch versuchte Pfr. Brökelschen auch nach der Einsetzung des GKA, das Konkordiahaus und die Pauluskirche für Gruppenstunden zu nutzen. Eine strikte Anweisung an die Küster und Hausmeister, Kirche und Gemeindehaus für die Gruppe nicht mehr zu öffnen, und die Unterrichtung der Gestapo, der die Verfügung des PKA noch nicht bekannt war, machten dem widerrechtlichen Verhalten ein Ende.(315)

5. Die Zeit des Gemeindekirchenausschusses
5.1. Die Konstituierung des GKA

Am 3. September 1936 kam der GKA zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen. Unter dem Vorsitz von Pfarrer Neussel hatten sich 12 der 15 ernannten Mitglieder eingefunden. Die drei deutschchristlichen Vertreter, die bereits dem abgesetzten Presbyterium angehörten, hatten im Vorfeld deutlich gemacht, daß sie dem Ausschuß nicht beitreten könnten. In ihrer schriftlichen Begründung erklärten sie: "Als Mitglied des bisherigen Presbyteriums unserer Gemeinde bin ich mitverantwortlich für dessen Haltung und dessen Beschlüsse. Aus der Verantwortung heraus, die ich andererseits der ganzen Gemeinde gegenüber habe, stehe ich nach wie vor zu den von dem Presbyterium getroffenen Entscheidungen. Unter diesen Umständen ist es für mich eine innere Unmöglichkeit dem Gemeindekirchenausschuß anzugehören".(316) Nach der Begrüßung durch den Vorsitzenden und der Vereidigung der nichtgeistlichen Mitglieder nahm der Ausschuß seine Arbeit auf. Zunächst wurden die einzelnen Kommissionen gebildet, danach wählte die Versammlung Herrn Direktor Friedrich Wolters, der auch das Amt des 1. Kirchmeisters übernahm, mit großer Mehrheit zum stellvertretenden Vorsitzenden. Eine der ersten Entscheidungen war die Abbestellung des amtlichen Sonntagsblattes der Gemeinde "Der Weckruf". Auch wurde mit sofortiger Wirkung die Herausgabe des "Nachrichten-Blattes der Ev. Gemeinde Oberhausen I" eingestellt.

5.2. Die Reaktion der DC

Durch ihre Weigerung, in dem neugeschaffenen Leitungsgremium der Gemeinde mitzuwirken, hatten die DC ihren ablehnenden Standpunkt gegenüber der Arbeit der Kirchenauschüsse deutlich zum Ausdruck gebracht. In einem "Gemeindebrief", der nach dem Gottesdienst an den Kirchentüren verteilt wurde, schilderten die DC die Vorgänge, die zur Einsetzung des GKA geführt hatten, aus ihrer Sicht. Der Inhalt strotzte nur so von ungerechtfertigten Angriffen und Diffamierungen gegen die Pfarrer Aring, Majert und Neussel. Darüber hinaus wurde dem PKA jede Berechtigung abgesprochen und der Vorwurf der bewußten Kirchenspaltung gemacht.(317) Auch in den Gottesdiensten kam es zu heftigen Angriffen gegen die Bruderschaftspfarrer. So soll Pfr. Pack in seiner Predigt vom 25. Oktober 1936 gesagt haben, "daß diese Pfarrer gegen das Dritte Reich, den Führer und die Regierung stehen".(318)
Pfr. Brökelschen beschränkte sich bei seinen Angriffen nicht nur auf den GKA und den PKA, sondern holte zum Rundumschlag gegen die gesamte Kirchenausschußpolitik aus. So warf er den Ausschüssen in einem Rundschreiben der DC Gau Rheinland eine allgemeine Symphatisierung mit bekenntniskirchlichen Positionen vor und beschuldigte den Vorsitzenden des RKA in gewisser Weise der Staatsfeindlichkeit.(319) Aufgrund dieser ungeheuerlichen Diffamierung wandten sich der PKA und das Konsistorium der Rheinprovinz an den LKA mit der Bitte um "die Einleitung eines Disziplinarverfahrens mit kirchenpolitischem Einschlag gegen den Pfarrer Brökelschen in Oberhausen".(320) Der LKA entschied jedoch am 22. August 1936, von einem Disziplinarverfahren abzusehen und nur eine förmliche Ermahnung gegen Pfr. Brökelschen auszusprechen.(321)
Der GKA, der sich ausdrücklich nicht als Organ der BK verstand, wies die Anschuldigungen der DC entschieden zurück und drohte mit entsprechenden Gegenmaßnahmen, falls die dauernden Angriffe nicht eingestellt würden. In diesem Zusammenhang entschied der GKA, "daß das Verteilen von Druckstücken auf den Kirchplätzen und in den kirchlichen Gebäuden ohne Genehmigung des Gemeindekirchenausschusses nicht gestattet ist".(322) Richtete sich diese Aufforderung vor allem an die beiden DC-Pfarrer Pack und Brökelschen, so wurden wenig später auch alle anderen Angestellten der Gemeinde ermahnt, jede Form von kirchenpolitischer Betätigung zu unterlassen.(323)

5.3. Der Einfluß des nationalkirchlichen Gedankengutes der Thüringer DC

Nachdem sich die Pfarrer Pack und Brökelschen bereits im Juli 1936 von der DC-Reichsleitung Rehm gelöst hatten, begannen sie im September, ihre nationalkirchlichen Gedanken in der Gemeinde publik zu machen. Am Sonntag, dem 27. September 1936, verteilten sie an den Kirchentüren das Blatt "Die kommende Kirche", dem ein Anschreiben von Pfr. Brökelschen beilag. Darin hieß es: "Die "Kommende Kirche" ... ist ab 1. Oktober das Blatt unserer Bewegung "Deutsche Christen im Rheinland". ... welches unser Anliegen vertritt: Die Überwindung der Konfessionen im Dritten Reich und den Glauben an die eine christliche Kirche der Deutschen. ... Das Blatt ist überkonfessionell und wendet sich an alle, die mit Ernst Christen und Nationalsozialisten sein wollen."(324) Auch in den Gottesdiensten von Pfr. Brökelschen wurde dieser Richtungswechsel bereits deutlich. So soll er z.B. in einer Predigt gesagt haben: "Wir sind froh, wenn der Konfessionsrummel einmal in Deutschland zu Ende ist." Außerdem hat er "eine willkürliche Änderung der Gottesdienstordnung vorgenommen ..., indem das Halleluja in der Liturgie gestrichen und als nichttragbar für eine "Deutsche Kirche" abgelehnt wird".(325)
In seiner Sitzung vom 8. Dezember 1936 befaßte sich der GKA erstmals mit dieser Problematik, da eine weitere Spaltung der Gemeinde befürchtet wurde. In der Sitzung wurde eine Mitschrift einer Versammlung von 900 DC-Mitgliedern in Oberhausen verlesen, auf der neben den Versammlungsleitern Pack und Brökelschen der immer noch amtierende Reichsbischof Ludwig Müller sprach.(326) Die Veranstaltung stand unter dem Motto: "Konfessionen scheiden - Glauben verbindet". Neben der Frage nach der "Überwindung des Konfessionalismus" ging es auch um die Abschaffung des Alten Testaments. Müller sagte dazu: "Man fragt uns, was haltet ihr vom AT. Das Christentum ist entstanden aus dem Kampf gegen das Judentum. Das AT hat religiöse Wahrheiten, aber wir wollen nicht mehr, daß unsere Kinder ihre ersten religiösen Eindrücke aus dem AT erhalten."(327) Angesichts dieser Äußerungen hatte einer der Bruderschaftspfarrer den Antrag an den GKA gestellt, den DC-Pfarrern mitzuteilen, "daß ihre Haltung mit der Ausübung des Amtes eines evangelischen Predigers in unserer evangelischen Gemeinde unvereinbar sei und daß sie ihr Amt als z.Zt. ruhend zu betrachten hätten."(328) Der GKA stellte sich einstimmig hinter den Antrag, räumte jedoch ein, daß " eine Beschlußfassung nicht erfolgen (kann), da dem G.K.A. die Rechtslage nicht klar ist, und [man] bittet das Konsistorium um Rechtsbelehrung."(329)

5.4. Der endgültige Wechsel zur "Nationalkirchlichen Einung Deutsche Christen"

Im Laufe des Jahres 1937 orientierten sich die Oberhausener DC immer stärker an der Thüringer Richtung. Besonders deutlich zeigte sich das in Form und Gestaltung der Gottesdienste der Pfarrer Pack und Brökelschen. Immer häufiger lagen dem GKA Beschwerden von Gemeindegliedern vor, da die beiden Herren nicht zulässige Glaubensbekenntnisse und gesangbuchfremde Lieder verwendeten. Der GKA beschloß daher, daß in den Gemeindegottesdiensten "nur das Apostolikum bzw. bei besonderen Anlässen die in der Agende der altpreußischen Union aufgeführten Bekenntnisse" zur Anwendung kommen und daß "für den Gesang nur Lieder und Melodien des Gesangbuches benutzt werden" durften. Eine Zuwiderhandlung sollte dem GKA umgehend gemeldet werden.(330) Die Reaktion der DC-Pfarrer ließ nicht lange auf sich warten. Bereits in der Sitzung vom 19. Oktober 1937 teilte der Vorsitzende den Mitgliedern des GKA mit, "daß die in letzter Zeit ... abgehaltenen Gottesdienste nicht mehr als ordnungsgemäße Gottesdienste, sondern als "Gottesfeiern" bezeichnet werden. Einlader ist die DC nationalkirchliche Bewegung." Da Lieder und Glaubensbekenntnis nicht den Vorgaben des GKA entsprachen, beschloß dieser, "sofort dem Konsistorium Mitteilung zu machen mit der Bitte, dieses kirchenordnungswidrige Verhalten zu unterbinden".(331)
Die ideologische Neuorientierung der beiden DC-Pfarrer läßt sich sehr gut anhand der Schrift von Otto Brökelschen "Was wollen die Deutschen Christen" (1938) erkennen.(332) Darin wurde zunächst das besondere Verdienst der "Kirchenbewegung D.C. in Thüringen" hervorgehoben, da sie "die Idee der religiösen Einung aller Deutschen durch den kirchenpolitischen Kampf hindurch getragen" (5) hatte. Danach ging es um den Begriff des deutschen Volkes als "gottgewollte Gemeinschaft", "welche ihren Kern in der herzensmäßigen Einung der Deutschen vor Gott hat" (34). Um dies zu erreichen, bedurfte es Brökelschen zufolge der Überwindung des Konfessionalismus und der Schaffung der Nationalkirche. Die Theologie, die hier vertreten wurde, war eine "völkische Theologie", denn "die deutsche Theologie hat es mit der Gottesbeziehung des deutschen Menschen in seiner völkischen Gliedschaft zu tun" (46). Dieser Wechsel bedeutete gleichsam die Loslösung von den bestehenden Bekenntnissen. "Die Bekenntnisse sind Menschenwort und Menschenwerk. Darum sind sie zeitgebunden. Sie sind nur Geländer des Glaubens und müssen als Ausdruck der ewigen Gotteswahrheit mit Denken und Sprache der verschiedenen Zeiten wechseln." (49) Die Bibel, die weiterhin als die Quelle der Botschaft Gottes angesehen wurde, sollte von allem Jüdischen und Undeutschen befreit werden. Allerdings wurde sie nicht als die einzige Quelle der Offenbarung Gottes angesehen, denn diese vollzog sich vielmehr "in allem Leben ...: in Natur, Geschichte, Volkstum und Einzellebensschicksal." (66) Für die Nationalkirchler bedeutete das: "Wir glauben, daß Gott sich heute in der Geschichte des deutschen Volkes durch Adolf Hitler offenbart. Der Führer, der die Deutschen zum Glauben ruft und in der Liebe eint, ist Gottes offenbarendes Werkzeug, der "Meldegänger zum Herzen Gottes"." (67)(333)
In einem schriftlichen Bericht über eine "Nationalkirchliche Gottesfeier" anläßlich der Konfirmation im Mittebezirk 1939 wird deutlich, wie sich dieses Gedankengut in der Praxis auswirkte. Die Predigt von Pfr. Pack wurde zu einer politischen Rede, welche gespickt war von "Ausfällen gegen die Konfessionskirche, jene "alten Institutionen", die nichts anderes als "jüdische Synagogen" seien. ... Es wurde ferner dargestellt, daß "das ewige Wort Gottes" nicht das Wort der Bibel sei." Im weiteren Verlauf wurde dann zu einem "politischen Glauben" an den "ewigen Christus" aufgerufen. Eine inhaltliche Erklärung hierzu erfolgte allerdings nicht, obwohl "mit aller Schärfe der "Christus der Kirchenlehre" und das "Bibelwort über Christus" abgelehnt wurde." Auch das sich anschließende Glaubensbekenntnis war nationalkirchlich geprägt. Seine trinitarischen Anfänge hatten den folgenden Wortlaut: ""Wir preisen dich, Gott Vater..." "Wir trauen auf dich, du ewiger Christ..." "Wir preisen dich, Schöpfer Geist... du segnest uns in der Gemeinschaft heiliger Liebe und wahrhaftiger Treue"." Die dann folgende Einsegnung der Konfirmanden war "abgesehen von vokabularen religiösen Verbrämungen (eine) Aufforderung zur politischen Bereitschaft und zur Gefolgschaftstreue gegenüber dem Führer."(334)
Wenn man die Gesamtgröße der Gemeinde betrachtet, dann war die Akzeptanz der "nationalkirchlichen Gottesfeiern" nicht besonders hoch. So schrieb Dr. Goßlau: "Es gehört zu den eindrucksvollsten Ereignissen in der Geschichte unserer Gemeinde, daß die große Mehrheit unserer Gemeindeglieder den "Evangelischen Gottesdienst" demonstrativ vorzog."(335) Auch der Kirchenmusiker der Gemeinde, Herr Karl H. Schweinsberg, weigerte sich mit Nachdruck, nationalkirchliche Lieder zu spielen. Außerdem teilte er dem GKA mit, daß auch die ihm unterstellten Chöre an den Gottesfeiern, in denen DC-Liedgut gesungen würde, nicht mehr teilnehmen könnten.(336) Aber auch wenn die Zahl der deutschchristlichen Gemeindeglieder deutlich unter der der bekenntnistreuen lag, darf nicht übersehen werden, daß die Pfarrer Pack und Brökelschen mit ihrem nationalkirchlichen Gedankengut durchaus auf offene Ohren stießen.

5.5. Die fortdauernden Auseinandersetzungen zwischen GKA und DC

Auch nachdem sich der GKA als Gemeindeleitungsgremium etabliert hatte, suchten vor allem die beiden DC-Pfarrer immer wieder nach Möglichkeiten, um die Arbeit der Gemeindevertreter zu stören und zu behindern. So beschwerten sie sich z. B. darüber, daß ausschließlich der Vorsitzende über die Benutzung des großen Saales im Gemeindehaus entschied.(337) Dabei war es doch das DC-Presbyterium, das mit seinem Beschluß vom 12. Oktober 1934 genau für diese Regelung gestimmt hatte. Außerdem wurden die Spannungen innerhalb der Gemeinde noch verstärkt durch die andauernden öffentlichen Diffamierungen durch Pfr. Brökelschen. Es gab kaum eine Sitzung des GKA, in der nicht über einen Angriff gegen den Ausschuß oder die Bruderschaftspfarrer berichtet worden war. Auch wurden trotz eines ausdrücklichen Verbotes durch den GKA Flugblätter und Handzettel verteilt, um die angeblich wahre kirchenpolitische Identität der anderern Pfarrer und des GKA zu enthüllen. So hieß es z.B. in einem Flugblatt der Pfarrer Pack und Brökelschen, das nach einem Gottesdienst verteilt wurde: "Gemeindeglieder! - Die Augen auf! Achtet auf die kirchenpolitischen Winkelzüge der Schriftgelehrten." Danach wurde dargestellt, daß die Pfarrer Aring, Majert und Neussel zwar immer von der DEK reden, aber in Wirklichkeit die BK meinen. Schließlich gehörten sie ja selber zur "Bekenntnisfront". Das Flugblatt schließt mit den Worten: "Gemeindeglieder! Laßt euch nicht durch Wörter irreführen! Die "Deutsche Evang. Kirche" der Herren Majert, Aring und Neussel ist die Bekenntniskirche. Wir kämpfen für die Nationalkirche. Ein Gott! Ein Führer! Ein Volk! Eine Kirche! Ein Glaube!"(338) Der hier gemachte Vorwurf wurde von den Angegriffenen scharf zurückgewiesen. So schrieb z.B. Pfarrer Majert in einem Brief an den Kollegen Brökelschen: "Im übrigen muß ich auch die von Dir beliebte Bezeichnung von "Bekenntnisfrontpastoren" zurückweisen. Du weißt sehr gut, daß weder ich noch sonst einer der Pastoren unserer Gemeinde unter der Leitung des Bruderrates der rheinischen Bekenntniskirche stehen, daß wir vielmehr voll und ganz das Werk der Befriedung innerhalb der evangelischen Kirche unterstützt haben, wie es den Reichs-, Landes- und Provinzialkirchenausschüssen auf Anordnung unserers Führers übertragen worden war."(339) Auch der GKA setzte sich gegen die fortwährenden Angriffe zur Wehr. In einem Brief an den Reichskirchenminister schrieb man u.a.: "Unser Gemeindekirchenausschuß ist ... ohne Bindung an politische Gruppen berufen worden, um den unhaltbaren Zuständen in unserer Gemeinde und der kirchenpolitischen Zersplitterung ein Ende zu machen. Gemeindekirchenausschuß hat es daher abgelehnt, Weisungen der Bekennenden Kirche oder der Deutschen Christen entgegenzunehmen,... Wenn bisher eine Befriedung noch nicht restlos durchgeführt werden konnte, so ist letzthin die gehässige Kampfesweise der hiesigen D.C. Pfarrer und besonders des Herrn Pfarrer Brökelschen daran nicht schuldlos."(340) Trotz dieser eindeutigen Absage an eine kirchenpolitische Bindung stand der GKA durchaus auf seiten der Bekennenden Gemeinde. Daher ist es auch nicht verwunderlich, daß man zum einen einstimmig beschloß, die Christuskirche für einen Vortrag von GSup. Dibelius zur Verfügung zu stellen, während man auf der anderen Seite ebenso einmütig eine Kundgebung mit Bischof Hossenfelder im Gemeindehaus ablehnte.(341)
Daß der GKA trotz dieser ständigen Angriffe bemüht war, ein relativ friedliches Nebeneinander der kirchenpolitischen Gruppen in der Gemeinde zu erreichen, zeigte sich am Beispiel des Gottesdienstplanes. Dieser wurde im Juni 1937 auf Wunsch der DC-Pfarrer geändert, da diese häufig "am gleichen Sonntag und oft auch in derselben Kirche predigen mußten und so einander die Gottesdienstbesucher wegholten".(342) Dieser geänderte Plan war dann von allen Pfarrern und dem GKA genehmigt worden. Im Dezember reichte Pfr. Brökelschen plötzlich schriftlich Beschwerde gegen diesen Plan ein, da er an Sylvester für keinen Gottesdienst vorgesehen war.(343) Der GKA bedauerte, diesem Wunsch nicht nachkommen zu können, da hierdurch "die ordnungsgemäße Besetzung der Gottesdienste gefährdet wird".(344) In der Christuskirche hätten dann nämlich Sylvester Pfr. Brökelschen und Neujahr Pfr. Pack Dienst gehabt und das bedeutete, daß ein Großteil der Gemeinde Sylvester und Neujahr keinen Gottesdienst in der Christuskirche hätte besuchen können. Wenn jedoch Pfr. Pack bereit gewesen wäre, seinen Gottesdienst mit einem Kollegen zu tauschen, dann hätte nichts mehr gegen einen Sylvestergottesdienst von Brökelschen gesprochen.(345) Daß es Brökelschen in Wirklichkeit gar nicht um diesen Gottesdienst ging, beweist sein Antwortschreiben an den GKA. Darin wirft er Pfr. Majert vor, den Gottesdienstplan "nach bewußt kirchenpolitischen Gesichtspunkten aufgestellt" zu haben. "Wo der Turnus dem kirchenpolitischen Ziel der Ausschaltung der D.C. Pfarrer entspricht, wird er beibehalten, wo er ihm entgegensteht, wird er außer Kraft gesetzt." Durch derartige kirchenpolitische Maßnahmen hindere der GKA ihn als ordinierten Pfarrer der Gemeinde "an der Verkündigung des Evangeliums in der für meine Arbeit zunächst zuständigen Christuskirche".(346) Die aufgrund dieser erneuten Angriffe geführte Beschwerde vor dem Konsistorium wurde zugunsten des GKA entschieden.(347)
Ein weiterer Versuch der DC, die Rechtmäßigkeit des GKA anzufechten, war durch die Pfarrwahl von 1938 gegeben. Am 12. April 1938 wurde der damalige Hilfsprediger Dr. Joachim Werner Goßlau zum Nachfolger von Pfr. Neussel gewählt, der in den Ruhestand getreten war. Gegen diese Wahl erhoben die Pfarrer Pack und Brökelschen förmlich Einspruch beim Superintendenten und beim Konsistorium der Rheinprovinz. Dabei wandten sie sich nicht gegen die Person von Dr. Goßlau oder die Wahlhandlung an sich. Vielmehr betrachteten sie die Wahl als rechtsungültig, "da der Gemeindekirchenausschuss, der die Wahl tätigte, selbst rechtsungültig ist und unter Rechtsbruch durch den damaligen Provinzialkirchenausschuss gesetzt wurde".(348) Der Einspruch wurde von allen Stellen als unbegründet abgewiesen, da der GKA überall als ordnungsgemäß eingesetzte Vertretung der Kirchengemeinde Oberhausen I angesehen wurde. Bereits unmittelbar nach dem Einspruch hatte der GKA selbst den Beschluß gefaßt, sich nicht weiter mit der Angelegenheit zu beschäftigen. "Der hetzerische Terror des Einspruchs und die Leichtfertigkeit der Beschuldigung sind symptomatisch für die Wirksamkeit dieser Pfarrer in der Gemeinde."(349) Obwohl die Rechtmäßigkeit des GKA erneut ausdrücklich bestätigt worden war, stellten die DC ihre Angriffe nicht ein. Ein Jahr später bei der Wahl des Hilfspredigers Wilhelm Heinrich Johann Kamps, der die Nachfolge des plötzlich verstorbenen Pfr. Majert antrat, legten die DC erneut aus den bereits bekannten Gründen Einspruch ein.(350) Dabei schloß sich diesmal die Ortsgemeinde der DC "Nationalkirchliche Einung" dem Protest der Pfarrer Pack und Brökelschen an. In einem Schreiben an den Superintendenten und das Konsistorium führte der Ortsgemeindeleiter W. Windrath zusätzlich den Vorwurf an, daß weder bei der Wahl von Pfr. Dr. Goßlau noch bei der Wahl von Pfr. Kamps die Stelle ordnungsgemäß ausgeschrieben worden war. "Wir erblicken in dieser Methode eine bewußte Ausschaltung der Gemeinde und eine einseitige, kirchenpolitisch begründete Handlungsweise des GKA, gegen die wir uns aufs entschiedenste zur Wehr setzen."(351) Nach diesem Vorstoß der deutschchristlichen Gemeindeglieder wurden auch die Vertreter der Bekennenden Gemeinde aktiv. Am 13. Juli 1939 erschien eine Abordnung von 27 Frauen aus dem Westbezirk, um sich persönlich für die Wahl von Pfr. Kamps auszusprechen. "Die Wortführerin der Abordnung wies ... daraufhin, dass in Oberhausen-West die DC.-Pfr. Pack und Brökelschen immer vor leeren Bänken predigten. Die Gemeinde stehe für P. Kamps ein und bitte deshalb, ihn ihr zu belassen."(352) Der GKA, der sich in seiner Sitzung vom 14. Juli mit dem Vorgang beschäftigte, verwies seinerseits auf die unrechtmäßigen Entscheidungen, mit denen das ehemalige DC-Presbyterium die Arbeit der Pfarrer Neussel, Majert und Aring behinderte und darüber hinaus den Frieden in der Gemeinde zerstörte. Die Ablösung dieses Gremiums erfolgte ordnungsgemäß und wurde "von der überwiegenden Mehrheit der Gemeinde lebhaft" begrüßt. Auch der Vorwurf der einseitigen Parteinahme stieß auf Ablehnung. Es sei die Amtspflicht, die dem GKA eine Unterstützung der "in der Gemeinde mit Recht Ärgernis erregenden Tätigkeiten und Bestrebungen der D.C. Pfarrer" verbietet, "da sie unevangelisch und unchristlich sind und eine schwere Schädigung des Gemeindelebens herbeigeführt haben".(353) Wie schon in dem ersten Fall wurden auch diesmal die Einsprüche als unbegründet zurückgewiesen.(354) Gegen diesen Bescheid erhob die Ortsgemeinde der DC "Nationalkirchliche Einung" Beschwerde beim EOK in Berlin. Aber auch dort wurden die Beschlüsse des GKA als rechtmäßig bestätigt. In einem kurzen Schreiben an das Konsistorium hieß es dazu: "Die Ausführungen des Beschwerdeführers geben uns keinen Anlass, von Aufsichtswegen in das Besetzungsverfahren einzugreifen, zumal der gegenüber dem Gemeindekirchenausschuss in Oberhausen erhobene Vorwurf einer einseitigen Ausübung des Pfarrwahlrechts in keiner Weise belegt wird."(355)

5.6. Konkrete Maßnahmen gegen die DC-Pfarrer

Die ständigen Angriffe der deutschchristlichen Pfarrer und Gemeindeglieder beantworteten der GKA und die betroffenen Pfarrer in der Regel direkt. Nur bei besonders bösartigen Diffamierungen und bei ausdrücklichen Verstößen gegen die Kirchenordnung sah man sich gezwungen, die zuständigen kirchlichen Stellen einzuschalten. Nach dem Beitritt der rheinischen DC zu der nationalkirchlichen Bewegung Thüringer Provenienz war das allerdings immer häufiger der Fall. In der Regel wurde gegen die Beschuldigten nur eine Ermahnung ausgesprochen, da sowohl das Konsistorium als auch der EOK davor zurückschreckten, disziplinarische Maßnahmen aufgrund kirchenpolitischer Ursachen zu verhängen.(356)
Auch aus den Reihen der Gemeindeglieder und den gemeindlichen Vereinen häuften sich die Beschwerden gegen die DC-Pfarrer. So forderte das Ev. Männerwerk Oberhausen bereits im Oktober 1936 die Versetzung von Pfr. Brökelschen. In der Begründung wurde neben dem ständig wachsenden Unfrieden in der Gemeinde vor allem der Wunsch nach einem Pfarrer geäußert, "der für die Arbeit des Deutschen Evangelischen Männerwerks zur Verfügung steht. Es sei noch hinzugefügt, daß Pfarrer Pack ebenfalls nicht für die Arbeit ... in Betracht kommt, denn Anhänger der Thüringer Deutschen Christen lehnt das Männerwerk als Mitarbeiter ab."(357) Da eine Versetzung der beiden Pfarrer nicht zu erreichen war, bemühte sich der GKA um die zusätzliche Errichtung einer Hilfspredigerstelle, damit die seelsorgerische Betreuung der Bezirksgemeinde gesichert werden konnte. Diese Forderung wurde dem GKA auch von einigen Gemeindegliedern des Nord- und Mittebezirks unterbreitet. Sie begründeten ihren Antrag mit der "grundsätzlichen und praktischen Haltung" der Pfarrer Pack und Brökelschen, die dazu führte, "daß wir sie beide als evangelische Geistliche nicht anerkennen können, und außerdem müssen wir ihnen als Menschen die Achtung versagen". Die Ursachen für diese Ablehnung lagen in erster Linie in der nationalkirchlichen Ausrichtung sowie den politischen und völkischen Anschauungen der beiden Pfarrer. Der Verlust der menschlichen Achtung wurde vor allem mit dem "unwürdigen" Verhalten von Pfr. Brökelschen begründet. Hinzu kam die "hetzende, maßlose und verwahrloste Ausdrucksweise", die Pfr. Pack "in seinen Versammlungsreden und in den von ihm mit Brökelschen bisher gemeinsam herausgegebenen Drucksachen" an den Tag legte. Neben all diesen Gründen wies man abschließend noch darauf hin, "daß das Vertrauen zu unserer evangelischen Kirche in vielen Kreisen im Abnehmen begriffen ist, besonders in unseren beiden Pfarrbezirken."(358) Auch diesem Ersuchen konnte das Konsistorium aus personalpolitischen Gründen nicht nachkommen. Man hatte zwar "die Entsendung eines ordinierten Hilfspredigers ... in Erwägung gezogen. Wegen des zurzeit bestehenden Mangels an geistlichen Hilfskräften" wurde die Angelegenheit aber unbefristet zurückgestellt.(359) Erst 1939 wurden der Gemeinde weitere Hilfspredigerstellen genehmigt.
Das für einen evangelischen Pfarrer "unwürdige" Auftreten führte im Frühjahr 1937 zur Beantragung eines förmlichen Disziplinarverfahrens gegen Pfr. Brökelschen, das vom Konsistorium auch offiziell eröffnet wurde.(360) In einem Schreiben an das Konsistorium forderte Brökelschens Rechtsanwalt Senkpiel die Einstellung des Verfahrens, da es sich bei den Beschuldigungen durchweg um "aufgebauschte und entstellte Tatsachen oder Vorgänge..., um harmlose Handlungen des Angeschuldigten" handelte, die "aus politischer und kirchenpolitischer Gegnerschaft absichtlich mißdeutet worden sind".(361) Hauptgegenstand der Klage waren "Tätigkeiten des Angeschuldigten in der SA", wie z.B. der "Vorwurf des Reitens in SA-Uniform am Sonntag und die Benutzung von Trinkbechern, die für die Füllung mit frommer Milch bestimmt sind, zum Trinken von Teufelsbier der SA".(362) In den Augen des Rechtsanwalts zeigt sich hier deutlich, "eine grundsätzlich feindselige Haltung gegen die SA und damit gegen Partei und Staat. ... Nebenbei bemerkt ist in diesem Verfahren auch nicht die geringste Spur christlicher Haltung zu entdecken, sondern nur das Bestreben, einen unbequemen politischen Gegner durch taktische Mittel mundtot zu machen."(363) Nach Abschluß der Voruntersuchungen erhob das Konsistorium im Juli 1937 Anklage. Vor den ersten Maßnahmen mußte jedoch noch durch den Rechtsausschuß geprüft werden, ob das Verfahren nicht aufgrund kirchenpolitischer Gründe ausgesetzt werden soll.(364) Nach erfolgter Prüfung erging dann folgender Beschluß: "Der Rechtsausschuß war der Ansicht, daß es sich in diesem Verfahren um Anklagepunkte handelt, die kirchenpolitischer Natur sind, so daß die Durchführung des Verfahrens ... nicht angebracht sei. Die Anklagepunkte sind auch nicht so schwerwiegender Art, daß an einer schleunigen Durchführung des Verfahrens ein besonderes Interesse bestünde. Der Pfarrer ist nicht suspendiert und verwaltet sein Amt."(365) Erst nach erneuten persönlichen Verfehlungen von Pfr. Brökelschen wurde das schwebende Verfahren Ende 1938 wieder aufgenommen. "Das Konsistorium entschied im Laufe der Untersuchung, daß bis zur Klärung der gegen ihn vorliegenden Beschuldigungen eine weitere Ausübung der Amtstätigkeit in der Gemeinde durch Pfr. Brökelschen untragbar sei und veranlaßte ihn, vom 2. Januar 1939 ab ... bis auf weiteres sich beurlauben zu lassen."(366) In der anschließenden Verhandlung verfügte das Konsistorium am 31. März 1939 die Strafversetzung des Beschuldigten. Dieses Urteil wurde jedoch von Pfr. Brökelschen und seinem Anwalt angefochten. Am 5. April 1939 teilte das Konsistorium dem GKA-Vorsitzenden telefonisch mit, "daß Pfr. Brökelschen seine Amtstätigkeit wieder ausüben darf"(367). Der erneute Einspruch des GKA und ein Vorbehalt seitens des EOK führten dazu, daß das Verfahren weiterhin als schwebend galt. Eine abschließende Entscheidung ist aber bis Kriegsende nicht mehr getroffen worden.(368)
Während der Beurlaubung von Pfr. Brökelschen kam es zu einem weiteren Eklat, der im Zusammenhang mit der Konfirmation im Mittebezirk stand. Da Pfr. Brökelschen die Konfirmation nicht durchführen durfte, wurde Pfr. Pack vom Konsistorium mit der Vertretung beauftragt.(369) Nach Aussage von Pfr. Pack bestand aber der Großteil der Eltern und Konfirmanden auf einer Konfirmation durch Pfr. Brökelschen. Selbst unmittelbar vor dem Gottesdienst sollen die Kinder im Sprechchor gerufen haben: "Wir wollen von unserem Pastor Brökelschen konfirmiert werden." Um die Konfirmanden zu beruhigen, ging Pfr. Pack zu dem gegenüber der Christuskirche gelegenen Pfarrhaus Brökelschen, damit dieser "vernünftig und beruhigend" auf die Kinder einreden könne. Aber auch hier setzten die Kinder in Anwesenheit ihrer Eltern ihren Sprechchor fort. Schließlich einigte man sich mit allen Beteiligten darauf, daß Pfr. Pack die Konfirmationsfeier abhalten sollte. "Auf dringende Bitte der Eltern hin nahm Pfarrer Brökelschen an der Feier teil und reichte den Konfirmanden nach der Einsegnung die Hand."(370) Aus Sicht des GKA stellten sich die Vorgänge rund um die Konfirmation allerdings anders dar. Demnach war Pfr. Pack, der die Konfirmanden im Ornat zum Pfarrhaus Brökelschen geführt hatte, verantwortlich für das ungebührliche Auftreten der Jugendlichen. "Der GKA ist der Überzeugung ..., daß die Kinder nicht spontan von sich aus den Sprechchor angestimmt haben, sondern daß es etlichen der Kinder von interessierter Seite beigebracht worden ist, wohl nicht ohne Wissen der Pfarrer Pack und Brökelschen." Auch die anschließenden Ausschreitungen im Gemeindehaus, bei denen Stühle und ein Garderobenständer zu Bruch gingen, waren "offenbar die Folge einer vorangegangenen Aufputschung".(371) Nachdem man sich endlich in die Kirche begeben hatte, verlas Pfr. Pack eine Erklärung, in welcher der GKA zum wahren Schuldigen für die Unruhe in der Gemeinde erklärt wurde. Darüber hinaus war Pfr. Pack dafür verantwortlich, daß Pfr. Brökelschen entgegen der kirchenbehördlichen Anordnung "an der Einsegnung aktiv teilnahm durch Verpflichtung der Konfirmanden mit Handschlag". Aufgrund dieser Verfehlungen und wegen des schweren Schadens, den Pfr. Pack der Gemeinde zugefügt hatte, beantragte der GKA die "sofortige Beurlaubung von Pfr. Pack zum Zwecke der Untersuchung".(372) Dem Antrag lagen die schriftlichen Augenzeugenberichte des Küsters Gelf, des Organisten Schweinsberg und des Pfarrers Dr. Goßlau bei. Letzterer berichtete ausführlich über die "Gottesfeier", in die die Konfirmation eingebettet war. Dem Bericht von Dr. Goßlau zufolge waren auch die Eltern emotional sehr erregt. So sollen ihm und Herrn Direktor Wolters Äußerungen zugerufen worden sein, wie: "Aufpasser"; "Kirchensteuer dürfen wir zahlen, aber Rechte haben wir keine"; "zum Glück ist ja noch der Führer da". Außerdem soll ein Mann, als Dr. Goßlau in die Kirche gehen wollte, gesagt haben: "Wenn er herein kommt, schlage ich ihn zusammen." Ähnliche Wutausbrüche mußte auch das Gemeindeglied Langhans, ein älterer körperbehinderter Mann, über sich ergehen lassen.(373) Diese Äußerungen zeigen meines Erachtens sehr deutlich, wie tief die Risse waren, die sich durch die Ev. Kirchengemeinde Oberhausen I zogen. In bezug auf den Antrag des GKA wies das Konsistorium die Vorwürfe und die Forderung nach disziplinarischen Maßnahmen zurück. Man vertrat statt dessen die Auffassung, "daß Pfarrer Pack an den Vorfällen unschuldig ist, daß er vielmehr versucht hat, die erregten Gemüter zu beruhigen".(374)
Trotz des Scheiterns der disziplinarischen Maßnahmen gegen die beiden DC-Pfarrer setzte mit Kriegsbeginn eine Entschärfung der kirchenpolitischen Lage in der Ev. Kirchengemeinde Oberhausen I ein.(375) Es kam zwar noch zu der einen oder anderen Auseinandersetzung hinsichtlich der Gottesfeiern, aber durch den beginnenden Krieg und die Einberufung vor allem der jungen Pfarrer, Pfr. Brökelschen hatte sich bereits 1940 freiwillig zum Militärdienst gemeldet, standen in der Gemeinde in der Folgezeit andere Probleme im Mittelpunkt.

Schlußbetrachtung

Ob die Verhältnisse von 1933-1939 in der Ev. Kirchengemeinde Oberhausen I als typisch für diese Zeit zu bezeichnen sind, läßt sich ohne den Vergleich mit anderen Gemeinden nicht sagen. Als evangelische Innenstadtgemeinde in einer Industriestadt, in der die KPD noch bei den Reichstagswahlen vom November 1932 die zweitstärkste politische Kraft hinter dem Zentrum war, bekannte man sich aber auch hier zu einer eher national-konservativen Haltung. Daher ist es auch nicht verwunderlich, daß die nationalsozialistische Machtergreifung als ein willkommener Wechsel in der Politik begrüßt wurde. Hierfür sprach ebenso, daß die meisten Mitglieder von Presbyterium und GKA sowie die Mehrzahl der Geistlichen Mitglied der NSDAP waren oder später wurden. Auch die kirchenpolitische Entwicklung stimmte ganz mit dem nationalen Trend überein. Bei den Novemberwahlen 1932 erreichte die GDC gut ein Drittel der abgegebenen Stimmen und im Rahmen der Reichskirchenwahlen am 23. Juli 1933 übernahmen sie kampflos die Leitung der Gemeinde, da die Gruppe "Evangelium und Kirche" ihren Wahlvorschlag vorzeitig zurückgezogen hatte. Der Versuch, nach den Wahlen zu einer gewissen Ruhe und Normalität zurückzukehren, scheiterte jedoch schon bald an den unterschiedlichen kirchenpolitischen Auffassungen der Pfarrer und der hinter ihnen stehenden Gemeindeglieder. Während die beiden DC-Pfarrer und ihre Anhänger zunächst treu der Linie der Reichsleitung folgten, schloßen sich die Mitglieder der Bekennenden Gemeinde und die drei Bruderschaftspfarrer nicht offiziell der BK an. Dadurch blieb die Gemeinde zwar von einer Spaltung in Anhänger der DEK und Anhänger der VKL verschont, mußte aber dafür die vielfach den Gemeindefrieden störende Arbeit eines DC-Presbyteriums ertragen. Erst nach der Einsetzung der Kirchenausschüsse wurden die wiederholten Klagen der Bruderschaftspfarrer ernsthaft geprüft und das Presbyterium durch einen GKA ersetzt.
Diesem neuen Leitungsgremium gehörten nun keine DC-Mitglieder mehr an, auch die Pfarrer waren mit Ausnahme des Vorsitzenden nicht beteiligt. Der GKA bemühte sich stets darum, seine kirchenpolitische Neutralität zu betonen, obwohl er in seinen Entscheidungen eher bekenntniskirchlich orientiert war. Seine Hauptaufgabe sah er jedoch in der Befriedung der Gemeinde. Dieses Ziel war allerdings nach dem Wechsel der DC zu den Nationalkirchlern kaum noch zu erreichen, da sachliche Gespräche zwischen den Anhängern der beiden Gruppen so gut wie nicht mehr zustande kamen. Allen voran die beiden DC-Pfarrer waren ständig darum bemüht, dem GKA seine Rechtmäßigkeit abzusprechen und seine Mitglieder und die übrigen Pfarrer der Gemeinde zu diskreditieren. Auch die Aufspaltung der Gottesdienste in evangelische Gottesdienste und nationalkirchliche "Gottesfeiern" hatte dazu beigetragen, daß sich die Fronten in der Gemeinde verhärteten. Trotz dieser Schwierigkeiten sah sich der GKA in der Lage, seine Leitungsaufgaben bis zum Kriegsende durchzuführen.
Die kirchenpolitischen Ereignisse und Entwicklungen waren für das Presbyterium und den GKA nur insoweit von Interesse, wie sie die unmittelbaren Belange der Gemeinde betrafen. So ist zwar sicherlich davon auszugehen, daß die Mitglieder der Bekennenden Gemeinde die Beschlüsse der Bekenntnissynoden kannten, da man aber selbst nicht der BK angehörte, wurden diese in den Sitzungen des Leitungsgremiums nicht thematisiert. Das gleiche galt für die Auseinandersetzungen um die Provinzialsynode und den PKR, denn kein Gemeindevertreter war Mitglied in einem dieser Gremien. Die dort getroffenen Beschlüsse wurden zwar zur Kenntnis genommen, waren aber in der Regel nicht Diskussionsgegenstand der Presbyteriumssitzungen. Ähnliches traf auch auf die Befriedungsvorschläge des Ordnungsblocks unter Sup. Horn zu. Auch bezüglich der kirchenbehördlichen Anordnungen ist mir keinerlei Widerspruch bekannt. So haben z. B. alle Pfarrer 1938 den Treueid auf Adolf Hitler geleistet. Die geplanten Kirchenwahlen im Jahr 1937 wurden in den Sitzungsprotokollen des GKA überhaupt nicht erwähnt, was darauf schließen läßt, daß man in der Gemeindevertretung ohnehin nicht an eine Durchführung geglaubt hat. Es gab zwar einige wenige Wahlveranstaltungen der DC und der bekenntnistreuen Kräfte, Auswirkungen auf die Gemeinde gingen davon jedoch nicht aus. Ich stelle daher fest, daß die Gemeinde im großen und ganzen den politischen und kirchenamtlichen Anordnungen Folge leistete, daß sie aber mehrheitlich nicht gewillt war, die gemeindlichen Leitungsaufgaben einem unchristlichen DC-Regiment zu überlassen.
In der ersten Sitzung des GKA nach Kriegsende kam es zu einer Aussprache über "die kirchenrechtliche Lage, in der die Kirchengemeinde sich heute befindet". Dabei wurde zunächst einmal das Ende der nationalsozialistischen Regierung begrüßt, mit dem auch "die Bevormundung durch ein Ministerium für kirchliche Angelegenheiten" endete.(376) Daß man jedoch den Anordnungen dieses Ministeriums und der ihm unterstellten Kirchenbehörden relativ kritiklos Folge leistete und sich sogar im Zuge der andauernden diffamierenden Angriffe durch die DC-Pfarrer persönlich mit der Bitte um Abhilfe an den Reichskirchenminister gewandt hatte, von dem man sich doch gegängelt fühlte, wurde in diesem Zusammenhang nicht erwähnt. In bezug auf seine Selbsteinschätzung erklärte der GKA folgendes: "Wir haben im Jahre 1936 uns bereit gefunden, einen G.K.A. zu bilden, weil dies die einzige Möglichkeit war, die bekenntnistreue Gemeinde von der Vergewaltigung durch ein deutschchristliches Presbyterium zu befreien. Wir haben nie verhehlt, daß wir treu zum Bekenntnis der Kirche stehen und in nichts eingewilligt, was das Bekenntnis verletzte. Wir haben zwar wie andere Gemeinden auch, die Wirksamkeit nationalkirchlicher Pfarrer dulden müssen, haben aber, soweit das irgendwie möglich war, die Trennung der bekenntnistreuen Gemeinde von der sogenannten Nationalkirchlichen Einung auch nach außen hin deutlich in Erscheinung treten lassen. Wir sind ernstlich bemüht gewesen, die Pflichten zu erfüllen, die die Kirchenordnung einem Presbyterium aufgibt."(377) Hier fällt auf, daß man bewußt oder unbewußt darauf verzichtete zu erwähnen, daß es nicht die Mitglieder des Ausschusses, sondern die zuständigen Kirchenbehörden (PKA und LKA) waren, die eine Einsetzung des GKA verfügt hatten. Die Aussagen hinsichtlich der Bekenntnismäßigkeit waren sicher zutreffend, aber es darf nicht vergessen werden, daß es dem GKA, wie er selbst immer wieder betonte, nicht um eine Trennung, sondern um die Befriedung der Gemeinde ging. Daß dies angesichts der tiefen Gräben zwischen der Ortsgemeinde "DC Nationalkirchliche Einung" und der Bekennenden Gemeinde nahezu unmöglich war, soll an dieser Stelle nicht verschwiegen werden. Es muß aber auch deutlich gesagt werden, daß die Mehrzahl der Gemeindeglieder weder der einen noch der anderen Richtung angehörten.
In Anbetracht der Tatsache, daß sowohl der EOK als auch das Konsistorium der Rheinprovinz noch nicht wieder handlungsfähig waren, erklärte sich der GKA kraft kirchlichen Notrechts zum vorläufigen Presbyterium.(378) Laut "Anweisung der Leitung der Evangelischen Kirche der Rheinprovinz" vom 22. Juni 1945 bildete sich im Dezember 1945 ein neues Presbyterium. Dabei wurden auch die Nicht-DC-Mitglieder des alten Presbyteriums von 1932 berücksichtigt.(379)
Gegen die beiden DC-Pfarrer Pack und Brökelschen leitete das Konsistorium aufgrund ihrer nationalkirchlichen Tätigkeit bereits im Juli 1945 disziplinarische Maßnahmen ein, die zunächst eine sofortige Suspendierung der beiden Pfarrer nach sich zogen.(380) Da sich die Verfahren gegen die beiden Herren in die Länge zogen, bat das Presbyterium darum, die beiden Pfarrstellen bereits vorzeitig als vakant zu erklären, um so eine möglichst schnelle Neubesetzung zu ermöglichen. Hinsichtlich der beiden suspendierten Pfarrer teilte die Gemeindevertretung dem Konsistorium mit, " dass wir für die beiden Herren Pack und Brökelschen keine pfarramtliche Wirkungsmöglichkeit in unserer Gemeinde mehr sehen und dass wir sie infolgedessen nicht mehr als Pfarrer unserer Gemeinde ansehen können".(381) Im Juli 1946 konnte der Vorsitzende dem Presbyterium die amtliche Mitteilung des Konsistoriums "über die endlich erfolgte Verzichtserklärung Pfr. Brökelschens auf seine Pfarrstelle verlesen".(382) Im Fall von Pfr. Pack, gegen den ein Lehrzuchtverfahren eröffnet worden war, gestaltete sich die Sachlage etwas schwieriger. Zwar gestand er die Zugehörigkeit zur "Nationalkirchlichen Einung", beharrte aber dennoch darauf, daß er "niemals gegen Schrift und Bekenntnis der evangelischen Kirche verstoßen habe".(383) Angesichts dieser Behauptung beschloß das Presbyterium, "einige ... Programme von durch Pfr. Pack gehaltenen nationalkirchlichen Gottesfeiern" dem Konsistorium zur Verfügung zu stellen.(384) Im Juni teilte der Vorsitzende dem Presbyterium mit, daß mit dem Datum vom 25. April 1947 "Pfr. Pack rechtskräftig dienstentlassen ist".(385)
Die schweren kirchenpolitischen Auseinandersetzungen, die die Ev. Kirchengemeinde Oberhausen I in der Zeit des Nationalsozialismus erschüttert hatten, wirkten in der Gemeinde noch lange nach. So war man im Presbyterium bis in die 70er Jahre bemüht, jede Form von Politik und politischer Diskussion zu vermeiden. Das führte zwangsläufig zu neuen Spannungen, als Mitte der 60er Jahre neue, junge Pfarrer in die Gemeinde kamen, die ihre theologische Ausbildung nach dem Krieg absolviert hatten. Sie sahen Theologie und Politik als zwei Bereiche an, die nicht losgelöst voneinander betrachtet werden konnten. Eine derartige Verbindung war jedoch für die älteren Mitglieder des Presbyteriums angesichts der eigenen Erfahrungen während des Dritten Reichs undenkbar. Hitzige Diskussionen, Vorhaltungen und persönliche Anfeindungen folgten daher zwangsläufig. Diese erneut schwierige Zeit für die jetzige Christus-Kirchengemeinde hätte möglicherweise vermieden werden können, wenn sie damals zu einer Aufarbeitung der eigenen Vergangenheit bereit gewesen wäre. Vielleicht kann diese Arbeit ein Stück weit dazu beitragen, den selbstkritischen Umgang mit den Geschehnissen während der Zeit des Nationalsozialismus in der Ev. Christus-Kirchengemeinde Oberhausen in Gang zu bringen.

(1) Gemeindebuch des Kirchenkreises an der Ruhr, hrsg. von der Kreissynode an der Ruhr, Essen 1952, S. 107.

(2) Nach der Gründung des Kirchenkreises Oberhausen im Jahre 1954 und einer damit verbundenen Neugliederung der Gemeindegrenzen entstanden aus der Großgemeinde Oberhausen I drei eigenständige Gemeinden. Im Zuge dieser Veränderungen entstand so gemäß Presbyteriumsbeschluß vom 18. Juli 1962 mit Wirkung vom 1.1. 1963 in Ev. Christus-Kirchengemeinde. Als größte der drei neuen Gemeinden behielt sie die Rechtsnachfolge der ehemaligen Großgemeinde.

(3) Gemeindebuch der Evangelischen Christus-Kirchengemeinde Oberhausen (Rhld.), hrsg. im Auftrag des Presbyteriums, Oberhausen 1964, S. 20.

(4) Gemeindebuch der Evangelischen Christus-Kirchengemeinde Oberhausen (Rhld.),a.a.O., S. 58.

(5) Es handelt sich dabei um einen Beitrag von Pfr. i.R. Dr. Goßlau, der in der damaligen Festschrift erschienen ist. Vgl. Ev. Christus-Kirchengmeinde 125 Jahre, Lesebuch der Gemeinde 1864 - 1989, hrsg. im Auftrag des Presbyteriums, Oberhausen 1989, S. 29-36.

(6) Für diesen Themenbereich verweise ich auf die Veröffentlichungen von John S. Conway (Die nationalsozialistische Kirchenpolitik 1933-1945, München 1969) und Leonore Siegele-Wenschkewitz (Nationalsozialismus und Kirchen, Düsseldorf 1974).

(7) Ich habe in diesem Fall bewußt auf die Bezeichnung Presbyterium verzichtet, da ein solches nur bis Juli 1936 bestanden hat. Von da ab wurde die Gemeinde durch einen Gemeindekirchenausschuß geleitet.

(8) Da es sich bei dem hier verwendeten Material auch um die Protokolle der nichtöffentlichen Presbyteriumssitzungen handelt, sind bestimmte Personenschutzbestimmungen zu beachten. Ich mußte mich daher verpflichten, auf eine Namensnennung der beteiligten Personen zu verzichten, wenn ich mich auf die o.g. Protokolle beziehe. Da alle weiteren Quellen frei zugänglich sind, ist hier eine Namensnennung unproblematisch.

(9) An dieser Stelle muß erwähnt werden, daß eine kirchenpolitische Beiakte zu den Gemeindeakten der Ev. Kirchengemeinde Oberhausen I im Archiv der EKiR, trotz eines entsprechenden Nachweises im Findbuch nicht vorhanden war.

(10) Scholders Darstellung endet jedoch bereits mit der Bekenntnissynode von Dahlem im Oktober 1934.

(11) Menschenrechte Bürgerfreiheit Staatsverfassung, hrsg. vom Kultusminister des Landes NRW, Bochum, 4. Auflage, 1985, S. 208.

(12) E. Beyreuther, Die Vorgeschichte des Kirchenkampfes zwischen 1918 und 1933, in: P. Rieger/ J. Strauß (Hg.), Tutzinger Texte, Sonderband I: Kirche und Nationalsozialismus, München 1969, S. 20.

(13) Dessen Vorsitzender war seit 1925 der Präsident des Evangelischen Oberkirchenrats (EOK) der altpreußischen Union (APU), Hermann Kapler.

(14) Vgl. K. Scholder, Die Kirchen und das Dritte Reich Bd. 1, Frankfurt a.M./Berlin/Wien 1977, S. 36ff.

(15) Vgl. H. Prolingheuer, Wir sind in die Irre gegangen, Köln 1987, S. 31.

(16) G.v. Norden, Der deutsche Protestantismus im Jahr der Machtergreifung, Gütersloh 1979, S. 14.

(17) Einen umfassenden Gesamtüberblick über die Deutschen Christen gibt das Buch von K. Meier, Die Deutschen Christen. Das Bild einer Bewegung im Kirchenkampf des Dritten Reiches, 3. Auflage, Göttingen 1967. Im Hinblick auf die politische Ausrichtung der DC verweise ich auf das Buch von H.-J. Sonne, Die politische Theologie der Deutschen Christen, Göttingen 1982.

(18) K. Meier, Kreuz und Hakenkreuz, München 1992, S. 23.

(19) K. Scholder, a.a.O., S. 251f.

(20) K. Scholder, a.a.O., S. 245.

(21) K. Scholder, a.a.O., S. 246.

(22) K. Scholder, a.a.O., S. 251.

(23) Benannt nach dem Berliner Lokal Bettermann in der Potsdamer Straße 54.

(24) K. Meier, Kreuz und Hakenkreuz, a.a.O., S. 28.

(25) Die Thüringer DC schlossen sich zunächst als Gau Thüringen der neuen Bewegung an, behielten aber ausdrücklich ihre Eigenständigkeit bei. Bereits Ende 1933 trennten sie sich jedoch wieder und wurden als Kirchenbewegung DC, bzw. "Nationalkirchliche Bewegung DC" die zahlenmäßig stärkste Gruppe innerhalb der deutschchristlichen Bewegung.

(26) Zum genauen Inhalt vgl. H.-W. Krummwiede u.a. (Hg.), Kirchen- und Theologiegeschichte in Quellen Bd. IV/2, Neuzeit 2. Teil: 1870-1975, Neukirchen-Vluyn 1980, S: 117ff.

(27) Ebd.

(28) K. Meier, Der evangelische Kirchenkampf Bd. 1, Der Kampf um die Reichskirche, Göttingen, 2. Auflage 1984, S. 58.

(29) Die Partei hatte sich damit die Möglichkeit offengelassen, sich jederzeit von den DC distanzieren zu können.

(30) Allerdings muß dieses Ergebnis nach Ansicht von Scholder sehr differenziert betrachtet werden. So erfolgte z.B. in vielen Gemeinden die Wahl über sogenannte Gemeinschaftslisten. Hinzu kam, daß diese Wahl mit den vorherigen aufgrund der unterschiedlichen Voraussetzungen nicht vergleichbar war. Auch existieren keine wahlstatistischen Angaben. Außerdem gab es bei der Stimmenverteilung ein deutliches Ost-Westgefälle. Vgl. K. Scholder, a.a.O., S. 272f.

(31) Vgl. K. Scholder, a.a.O., S. 279.

(32) G. Kretschmar (Hg.), Dokumente zur Kirchenpolitik des Dritten Reichs Bd. I, Das Jahr 1933, bearb. von C. Nicolaisen, München 1971, S. 1.

(33) J. Gauger, Chronik der Kirchenwirren 1. Teil, 3 Bände mit fortlaufender Seitenzählung, Elberfeld 1934-1936, S. 68.

(34) Im weiteren Verlauf betont Dibelius aber sehr deutlich die Unabhängigkeit des Evangeliums gegenüber jeder Form von Ideologie. Ebd.

(35) K. Meier, Der ev. Kirchenkampf Bd. 1, a.a.O., S. 77.

(36) Dort hieß es u.a.: "... Die nationale Regierung sieht in den beiden christlichen Konfessionen wichtigste Faktoren der Erhaltung unseres Volkstums. ...die Rechte der Kirchen werden nicht geschmälert, ihre Stellung zum Staat nicht geändert..." H.-W. Krummwiede u.a., a.a.O., S. 114.

(37) G. v. Norden, Kirche in der Krise, Düsseldorf 1963, S. 50.

(38) J. Gauger, a.a.O., S. 71.

(39) G. v. Norden, Kirche in der Krise, a.a.O., S. 51.

(40) Der Kirchenausschuß war leitendes Organ des Deutschen Evangelischen Kirchenbundes, der 1922 durch einen Zusammenschluß der, weiterhin über volle Selbständigkeit verfügenden, Landeskirchen entstanden war. Er stellte nach außen hin die höchste Repräsentanz des Deutschen Protestantismus dar.

(41) Zusammen mit dem hannoverschen Landesbischof A. Marahrens und dem Elberfelder Pfarrer H. Hesse bildete er den sog. "Kaplerausschuß", dessen Ziel eine Kirchen- und Verfassungsreform innerhalb der evangelischen Kirche war. J. Gauger, a.a.O., S. 74.

(42) Hitler hatte den Königsberger Wehrkreispfarrer und Leiter der DC in Ostpreußen Ludwig Müller am 25.4.1933 offiziell ernannt, um einen kontrollierten Einfluß auf den Verlauf der Kirchenreform zu erhalten. Außerdem sollten so unliebsame Zwischenfälle seitens der GDC verhindert werden.

(43) Vgl. K. Scholder, a.a.O., S. 400f.

(44) H.-W. Krummwiede u.a., a.a.O., S. 121f. Auch die JB sah wie die GDC in der nationalen Revolution ein Geschenk Gottes und bekannte sich freudig zum neuen deutschen Staat. Sie forderten eine starke, einheitliche Reichskirche, an deren Spitze ein mit entsprechenden Vollmachten ausgestatteter Reichsbischof steht. Allerdings wendeten sie sich mit aller Entschiedenheit gegen eine Vermischung von Religion und Politik. Ihr Slogan lautete: "Kirche muß Kirche bleiben." Die Anerkennung des Arierparagraphen auch für den Bereich der Kirche wurde dabei zu einer entscheidenden Streitfrage zwischen JB und GDC. Eine ausführliche Beschreibung der JB findet sich bei: P. Neumann, Die Jungreformatorische Bewegung, AGK 25, Göttingen 1971.

(45) K. Scholder, a.a.O., S. 410.

(46) J. Gauger, a.a.O., S. 81.

(47) J. Gauger, a.a.O., S. 82.

(48) Der Partei ging es schließlich um eine Gleichschaltung von Kirche und Staat, und die war mit einem Reichsbischof v. Bodelschwingh nicht zu erreichen. Da man ein direktes Eingreifen der Partei aber verhindern wollte, wurden die Gauleiter angewiesen, die GDC mit allen Mitteln zu unterstützen, ohne dabei selbst in Aktion zu treten. Vgl. K. Scholder, a.a.O., S. 426.

(49) Gemäß Art.7 des Staatsvertrages der Evangelischen Landeskirchen mit dem Freistaat Preußen vom 11. Mai 1931 "mußte ... bei der Ernennung des Vorsitzenden einer Kirchenleitung das staatliche Plazet eingeholt werden". K. Meier, Der ev. Kirchenkampf, a.a.O., S. 100.

(50) Eine ausführlichere Darstellung über das Staatskommissariat findet sich auch bei: O. Söhngen, Die Reaktion der "amtlichen" Kirche auf die Einsetzung eines Staatskommissars durch den nationalsozialistischen Staat, in: H. Brunotte/E. Wolf (Hg.), Zur Geschichte des Kirchenkampfes. Gesammelte Aufsätze II, AGK 26, Göttingen 1971, S. 35-78.

(51) G. Kretschmar , a.a.O., S. 69.

(52) J. Gauger a.a.O., S. 84. Das war nicht der einzige Grund, der v. Bodelschwingh zum Rücktritt bewogen hatte. Die Uneinigkeit innerhalb der Kirchenleitungen und die mangelnde Unterstützung durch die Lutheraner haben ihr übriges dazu beigetragen. Vgl. hierzu auch: H. Baier, Das Verhalten der lutherischen Bischöfe gegenüber dem nationalsozialistischen Staat 1933/1934, in: P. Rieger/J. Strauß (Hg.), a.a.O., S. 87-116.

(53) Mit Hilfe von SA-Einheiten ließ Müller das Gebäude des Kirchenbundes in Berlin besetzen. Sein Tun begründete er wie folgt: "Die Deutschen Evangelischen Kirchen sind in einen Notstand geraten; die unbedingt nötige Einheit von Volk und Kirche ist in Gefahr. Im Einvernehmen mit dem Herrn Staatskommissar ... übernehme ich daher, um der Kirche und ihres Evangeliums willen, ... die Leitung des Ev. Kirchenbundes." J. Gauger, a.a.O., S. 90

(54) Vgl. hierzu auch: O. Söhngen, Hindenburgs Eingreifen in den Kirchenkampf 1933, in: K.D: Schmidt, Zur Geschichte des Kirchenkampfes. Gesammelte Aufsätze, AGK 15, Göttingen 1965, S. 30-44.

(55) Vgl. G. Kretschmar, a.a.O., S. 83.

(56) Von besonderer Bedeutung ist Artikel 1: "Die unantastbare Grundlage der Deutschen Evangelischen Kirche ist das Evangelium von Jesus Christus, wie es uns durch die Heilige Schrift bezeugt und in den Bekenntnissen der Reformation neu ans Licht getreten ist. Hierdurch werden die Vollmachten, deren die Kirche für ihre Sendung bedarf, bestimmt und begrenzt." Oberhaupt der Reichskirche war der Reichsbischof (lutherisch), dem ein "Geistliches Ministerium" zur Seite stand. Zum Inhalt der Verfassung vgl.: H.W. Krummwiede u.a., a.a.O., S. 124ff.

(57) In der "Junge Kirche", dem Organ der JB, hieß es am 17. Juli 1933: "Wir tragen es in tiefer Freude vor Gott, daß nun durch die Ereignisse der letzten Tage im Dritten Reich der Weg zur Volkskirche unter dem Evangelium frei geworden ist. Das Reden vom Schisma, alle Not und Verzweiflung, ..., haben nun im evangelischen Kirchenvolk ein Ende." JK 1, 1933, S. 50, zit. n. K. Scholder, a.a.O., S. 481.

(58) So wurde ihnen z.B. durch eine einstweilige Verfügung der Gebrauch des Listennamens "Evangelische Kirche" untersagt. Es erfolgte daraufhin eine Namensänderung in "Evangelium und Kirche".

(59) Dort hieß es: " Im Interesse des Wiederaufstiegs der deutschen Nation ... wünsche ich daher verständlicherweise, daß die neuen Kirchenwahlen in ihrem Ergebnis unsere neue Volks- und Staatspolitik unterstützen werden... Diese Kräfte sehe ich in jenem Teil des evangelischen Kirchenvolkes in erster Linie versammelt, die als »Deutsche Christen« bewußt auf den Boden des nationalsozialistischen Staates getreten sind." G. Kretschmar , a.a.O., S. 119ff.

(60) In anderen Gebieten waren von vornherein Einheitslisten gebildet worden, auf denen die DC eine Mehrheit hatten. Vgl. G. v. Norden, Kirche in der Krise, a.a.O., S. 88.

(61) In den Landeskirchen Bayerns (Bischof Meiser), Württembergs (Bischof Wurm) und Hannovers (Bischof Marahrens) blieben die alten Kirchenführer in ihrem Amt. Daher galten sie in der Folgezeit als "intakte Landeskirchen". Die anderen Landeskirchen, in denen eine wie auch immer geartete deutschchristliche Kirchenführung herrschte, galten fortan als "zerstörte Kirchen".

(62) K. Meier, Der ev. Kirchenkampf, a.a.O., S. 106.

(63) In diesem Zusammenhang kam es zu einem Eklat, der mit dem demonstrativen Auszug der Gruppe "Evangelium und Kirche" endete. Die Gruppe fühlte sich durch das Machtgebaren der DC in ihren Rechten als Minorität deutlich diskriminiert. Vgl. K. Scholder, a.a.O., S. 589f.

(64) In einer entsprechenden Verpflichtungserklärung wurde die "Bindung an die Hl. Schrift und an die Bekenntnisse der Reformation", sowie die Ablehnung des Arierparagraphen aus Bekenntnisgründen gefordert. Vgl. H.-W. Krummwiede u.a., a.a.O., S. 129.

(65) "Bischof Schöffel (Hamburg) für die Lutheraner, Seminardirektor Dr. Otto Weber (Elberfeld) für die Reformierten; der inzwischen zum brandenburgischen Provinzialbischof berufene Pfarrer Hossenfelder, Reichsleiter der Glaubensbewegung DC, wurde unierter Kirchenminister. Rechtskundiges Mitglied wurde Rechtsanwalt Dr. Friedrich Werner." K. Meier, Kreuz und Hakenkreuz, a.a.O., S. 48.

(66) Die Gründe für diese Entscheidung waren ideologischer, innen- und außenpolitischer Natur und können hier im einzelnen nicht erläutert werden. Vgl. u.a.: G. v. Norden, Der deutsche Protestantismus im Jahr nationalsozialistischen Machtergreifung, a.a.O., S. 142f.

(67) Da war zunächst der eher gemäßigte Flügel, dem es um eine Verbindung von Protestantismus und Nationalsozialismus, Kirche und Staat, im Sinne einer "gegenseitigen Befruchtung" (Norden, Krise, S. 94f.) ging. Der radikale Flügel wollte dagegen nicht nur die Gleichschaltung von Kirche und Staat, sondern auch die von Evangelium und Nationalsozialismus. Die "Deutschkirchler" um den Berliner Gauobmann Krause forderten eine stärkere Betonung des völkischen Aspektes.

(68) K. Meier, Der ev. Kirchenkampf, a.a.O., S. 122.

(69) Die besondere Herausstellung Luthers war angesichts des Lutherjahrs, 450. Geburtstag des Reformators, keine Besonderheit. Dabei geschah es häufig, daß Adolf Hitler als legitimer Nachfolger Luthers gesehen wurde, der die Reformation in Deutschland zu ihrem endgültigen Abschluß bringen werde.

(70) J. Gauger, a.a.O., S. 109ff.

(71) In der anschließenden Resolution, die bei den Anwesenden auf einhellige Zustimmung stieß, wurden die wesentlichen Forderungen Krauses aufgenommen. Vgl. J. Gauger, a.a.O., S. 111.

(72) H. Prolingheuer, Kleine politische Kirchengeschichte, Köln 1984, S. 67.

(73) Hossenfelder legte daraufhin auch sein Amt als Reichsleiter der DC nieder. Sein Nachfolger wurde Dr. Kinder, der in der Bewegung bisher in Opposition zu Hossenfelder gestanden hatte. Auch innerhalb der deutschchristlichen Bewegung war es wegen der Sportpalastkundgebung zu weiteren Spannungen gekommen. Eine ganze Reihe hochrangiger DC-Mitglieder erklärten ihren Austritt und auch ganze Landesleitungen waren bereit, sich von der Reichsleitung Hossenfelder zu trennen. Die Thüringer DC schieden aus der Glaubensbewegung aus und machten sich unter dem Namen "Kirchen-Bewegung Deutsche Christen e.V. (Nationalkirchliche Bewegung)" selbständig. Die verbliebenen Landesverbände unter Vorsitz von Dr. Kinder trennten sich von dem Namen "Glaubensbewegung" und bezeichnen sich fortan nur noch als DC. (Später erfolgt eine Umbennenung in "Reichsbewegung DC", danach in "Lutherdeutsche".) Als maßgebende Leitsätze galten die "28 Thesen der Deutschen Christen". Vgl. J. Gauger, a.a.O., S. 121ff.

(74) Auch innerhalb des Geistlichen Ministeriums war es zu Querelen gekommen mit der Folge, daß Ende Dezember nur noch der neu hinzugekommene Prof. D. Dr. Beyer als einziges Mitglied übriggeblieben war. Alle anderen Posten waren vakant.

(75) G. v. Norden, Kirche in der Krise, a.a.O., S. 140. Auch innerhalb der Ev. Jugendverbände war die nationalsozialistische Machtübernahme freudig begrüßt worden. Eine Gleichschaltung und Eingliederung in die HJ-Verbände sollte aber vermieden werden. Aus diesem Grund kam es im Juli 1933 zu einer Zusammenfassung der einzelnen Jugendverbände im "Evangelischen Jugendwerk". Durch diese Maßnahme glaubte man, "eine Gewähr für die Erhaltung einer selbständigen kirchlichen Jugendarbeit geschaffen zu haben". (K. Scholder, a.a.O., S. 732) Die Schirmherrschaft war dem Reichsbischof übertragen worden, da man sich von ihm auch einen entsprechenden Einfluß auf Hitler erhoffte. Als jedoch deutlich wurde, daß Müller in Eingliederungsverhandlungen mit der Reichsjugendführung getreten war, ohne die Führung des Jugendwerkes mit einzubeziehen, entzog diese ihm die im November übertragene Befehlsgewalt. "Trotzdem schloß der Reichsbischof am 19. Dezember 1933 eine Vereinbarung mit Baldur v. Schirach ab, die von beiden unterschrieben wurde." (K. Meier, Der ev. Kirchenkampf, a.a.O., S 150.) Die so beschlossene Eingliederung "bedeutete faktisch die uneingeschränkte und zwangsweise Auslieferung der kirchlichen Jugend an die HJ". (K. Scholder, a.a.O., S. 736.)

(76) J. Gauger, a.a.O., S. 130.

(77) Vgl. K. Scholder, Die Kirchen und das Dritte Reich Bd. 2, Das Jahr der Ernüchterung 1934, Berlin 1985, S. 37.

(78) Es sprach einiges dafür, daß Hitler aufgrund des immer größer werden Drucks von innen und außen nicht mehr länger bereit war, an Müller festzuhalten. Zu den Ereignissen um den Empfang der Kirchenführer bei Hitler siehe auch: W. Conrad, Der Kampf um die Kanzeln, Berlin 1957.

(79) J. Gauger, a.a.O., S. 138.

(80) Göring hatte bereits seit längerem belastendes Material über Mitglieder der kirchlichen Opposition zusammengetragen, das er im weiteren Verlauf der Sitzung auch vortrug. Seine Anschuldigungen liefen darauf hinaus, daß die Mitglieder des Pfarrernotbundes sich in ihren Äußerungen als Staatsfeinde zeigten. Vgl. hierzu auch: J. Glenthřy, Hindenburg, Göring und die evangelischen Kirchenführer, in: K.D. Schmidt, a.a.O., S. 45-91.

(81) G. Kretschmar (Hg.), Dokumente zur Kirchenpolitik des Dritten Reichs Bd. II, 1933/35, bearb. von C. Nicolaisen, München 1975, S. 22.

(82) Darin erklärten die Kirchenführer: "Unter dem Eindruck der großen Stunde, in der die Kirchenführer der Deutschen Evangelischen Kirche mit dem Herrn Reichskanzler versammelt waren, bekräftigen sie einmütig ihre Treue zum Dritten Reich und seinem Führer. ... Die versammelten Kirchenführer stellen sich geschlossenen hinter den Reichsbischof und sind gewillt, seine Maßnahmen und Verordnungen in dem von ihm gewünschten Sinne durchzuführen, die kirchenpolitische Opposition gegen sie zu verhindern und mit allen ihnen verfassungsmäßig zustehenden Mitteln die Autorität des Reichsbischofs zu festigen." J. Beckmann (Hg.), Kirchliches Jahrbuch für die Evangelische Kirche in Deutschland 1933-1944, Gütersloh 1948, S. 39.

(83) Vgl. hierzu auch: C. Nicolaisen, Der Weg nach Barmen. Die Entstehungsgeschichte der Theologischen Erklärung von 1934, Neukirchen-Vluyn 1985.

(84) So hielt er u.a. weiter an den disziplinarischen Maßnahmen gegen Notbundpfarrer fest. Er ernannte zwar ein neues "Geistliches Ministerium, aber dessen Mitglieder sollten nur noch ehrenamtlich tätig sein, während die eigentliche Kirchenführung vom Reichsbischof und seinem Büro ausging. Trotz erneuter Beschwichtigungsversuche Müllers zogen daher die Herren Marahrens, Meiser und Wurm ihre Verpflichtungserklärung gegenüber dem Reichsbischof wieder zurück. Vgl. K. Meier, Der ev. Kirchenkampf, a.a.O., S. 163.

(85) Vgl. K. Scholder, Die Kirchen und das Dritte Reich Bd. 2, a.a.O., S.87.

(86) J. Gauger, a.a.O., S. 150. Die Fortführung des Eingliederungsprozesses übergibt Müller dann an August Jäger, den er zum "Rechtswalter der DEK" ernennt. Bis zur Nationalsynode, die am 9. August 1934 tagte, gelang ihm die Eingliederung sämtlicher Landeskirchen mit Ausnahme der "intakten Landeskirchen" von Bayern, Württemberg und Hannover. Zu diesem Zweck wurde von seiten der Reichskirchenleitung eine Reihe von Verordnungen und Gesetzen erlassen, die vielfach im Widerspruch zur Verfassung der DEK standen. Genau hier war auch der Ansatzpunkt für den entschiedenen Protest der kirchlichen Opposition. Vgl. K. Meier, Der ev. Kirchenkampf, a.a.O., S. 204-221.

(87) K. Meier, Der ev. Kirchenkampf, a.a.O., S., 167.

(88) J. Gauger, a.a.O., S. 181.

(89) K. Scholder, Die Kirchen und das Dritte Reich Bd. 2, a.a.O., S. 114.

(90) Im Vorfeld wurde ein Ausschuß gebildet, dessen Aufgabe es war, die Synode theologisch vorzubereiten und einen Entwurf für eine zu verabschiedende Erklärung vorzulegen.

(91) K. Meier, Der ev. Kirchenkampf, a.a.O., S. 178.

(92) Hierzu gehörten neben Präses Koch u.a. die Landesbischöfe Meiser und Wurm sowie Pfarrer Niemöller.

(93) In der "Erklärung zur Rechtslage der Bekenntnissynode der DEK" berief man sich ausdrücklich auf die Artikel 1 und 2.1 der Verfassung der DEK vom 11. Juli 1933. Die bisher vollzogenen Eingliederungen von Landeskirchen und die Übernahme des Führerprinzips wurden als bekenntniswidrig abgelehnt. Mit dieser Erklärung unterstrich die BK öffentlich ihren Anspruch, die rechtmäßige Leitung der DEK zu sein, da das bisherige Kirchenregiment die verfassungsmäßige Grundlage verlassen hatte. Gleiches findet sich auch in der Präambel der Barmer Theologischen Erklärung. Vgl. A. Burgsmüller/R. Weth (Hg.), Die Barmer Theologische Erklärung. Einführung und Dokumentation, Neukirchen-Vluyn 1983, S. 64f.

(94) Der Text der Barmer Theologischen Erklärung findet sich auch leicht zugänglich in: H.-W. Krummwiede u.a., a.a.O., S. 130ff.

(95) Ein Hauptgrund hierfür waren sicher die konfessionellen Auseinandersetzungen innerhalb der Bekenntnisbewegung. Vor allem die Lutheraner brachten ihre Bedenken deutlich zum Ausdruck. Außerdem zeigte sich ein deutlicher Unterschied in der Beurteilung bei den "zerstörten" und den "intakten Landeskirchen".

(96) K. Meier, Der ev. Kirchenkampf, a.a.O., S. 209.

(97) Damit hatte sich die Reichskirchenleitung eines erneuten Verfassungsbruches schuldig gemacht. Zum Ablauf der Synode und den dort verabschiedeten Gesetzen (Führungsgesetz, Diensteidgesetz, Rechtfertigungsgesetz) vgl. J. Gauger, Chronik der Kirchenwirren 2. Teil, a.a.O., S. 273ff.

(98) J. Gauger, Chronik der Kirchenwirren 2. Teil, a.a.O., S. 282. Auf heftigen Protest stieß vor allem das Diensteidgesetz. "Die Bekenntnisopposition war zwar durchaus bereit, einen staatlichen Treueid ... auf Hitler zu schwören, verstand sich aber keineswegs dazu, den vorgesehenen Diensteid zu leisten, der die Treuepflicht gegen den Staat mit dem Gehorsam gegen die Kirchenleitung verband." In diesem Punkt war der Protest erfolgreich, denn das Gesetz wurde wieder zurückgezogen. "Erst 1938 wurde die Frage des Treueides auf Hitler für Geistliche wieder akut und ist dann ... von der Mehrzahl der evangelischen Pfarrer geleistet worden". K. Meier, Der ev. Kirchenkampf, a.a.O., S. 216f.

(99) Auch ein großes Aufgebot "deutschchristlicher Talarträger" konnte über die "Unehrlichkeit" der ganzen Einführungsfeier nicht hinwegtäuschen. Sichtbares Zeichen dafür war das Fernbleiben der oppositionellen Bischöfe, der "Bekenntnisgemeinschaft" und der "gesamte(n) Ökumene". (Vgl. K. Scholder, Die Kirchen und das Dritte Reich Bd. 2, a.a.O., S. 324.) Zu den "Talarträgern" gehörten auch die beiden deutschchristlichen Pfarrer der Ev. Kirchengemeinde Oberhausen I Johannes Pack und Otto Brökelschen.

(100) Vgl. W. Niemöller, Die 2. Bekenntnissynode der DEK zu Dahlem, AGK 3, Göttingen 1958.

(101) K. Herbert, Der Kirchenkampf. Historie oder bleibendes Erbe?, Frankfurt a. M. 1985, S. 116.

(102) H.-W. Krummwiede u.a., a.a.O., S. 133. Diese Erklärung wurde auch der Regierung vorgelegt mit der Bitte um staatliche Anerkennung. Diese erfolgte jedoch zu keiner Zeit. "Der Beschluß, sich von all denen zurückzuziehen, die einer deutschchristlichen Kirchenleitung weiterhin folgten, hat allerdings Konflikte in die bekenntnisrechtliche Gefolgschaft selbst hineingetragen... Eine Isolierung von starken volkskirchlichen Mittelkräften wäre die Folge gewesen, hätte man die Dahlemer Beschlüsse konsequent durchführen wollen." (K. Meier, Kreuz und Hakenkreuz, a.a.O., S. 72.) Hier liegt auch ein Grund für das spätere Auseinanderbrechen der BK.

(103) K. Meier, Der ev. Kirchenkampf, a.a.O., S. 501.

(104) Hatte sich Hitler noch am 5. September hinter den Reichsbischof gestellt und das Eingliederungswerk positiv gewürdigt (Vgl. G. Kretschmar, Dokumente zur Kirchenpolitik des Dritten Reiches Bd. II, a.a.O., S. 169), kam es nun zu einem Umschwung in der NS-Kirchenpolitik. Die Gründe hierfür waren rein pragmatischer Natur, sowohl im Blick auf die innenpolitische Ruhe wie auch auf die außenpolitische Reputation. Vgl. K. Meier, Der ev. Kirchenkampf, a.a.O., S.502ff.

(105) K. Meier, Kreuz und Hakenkreuz, a.a.O., S. 75.

(106) Hitler selbst vertrat die Auffassung, "der Reichsbischof müsse eine neue Frist erhalten, die Sache in Ordnung zu bringen". G. Kretschmar, Dokumente II, a.a.O., S 199.

(107) Vgl. J. Gauger, Chronik 2, a.a.O., S. 364ff.

(108) Die offizielle Anerkennung der VKL als rechtmäßige Leitung der DEK durch die BK-Mitglieder erfolgte auf der 3. Bekenntnissynode am 4. - 6. Juni 1935 in Augsburg.

(109) In einer Rede des Reichsinnenministers vom 7. Dezember 1934 in Wiesbaden wurde diese Haltung sehr deutlich. Mit Blick auf die BK betonte Frick, daß der Staat, der sich prinzipiell aus innerkirchlichen Angelegenheiten heraushalte, nicht dulden könne, daß sich "unter dem Deckmantel christlicher Belange hier alle möglichen staatsfeindlichen und landesverräterischen Elemente sammeln, um auf angeblich rein kirchlichem Gebiet ihre Politik zu treiben und auf diesem Weg dem Dritten Reich Schwierigkeiten zu bereiten". (J. Gauger, Chronik 3, S. 430.) Die BK verwahrte sich gegen diese der DC-Propaganda entstammenden Anschuldigungen und betonte vielmehr deutlich ihre politische Loyalität. Daß aber auch der Reichsbischof nicht mehr über den vollen Rückhalt der Partei verfügte, zeigte sich darin, daß sowohl das von ihm neu ernannte "Geistliche Ministerium" wie auch der Haushalt staatlicherseits nicht bestätigt worden waren.

(110) K. Meier, Kreuz und Hakenkreuz, a.a.O., S. 127.

(111) Vgl. G. Kretschmar, Dokumente II, a.a.O., S. 277f. Ein Anlaß für diese staatliche Maßnahme war wohl, "daß Bekenntnisgemeinden in der APU ... begonnen hatten, die ... fälligen Umlagebeträge nicht mehr dem DC-Kirchenregiment, sondern an ein Treuhandkonto der BK abzuführen". K. Herbert, a.a.O., S. 138.

(112) Nur die Landeskirchen von Württemberg und Bayern blieben von einem derartigen Eingriff des Staates verschont.

(113) Vor allem die DC begrüßten dieses neue Gesetz, da sie bei den bisherigen Rechtsverfahren häufig den Beschwerdeführern der BK unterlegen waren. Für die BK war es dagegen ein eklatanter Eingriff in den Bereich der kirchlichen Selbstverwaltung, der eine objektive Rechtsprechung unmöglich machte. Vgl. G. Kretschmar, Dokumente II, a.a.O., S. 323.

(114) Vgl. hierzu auch: L. Wenschkewitz, Zur Geschichte des Reichskirchenministeriums und seines Ministers, in: P. Rieger/J. Strauß, a.a.O., S. 185-206.

(115) Vgl. G. Kretschmar (Hg.), Dokumente zur Kirchenpolitik des Dritten Reiches Bd. III, 1935-1937, bearb. v. G. Grünzinger und C. Nicolaisen, München 1994, S. 1.

(116) In der Präambel dieses Gesetzes wird jedoch ausdrücklich betont, daß es sich hier nur um eine Übergangszeit handelt, in der der Staat sich in der Rolle eines Treuhänders sah, der es der Kirche ermöglichte, ihre Angelegenheiten möglichst bald wieder selbst zu regeln. Um dies zu erreichen, erließ Kerrl in der Folgezeit insgesamt 18 Durchführungsverordnungen zum Sicherungsgesetz. Vgl. G. Kretschmar, Dokumente III, a.a.O., S. 78.

(117) Vgl. G. Kretschmar, Dokumente III, a.a.O., S. 102f. Bis zum März 1936 wurden noch in Nassau-Hessen, Sachsen, Kurhessen-Waldeck, Schleswig-Holstein, Braunschweig und Hannover entsprechende Gremien ins Leben gerufen.

(118) Gleiches galt in entsprechender Form für die Landes- und Provinzialkirchenausschüsse. Die Position des Reichsbischofs und der bisherigen Reichskirchenregierung war damit praktisch bedeutungslos geworden.

(119) So erließ z.B. der LKA der APU eine Verordnung über die Nutzung kirchlicher Gebäude, die jedem "ordinierten Geistlichen ... das Recht auf die Benutzung der kirchlichen Gebäude seiner Gemeinde zu gottesdienstlichen Zwecken" gewährte. K.D. Schmidt, Dokumente des Kirchenkampfes II, Die Zeit des Reichskirchenausschusses 1935 - 1937 1. Teil, AGK 13, Göttingen 1964, S. 74.

(120) So forderte die VKL in einem Schreiben an die Bruderräte vom 24. Oktober 1934, daß "vor der Bildung weiterer Ausschüsse dem Staat Männer unseres Vertrauens zu nennen" seien. Darüber hinaus wurde betont, daß eine "Prüfung der Maßnahmen der Ausschüsse an Schrift und Bekenntnis" unbedingt zu erfolgen hatte. K.D. Schmidt, Dokumente II, a.a.O., S. 32.

(121) In einer Rundverfügung des altpreußischen Bruderrates hieß es dazu: "Der Bruderrat ... warnt die Glieder der Bekennenden Kirche, ein Amt in den Provinzialkirchenausschüssen zu übernehmen." K.D. Schmidt, Dokumente II, a.a.O., S. 47.

(122) Auf der 4. Bekenntnissynode von Bad Oeynhausen (17. - 22. Februar 1936) trat die VKL zurück. Der Reichsbruderrat wurde beauftragt eine 2. VKL zu wählen, die dann getreu der Dahlemer Linie eindeutig ihre ablehnende Haltung gegenüber den Kirchenausschüssen betonte. Die gemäßigteren Kreise, vertreten durch den neu gegründeten "Rat der Evangelisch-Lutherischen Kirchen, hielt dagegen eine Zusammenarbeit mit den Ausschüssen weiterhin für möglich. Zur Rolle der BK in der Zeit der Kirchenausschüsse siehe auch: M. Pertiet, Das Ringen um Wesen und Auftrag der Kirche in nationalsozialistischer Zeit, AGK 19, Göttingen 1968, S. 212ff.

(123) K. Meier, Kreuz und Hakenkreuz, a.a.O., S. 134.

(124) Eine Ursache für diese Beschwerden ist sicher darin zu sehen, daß die 5. Verordnung zum Sicherungsgesetz vom 2. Dezember 1935 nicht konsequent umgesetzt worden ist. Demnach hätte nämlich in allen Gebieten, in denen Kirchenausschüsse eingesetzt waren, der BK kirchenleitende und -verwaltende Befugnisse untersagt werden müssen. Vgl. G. Kretschmar, Dokumente III, a.a.O., S. 136f.

(125) Vgl. K. Meier, Der ev. Kirchenkampf Bd. 2, Gescheiterte Neuordnungsversuche im Zeichen staatlicher "Rechtshilfe",2. Auflage, Göttingen 1984, S. 131f. Zum Wortlaut der Erklärung siehe auch, K.D. Schmidt, Dokument des Kirchenkampfes II, Die Zeit des Reichskirchenausschusses 1935 - 1937 2. Teil, AGK 14, Göttingen 1965, S. 783ff. Die Führung der RDC hatte gehofft, durch eine Annäherung an die Kirchenausschüsse eine breitere Zustimmung unter den Anhängern der DC zu erreichen. Das Gegenteil war jedoch der Fall. Viele Gruppen innerhalb der RDC fühlten sich von der Reichsleitung Rehm verraten und wandten sich den Thüringer DC zu.

(126) Hier wurden u.a. die Vermischung von Christusglauben und politischer Aufgabe, die Gleichsetzung von Volk und Kirche und der Gedanke einer "Nationalkirche" als bekenntniswidrig eingestuft. Zum Inhalt dieses Gutachtens und den erfolgten Reaktionen vgl. K.D. Schmidt, Dokumente II, 2. Teil, a.a.O., S. 825ff.

(127) In §1 Abs.1 heißt es: "Soweit auf Grund des Gesetzes zur Sicherung der Deutschen Evangelischen Kirche vom 24. September 1935 ... und der Durchführungsverordnungen bei der Deutschen Evangelischen Kirche und den Landeskirchen Organe der Kirchenleitung gebildet sind, ist die Ausübung kirchenregimentlicher Befugnisse durch kirchliche Vereinigungen oder Gruppen unzulässig." (G. Kretschmar, Dokumente III, a.a.O., S. 135.) Durch diese Verordnung war der VKL, und damit der BK, also offiziell die Ausübung kirchenregimentlicher Befugnisse untersagt worden.

(128) Hierbei handelte es sich um eine eher konservativ eingestellte Vertretung der deutschen Lutheraner, der neben den drei "intakten Kirchen" Bayern, Würtemberg und Hannover weitere lutherische Landeskirchen (Sachsen, Mecklenburg, Thüringen) angehörten.

(129) K. Herbert, a.a.O., S. 172. Dagegen schlossen sich immer mehr deutschchristliche Gruppierungen den Thüringer DC an. Damit gelang "es der Kirchenbewegung Lefflers trotz der Verketzerung durch den Reichskirchenausschuß", oder gerade deshalb, " im Sommer 1936 ... das deutschchristliche Potential zusammenzufassen". (K. Meier, Der ev. Kirchenkampf Bd. 2, a.a.O., S. 139.) Damit war die KDC zur kirchenpolitisch stärksten und einflußreichsten Gruppe innerhalb des deutschchristlichen Lagers geworden.

(130) In diesem Brief wurde den Vorsitzenden der Bruderräte von Thüringen und Mecklenburg die Ausübung kirchenregimentlicher Tätigkeiten untersagt. Der RKA habe auch nicht das Recht, sie zur Ausübung entsprechender Befugnisse zu ermächtigen. Dieses Recht komme ausschließlich der im Amt befindlichen Kirchenregierung zu. K.D. Schmidt, Dokumente II, 2. Teil, a.a.O., S. 1009.

(131) Zu den Plänen des Reichskirchenministers vgl. K.D. Schmidt, Dokumente II, 2. Teil, a.a.O., S. 1347ff.

(132) Darin hieß es: "Nachdem es dem Reichskirchenausschuß nicht gelungen ist, eine Einigung der kirchlichen Gruppen der Deutschen Evangelischen Kirche herbeizuführen, soll nunmehr die Kirche in voller Freiheit nach eigener Bestimmung des Kirchenvolkes sich selbst eine neue Verfassung und damit eine neue Ordnung geben." G. Kretschmar, Dokumente III, a.a.O., S. 321.

(133) In den Landeskirchen sollten die kirchenrechtlichen Befugnisse von den im Amt befindlichen Kirchenleitungen ausgeübt werden, jedoch nur beschränkt auf die laufenden Geschäfte. Gerade das erregte scharfen Widerspruch von seiten der BK, da die legitimen Kirchenleitungen eindeutig in ihrer Arbeit durch den Staat gehindert und BK- und DC-Landeskirchen staatsrechtlich auf eine Stufe gestellt wurden. J. Beckmann, a.a.O., S. 166. Zur Rolle der Kirchenkanzlei siehe auch: H. Brunotte, Der kirchenpolitische Kurs der Deutschen Evangelischen Kirchenkanzlei, in: K.D. Schmidt (Hg.), Zur Geschichte des Kirchenkampfs, a.a.O., S. 92-145.

(134) K. Meier, Der ev. Kirchenkampf Bd. 2, a.a.O., S. 151.

(135) Ebd.

(136) Die Wahl hat auch zu einem späteren Zeitraum nicht stattgefunden. Zum einen hatte der Staat wohl erkannt, daß eine Gleichschaltung der Ev. Kirche nicht zu erreichen war. Zum anderen bestand durchaus die Gefahr, daß die BK bei einer Wahl gewinnen könnte, und das lag natürlich nicht im Interesse der Partei.

(137) Vgl. J. Beckmann, a.a.O., S. 224f.

(138) In diesem Zusammenhang sind das Verbot der Nennung von Kirchenaustritten vom 17. Februar 1937 und die Kollektenverordnung vom 9. Juni 1937, die die BK um eine wichtige Finanzierungsquelle bringen sollte, zu nennen.

(139) Die deutschchristlichen Verfechter der Eidesleistung sahen hierin eine Möglichkeit, ihre Treue und Bindung an den Führer und das Regime zu unterstreichen. Martin Bormann, der Stabsleiter der Parteikanzlei, erklärte jedoch in einem Rundschreiben, "daß der Treueid ohne Zustimmung des Führers vorgeschlagen worden und darum als rein innerkirchliche Angelegenheit zu behandeln sei". J.S. Conway, a.a.O., S. 227.

(140) Zur Anwendung dieser Liturgie kam es nicht, da die drohende Kriegsgefahr durch das Münchener Abkommen zunächst gebannt schien.

(141) Später zogen die Bischöfe ihre hier abgegebene Erklärung jedoch wieder zurück und suchten den erneuten Dialog mit der 2. VKL.

(142) K. Meier, Kreuz und Hakenkreuz, a.a.O., S. 142.

(143) Vgl. hierzu auch L. Wenschkewitz, Politische Versuche einer Ordnung der Deutschen Evangelischen Kirche durch den Reichskirchenminister 1937 bis 1939, in: H. Brunotte/E. Wolf (Hg.), Zur Geschichte des Kirchenkampfes. Gesammelte Aufsätze II, AGK 26, Göttingen 1971, S. 121-138.

(144) J. Beckmann, a.a.O., S. 293.

(145) Vgl. J. Beckmann, a.a.O., S. 294f.

(146) K. Herbert, a.a.O., S. 217.

(147) K. Meier, Kreuz und Hakenkreuz, a.a.O., S. 148. Kerrl hatte von Anfang an einen schweren Stand in der Partei. Seine Vorstellungen von einer staatstreuen Reichskirche stießen vor allem bei Bormann, Heß, Himmler und Rosenberg auf größtes Mißtrauen. Nach dem Tode Kerrls am 14. Dezember 1941 wurde das Ministerium nicht mehr neu besetzt. Die kommissarische Leitung wurde Staatssekretät Muhs übertragen. Unter seiner Führung war dem Staat, abgesehen von einer verstärkten Finanzkontrolle der Kirchen, in erster Linie an einer Aufsplitterung und der damit verbundenen Einflußlosigkeit der Kirchen gelegen.

(148) Die anderen Provinzen waren: Westfalen, Schlesien, Pommern, Ostpreußen, Grenzmark, Mark Brandenburg und die Freie Stadt Danzig

(149) Trotz dieser Aufteilung kann jedoch gesagt werden, daß die eigentlich führende Figur im Rheinland GSup. Stoltenhoff gewesen ist. Zum Aufbau der presbyterial-synodalen Ordnung und ihrer Repräsentanten vgl. G. v. Norden, Der Kirchenkampf im Rheinland 1933 bis 1934, in: Ders. (Hg.), Kirchenkampf im Rheinland, Köln 1984, S. 3ff.

(150) G. v. Norden, Die Evangelische Kirche in Rheinland und Westfalen 1933/34, in: K. Düwell/ W. Köllmann (Hg.), Rheinland-Westfalen im Industriezeitalter: Beiträge zur Landesgeschichte des 19. und 20. Jahrhunderts; in 4 Bänden. Band 3, Vom Ende der Weimarer Republik bis zum Land Nordrhein-Westfalen, Wuppertal 1984, S. 98f.

(151) Diese Haltung der Pfarrer änderte sich dann jedoch im Frühjahr 1933, als die Verbindung von Nationalsozialismus und Christentum zu einer scheinbar deutlichen Aufwertung der Ev. Kirche führte. G. v. Norden, Die ev. Kirche in Rheinland und Westfalen 1933/34, a.a.O., S.99.

(152) So schrieb GSup. Stoltenhoff in einem Rundbrief an die rheinischen Pfarrer im Dezember 1932: "Eine politisierte Kirche ist ein Widerspruch in sich. Die Kirche darf nie zum Machtinstrument einer politischen Partei ... werden. Alle dahin gehenden Bestrebungen hat sie entschlossen abzulehnen. Die Kirche hat nur einen Auftrag, das Evangelium zu verkünden. ... Sie hat ... in Wahrung ihrer Selbständigkeit und Unabhängigkeit jede Partei usw. dem Worte Gottes und seinem Gericht zu unterstellen." E. Stoltenhoff, Die gute Hand Gottes, Köln 1990, S. 451.

(153) In seinem 2. Rundbrief vom 1. Mai 1933 stellte Stoltenhoff die zurückliegenden Ereignisse wie folgt dar: "Als ich ... meinen ersten Rundbrief an Sie schrieb, konnte niemand ahnen, was für ein ungeheures vaterländisches Erleben uns die kommenden Monate schenken würden. ...Wir haben viel Grund zu dem nationalen Umbruch, in dem wir stehen, mit Dank gegen Gott ein freudiges Ja, nicht ein Ja sich berechnend umstellender Unmännlichkeit, sondern ein von Herzen kommendes Ja zu sagen. ... Wir können Gott nicht genug dafür danken, daß wir heute wieder Führer über uns wissen, denen die Furcht Gottes der Weisheit Anfang ist..." E. Stoltenhoff, a.a.O., S. 454f.

(154) Auch der PKR begrüßte in seiner Sitzung vom 27. April 1933 die Einigungsbemühungen des Kaplerausschusses. Er sprach sich jedoch ausdrücklich für die Beibehaltung der synodalen Ordnung und gegen die Schaffung eines Bischofsamtes aus. G. v. Norden, Der Kirchenkampf im Rheinland 1933 bis 1934, a.a.O., S. 15.

(155) Seit der Vorlage der gemäßigten Richtlinien am 16. Mai 1933 galten die DC im Rheinland zunächst durchaus als ernstzunehmende Gesprächspartner.

(156) Allerdings betonte man ausdrücklich, daß man an der presbyterial-synodalen Ordnung festhalten wolle und daher nicht in allen Punkten den Richtlinien der JB zustimmen könne. Vgl. G. v. Norden, Der Kirchenkampf im Rheinland 1933 bis 1934, a.a.O., S. 23f.

(157) Die "kirchliche Einheitsfront" bildete die Grundlage für die im Juli 1933 gegründete Rheinische Pfarrerbruderschaft, "der eigentlichen Vorstufe der Bekennenden Kirche im Rheinland". J. Beckmann, Rheinische Bekenntnissynoden im Kampf, Neukirchen-Vluyn 1975, S.3.

(158) Während die Mitglieder der Einheitsfront den Staatskommissar und seinen Bevollmächtigten ablehnten und sich hinter den bereits zurückgetretenen Reichsbischof v. Bodelschwingh stellten, erklärte sich GSup. Stoltenhoff trotz einiger Bedenken zur Mitarbeit bereit. (Vgl. G. v. Norden, Chronik des Kirchenkampfes im Rheinland , o. O. u. J. [Maschinenschriftlich im Archiv der EKiR, Ab 10/7], S. 5.) Meier vertritt die Aufassung, daß Stoltenhoff so reagierte, weil "er sich in der Verantwortung seines Amtes für die rheinische Pfarrerschaft nicht ausschalten lassen" wollte. K. Meier, Der ev. Kirchenkampf Bd. 1, a.a.O., S. 321.

(159) G. v. Norden, Chronik, a.a.O., S. 5.

(160) G. v. Norden, Der Kirchenkampf im Rheinland 1933 bis 1934, a.a.O., S. 38.

(161) Mit dieser Erklärung verplichteten sich die Mitglieder, die "Angriffe gegen den Bekenntnisstand der Kirche durch entschlossenes Bekennen abzuwehren; für die einzutreten, die um solchen Bekenntnisses willen bedrängt werden." (J. Beckmann, Rh. Bekenntnissynoden im Kirchenkampf, a.a.O., S. 10) Die Rheinische Pfarrerbruderschaft kann als legitimer Vorgänger des Pfarrernotbundes angesehen werden.

(162) "In den 45 saarländischen Gemeinden fanden keine Kirchenwahlen statt..." G. v. Norden, Der Kirchenkampf im Rheinland 1933 bis 1934, a.a.O., S. 54.

(163) Entsprechend der gültigen Kirchenordnung hätte jedoch nach dem Verhältniswahlrecht abgestimmt werden müssen, wie es bei der Wahl der Abgesandten für die preuß. Generalsynode geschehen ist. Das hätte bedeutet, daß auch Mitglieder der Gruppe "Evangelium und Kirche" im PKR vertreten gewesen wären. Vgl. G. v. Norden, Der Kirchenkampf im Rheinland 1933 bis 1934, a.a.O., S. 62f.

(164) Beide Vereinigungen schlossen sich am 21. September 1933 dem Aufruf des Pfarrernotbundes an. Vgl. G. v. Norden, Chronik, a.a.O., S. 8.

(165) Selbst Präses Schäfer, der sich mittlerweile den DC angeschlossen hatte, warnte zusammen mit dem westf. Präses Koch davor, "in den beiden Westprovinzen Bischöfe einzusetzen, ohne vorher die Provinzialsynoden zu befragen". G. v. Norden, Die Ev. Kirche in Rheinland und Westfalen 1933/34, a.a.O., S. 108.

(166) Vgl. G. v. Norden, Der Kirchenkampf im Rheinland 1933 bis 1934, a.a.O., S. 72. Aber auch mit Blick auf die theologisch-inhaltlichen Belange ging die Auseinandersetzung weiter. Ich verweise an dieser Stelle auf die "Rengsdorfer Thesen der Deutschen Christen" und die entsprechende Antwort der Rh. Pfarrerbruderschaft. Vgl. G. v. Norden, Der Kirchenkampf im Rheinland 1933 bis 1934, a.a.O., S. 77ff.

(167) G. v. Norden, Die Evangelische Kirche in Rheinland und Westfalen 1933/34, a.a.O., S. 111. Landesleiter Dr. Krummacher hatte sich zwar sofort von dem "Schwarmgeist" Dr. Krause distanziert. Dieser sei ein Einzelgänger in der Bewegung und auch der Reichsbischof sei diesen Entgleisungen mit aller Schärfe entgegengetreten. Es gelang ihm jedoch nicht, obwohl seine diffamierenden Angriffe gegen die Opposition auf rege Zustimmung stießen, die beginnende Zersplitterung der Glaubensbewegung zu verhindern. Vgl. G. v. Norden, Der Kirchenkampf im Rheinland 1933 bis 1934, a.a.O., S. 86ff.

(168) Krummacher hoffte, durch eine Lösung von der Reichsleitung und eine entsprechend neue Gauorganisation die Zerfallstendenzen innerhalb der Landesgruppe West der GDC aufhalten zu können. Mittlerweile hatte aber das radikale Gedankengut der Thüringer-DC auch im Rheinland Einzug gehalten. Die Folge war, daß sich bereits im Frühjahr 1934 einige Gruppen von der Landesleitung lösten und mit den Thüringern sympathisierten, während sich Krummacher im März 1934 wieder der Reichsleitung unterstellte.

(169) G. v. Norden, Der Kirchenkampf im Rheinland 1933 bis 1934, a.a.O., S. 95.

(170) Stoltenhoff, der zum ersten Mal deutlich Position gegen die Reichskirchenregierung bezogen hatte, wurde daraufhin bereits Ende Dezember wieder von seinem Amt beurlaubt und am 16. Februar 1934 in den endgültigen Ruhestand (ab 1. April 1934) versetzt. Bischof Oberheid übernahm wieder die Führung der Kirchenprovinz. Da er jedoch weiter in Berlin blieb, wurde Pfarrer D. Dr. Heinrich Forsthoff vom EOK zum "Stellvertretenden Landespfarrer" ernannt und mit der Kirchenleitung betraut. Vgl. G. v. Norden, Chronik, a.a.O., S. 13.

(171) Eine tiefergehende Darstellung der BK und der Bekenntnissynoden im Rheinland erfolgt nicht, da die Gemeinde Oberhausen I nicht zu den Bekenntnisgemeinden zählte und von daher auch keine Vertreter in diese Synoden entsandt hat. Aus diesem Grunde wird auch auf eine Darstellung der Gemeindetage "Unter dem Wort" verzichtet.

(172) In der abschließenden Erklärung wurde eine eindeutige Bindung an die Hl. Schrift und die reformatorischen Bekenntnisse gefordert, deren Grundlage durch die derzeitige Leitung der Kirche gefährdet sei. Die Einführung des Führerprinzips in die Ev. Kirche habe sich eindeutig als kirchenzerstörend erwiesen, außerdem erfüllten die Verordnungen der Reichskirche häufig den Tatbestand des Rechts- und Verfassungsbruchs. Als Konsequenz wurde daher die Nichtbefolgung entsprechender schriftwidriger Verordnungen gefordert. "Solcher Ungehorsam gegen ein Kirchenregiment, das wider Gottes Wort regiert, ist Gehorsam gegen Gott." Freie Ev. Synode im Rheinland zu Barmen-Gemarke. Vorträge und Entschließungen, hrsg. v. H. Held i.A. des Bruderrates der "Freien Synode i. Rhld.", Essen 1934, S. 41f., Archiv des Kirchenkreises a.d. Ruhr.

(173) Die Synode sollte aus 12 Mitgliedern der alten Provinzialsynode und sechs vom Bischof ernannten Synodalen bestehen. Das Amt des Präses wurde vom Bischof (Landespfarrer) wahrgenommen. Vgl. J. Gauger, Chronik 1, a.a.O., S. 150.

(174) Diese neue Provinzialsynode wurde am 20.November 1934 wieder aufgelöst, ohne daß sie noch ein weiteres Mal zusammengetreten wäre. Vgl. G. v. Norden, Chronik, a.a.O., S. 19.

(175) So wurde z.B. in einer Erklärung des PKR die Arbeit der Bekenntnissynoden als "Verbrechen an Kirche und Gemeinde, Volk und Staat" bezeichnet. (G. v. Norden, Chronik, a.a.O., S. 20.) Auf der anderen Seite sprach die 2. "Freie Evangelische Synode", die zusammen mit der westfälischen Bekenntnissynode am 29. April 1934 in Dortmund tagte, dem DC-Kirchenregiment jegliches Recht zur Kirchenleitung ab. J. Beckmann, Rh. Bekenntnissynoden im Kirchenkampf, a.a.O., S. 141.

(176) K. Meier, Der ev. Kirchenkampf Bd. 1, a.a.O., S. 327f.

(177) Um das auch mit Blick auf die Kirchenleitung deutlich zu machen, wurde Pfr. D. Paul Humburg, der Vorsitzende des Provinzialbruderrates, am 13. August 1934 zum Präses der Rh. Bekenntnissynode gewählt.

(178) Im Zuge dieser Beschlüsse änderte die "Freie Ev. Synode im Rheinland" ihren Namen in "Ev. Bekenntnissynode im Rheinland", um so ihren rechtmäßigen Leitungsanspruch zu unterstreichen. Vgl. G. v. Norden, Chronik, a.a.O., S. 33.

(179) Auslöser dieser Krise waren unterschiedliche Auffassungen über die Zielsetzung und den zukünftigen Weg der Bewegung. Während die Landesleitung unter Dr. Krummacher die eher gemäßigte Linie der Reichsleitung unter Dr. Kinder vertrat, schlossen sich die Gaue Koblenz-Trier, Köln, Aachen und Düsseldorf nun endgültig den Thüringer-DC an. Vgl. G. v. Norden, Der Kirchenkampf im Rheinland 1933 bis 1934, a.a.O., S.135ff.

(180) K. Meier, Die Deutschen Christen, a.a.O., S. 78.

(181) Vgl. G. v. Norden, Quellen zur rheinischen Kirchengeschichte Bd. V, Das 20. Jahrhundert, Düsseldorf 1990, S. 180ff.

(182) G. v. Norden, Chronik, a.a.O., S. 31.

(183) Die BK forderte eine erneute Einberufung der Provinzialsynode vom 24. August 1933, allerdings unter Ausschluß der DC-Synodalen, die sich nicht entsprechend der rheinisch-westfälischen Kirchenordnung verhalten hatten. Auch Präses Schäfer und der PKR sollten ihr Amt aufgrund erheblicher Verfehlungen niederlegen. Statt dessen wurde der Saarbrücker Sup. Nold mit dem Amt des Präses betraut. Er sollte bis zur Einberufung der Synode die Leitung des PKR von 1932 übernehmen. Für Probst Forsthoff und die DC kam eine derartige Umgestaltung natürlich nicht in Frage, da sie dadurch ihre kirchenpolitischen Leitungsbefugnisse verlieren würden. Sie sahen daher in dem PKR von 1933, der seit dem Rücktritt von Präses Schäfer unter dem Vorsitz von dessen Stellvertreter Pfr. Wagner stand, das rechtmäßige Leitungsgremium der rh. Provinzialkirche. Vgl. K. Meier, Der ev. Kirchenkampf Bd. 2, a.a.O., S. 225ff.

(184) So verbot z.B. Gauobmann Pack "den deutschchristlichen Pfarrern, an den Pfarrerversammlungen, die Sup. Nold einberuft, teilzunehmen." G. v. Norden, Chronik, a.a.O., S. 47.

(185) Vgl. J. Beckmann (Hg.), Briefe zur Lage der Evangelischen Bekenntnissynoden im Rheinland: Dezember 1933 - Februar 1939, Neukirchen-Vluyn 1977, S. 244.

(186) Im Gegensatz zu dem bestehenden BK-Gremium wurde der neugewählte PKR unter Präses Horn vom EOK und den zuständigen Stellen anerkannt. Aus bekenntniskirchlicher Sicht handelte es sich dagegen erneut um ein rechtswidrig zustandegekommenes Leitungsorgan.

(187) Um eine paritätische Besetzung des PKA zu gewährleisten, waren für das Rheinland je 2 Vertreter der BK und der DC sowie ein Vertreter der neutralen Mitte vorgesehen.

(188) Vgl. G. v. Norden, Chronik, a.a.O., S. 56.

(189) Gleiches gilt für den PKA in Westfalen.

(190) G. v. Norden, Chronik, a.a.O., S. 59. Der PKA machte sich auch sogleich an die Arbeit, um die notwendigen Veränderungen innerhalb der kirchlichen Verwaltungsorgane durchzusetzen. So erfolgten auf Vorschlag des PKA eine Reihe von Umbesetzungen innerhalb des Konsistoriums, um so den dort vorherrschenden DC-Einfluß zu durchbrechen. Auch Probst D. Dr. Forsthoff und der ehemalige DC-Bischof Oberheid mußten ihre Ämter abgeben. Zusammen mit der staatlichen Finanzabteilung bildeten PKA und Konsistorium die staatlich legitimierten und mit kirchlicher Rechtsverbindlichkeit handelnden Behörden. Vgl. K. Meier, Der ev. Kirchenkampf Bd. 2, a.a.O., S. 223f.

(191) "Nach Feststellung des rheinischen PKA gehören von den ca. 800 Pfarrern im Rheinland 390 zur BK, 100 zu den DC, ca. 30 zu den Thüringer DC. Etwa 140 lehnen den PKA ab und halten sich zum Rat der BK, 12 DC lehnen den PKA ab." (G. v. Norden, Chronik, a.a.O., S. 68.) Die Vertreter der Thüringer-DC lehnten den PKA geschlossen ab.

(192) So übernahm Sup. Dr. Schmidt als Mitglied der BK den Vorsitz im PKA. Auch Lic. Dr. Beckmann, der Ratsmitglied der Bekenntnissynode war, erklärte seine Mitarbeit, zog aber seine Zusage, auf Wunsch des Bruderrates schon am 18. Februar 1936 wieder zurück. Der Präses der rh. Bekenntnissynode D. Dr. Humburg lehnte dagegen eine Zusammenarbeit mit den Kirchenausschüssen von vornherein ab.

(193) Vgl. Teil I, Kap. 6.2.

(194) Am 18. Februar 1936 beschloß der rh. Bruderrat: "Nachdem RM Kerrl am 15. 2. 1936 die Verordnung vom 2. 12. 35 auch für Rheinland und Westfalen inkraft gesetzt habe, seien die Verhandlungen mit dem LKA aussichtslos geworden." (G. v. Norden, Chronik, a.a.O., S. 60.) Auch die unmittelbare Zurücknahme der Verordnung für das Rheinland konnte an der ablehnenden Haltung des Bruderrates nichts mehr ändern.

(195) Auf der 5. Rh. Bekenntnissynode, die vom 29. Juni - 3. Juli 1936 in Barmen-Gemarke stattfand, wurden die Kirchenausschüsse per Beschluß erneut als Kirchenleitung abgelehnt. Zu den Beschlüssen der Synode vgl. J. Beckmann, Rh. Bekenntnissynoden im Kirchenkampf, a.a.O., S. 297ff.

(196) Vgl. G. v. Norden, Chronik, a.a.O., S. 67.

(197) Dabei ging es vor allem um die Berufung von Sup. Kaphahn, der zwar als Mitglied der Neutralen Mitte galt, aber eindeutig mit den Positionen der Bekenntnisfront sympathisierte. Damit war aus deutschchristlicher Sicht eine paritätische Besetzung des Ausschusses nicht gewährleistet. Vgl. K. Meier, Der ev. Kirchenkampf Bd. 2, a.a.O., S. 232f.

(198) J. Beckmann, Briefe zur Lage, a.a.O., S. 565.

(199) Die Gauleitung forderte alle Mitglieder der DC auf, sofort Meldung zu erstatten und Beschwerde beim LKA, RKA und dem Reichsminister für die kirchlichen Angelegenheiten einzulegen, falls rechtmäßige Gremien mit DC-Mehrheit aufgelöst oder die Ausschüsse einseitig bekenntniskirchlich ausgerichtet werden. Vgl. DC-Rheinland, Mitgliederbrief Nr. 4, Juni 1936, Archiv der EKiR, Nachlaß Sup. W. E. Schmidt, Nr. 17.

(200) Gauobmann Pack schrieb dazu: "Die Wiedereinsetzung des Generalsuperintendenten im Ruhestand Stoltenhoff in das Amt, das er bis zum Jahre 1933 bekleidete, ist eine Maßnahme, die nicht geeignet ist, die Befriedung in der evangelischen Kirche des Rheinlands herbeizuführen. Die Deutschen Christen lehnen es ab, sich seiner geistlichen Leitung zu unterstellen." J. Beckmann, Briefe zur Lage, a.a.O., S. 513.

(201) In einem Rundschreiben der DC Rheinland erläuterte der stellv. Gauobmann Pfr. Brökelschen (ebenfalls Pfarrer in der Gemeinde Oberhausen I), warum eine Zusammenarbeit mit der Reichsleitung Rehm nicht mehr möglich war. Die Annäherung an die Kirchenausschüsse und ihre bekenntniskirchliche Ausrichtung wurde als Abkehr von deutschchristlichen Positionen gewertet. Am Ende des Briefes teilte Brökelschen mit, daß Gauobmann Pack den Reichsleiter am 8. Juli 1936 um die Freigabe des rheinischen Gaues gebeten hatte. Vgl. DC-Rheinland, Rundbrief Nr. 10/36, Archiv der EKiR, Nachlaß Sup. W. E. Schmidt, Nr. 17.

(202) K. Meier, Die Deutschen Christen, S. 162.

(203) In einem Schreiben an die Pfarrer und Gemeinden der rheinischen Kirche begrüßte GSup. Stoltenhoff den Erlaß als ein Zeichen für die Freiheit der Kirche und forderte dazu auf, fern von allen "kirchenfremden und -feindlichen Gesichtspunkten, nach rein kirchlichen Gesichtspunkten" an die Wahl heranzugehen. Jeder, der sich zu der "biblischen und reformatorischen Grundlage der Kirche" bekenne, könne an der Wahl teilnehmen. Vgl. E. Stoltenhoff, Die gute Hand Gottes, a.a.O., S. 507f.

(204) Allerdings waren die Gräben zwischen RDC und KDC mittlerweile so groß, daß ein gemeinsames Vorgehen nicht mehr möglich ist. Vgl. K. Meier, Die Deutschen Christen, a.a.O., S. 215ff.

(205) Die innere Gespaltenheit der rh. DC führte dazu, daß sie in der Folgezeit kaum noch an Gesprächen mit der rh. Kirchenleitung beteiligt waren. Die BK, die ohnehin jede Kirchengemeinschaft mit den DC ablehnte, bestand weiterhin auf der Aufrechterhaltung ihres kirchlichen Notregiments und lehnte das Kirchenregiment von PKA und Konsistorium ab. Vgl. G. v. Norden, Chronik, a.a.O., S. 78f.

(206) Vgl. G. v. Norden, Chronik, a.a.O., S. 84.

(207) Trotz des Rücktritts der gesamtkirchlichen Ausschüsse blieben "die von ihnen vollzogenen Maßnahmen wie die Absetzung der deutschkirchlichen Bischöfe und die Einsetzung der Gemeindekirchenausschüsse in Kraft". Dieser Entwicklung war es demnach zu verdanken, daß der Gemeindekirchenausschuß der Ev. Kirchengemeinde Oberhausen I seine Arbeit bis zum Kriegsende 1945 fortsetzen konnte. Vgl. Ev. Christus-Kirchengmeinde 125 Jahre, Lesebuch der Gemeinde 1964 - 1989, a.a.O., S. 33.

(208) Der bisherige Vorsitzende der Finanzabteilung und Vorsitzende des Konsistoriums Dr. Jung wurde abberufen. Neuer Vorsitzender der Finanzabteilung wurde der NS-Reichsamtsleiter Sohns, der aus der Kirche ausgetreten war, Vorsitzender des Konsistoriums wurde der Berliner OKoR Dr. Koch. Vgl. K. Meier, Der ev. Kirchenkampf Bd. 3, Im Zeichen des zweiten Weltkrieges, Göttingen 1984, S. 351.

(209) Vgl. G. v. Norden, Chronik, a.a.O., S. 86ff.

(210) "Ein wirkliches Zusammengehen scheiterte aber auf die Dauer gesehen daran, daß der von der rheinischen Bekenntnissynode beschrittene Weg einer kirchlichen Neugestaltung notrechtliche Voraussetzungen implizierte, die einen Zusammenschluß mit kirchenleitungskritischen Amtsträgern und kirchlichen Gremien, die sich nicht der Bekenntnissynode zugeordnet hielten, problematisch erscheinen ließ, wenngleich Protest und Boykott in die gleiche Richtung zielten." K. Meier, Der ev. Kirchenkampf Bd. 3, a.a.O., S. 353.

(211) Vgl. G. v. Norden, Chronik, a.a.O., S. 92.

(212) G. v. Norden, Chronik, a.a.O., S. 107.

(213) Stellvertretend für alle Betroffenen sei an dieser Stelle an das Schicksal von Pfarrer Paul Schneider (Dickenschied) erinnert, der am 18. Juli 1939 im KZ Buchenwald ermordet wurde.

(214) So erklärte der Rat der Ev. Bekenntnissynode am 18. Mai 1938: "Die bedrückende Vermengung von Treueverpflichtung und Ordinationsgelübde, die bekenntniswidrige Eidesbelehrung und das Fehlen einer staatlichen Eidesforderung, erlauben uns Pfarrern nicht, den Eid nach dem angeordneten Verfahren zu leisten." G. v. Norden, Chronik, a.a.O., S. 96.

(215) Vgl. G. v. Norden, Quellen zur rheinischen Kirchengeschichte, a.a.O., S. 212f.

(216) G. v. Norden, Chronik, a.a.O., S. 103. Nachdem das Rundschreiben Martin Bormanns bekannt wurde, wonach es sich bei der Eidesverpflichtung nicht um eine staatliche Verordnung, handelte, erklärte der rh. Bruderrat die Voraussetzungen für eine Ableistung des Eides für nicht mehr gegeben.

(217) Vgl. G. v. Norden, Chronik, a.a.O., S. 109ff.

(218) 1939 zählten von 740 im Rheinland registrierten Pfarrern und Hilfspredigern 344 zur BK, "wovon 152 zur gemäßigten und 192 zur radikalen (Dahlemer) Richtung gehörten. ...Zur gleichen Zeit wurden lediglich 33 nationalkirchliche DC-Pfarrer im Rheinland in Anschlag gebracht." 43 weitere gehörten zu der "in Luther-Deutsche umbenannten Reichsbewegung DC... 320 ... galten als Neutrale, wozu sicher auch nicht wenige ehemalige DC zu rechnen sind: Immerhin ein beträchtliches Potential, das die kirchenpolitisch unorganisierte "Mitte" im Rheinland ... darstellte." K. Meier, Der ev. Kirchenkampf Bd. 3, a.a.O., S. 664.

(219) Vgl. Gemeindebuch der Ev. Christus-Kirchengemeinde Oberhausen (Rhld.), a.a.O., S. 15ff.

(220) Damit war die Gemeinde Oberhausen I nach der Kirchengemeinde Mülheim die mitgliederstärkste im Kirchenkreis an der Ruhr. Vgl. Verhandlungen der Kreissynode an der Ruhr am 30. Mai 1933 zu Mülheim-Ruhr (als Handschrift gedruckt), S. 13., Archiv des Kirchenkreises a.d. Ruhr.

(221) Vgl. A. Rosenkranz (Hg.), Das evangelische Rheinland Bd. II, Die Pfarrer, Düsseldorf 1958. Neben den hauptamtlichen Pfarrern war in den dreißiger Jahren eine ganze Reihe von Hilfspredigern in der Gemeinde beschäftigt. Sie werden im Rahmen dieser Arbeit aber nur insoweit erwähnt, wie sie in kirchenpolitische Angelegenheiten verwickelt waren.

(222) Vgl. Gemeindebuch der Ev. Christus-Kirchengemeinde Oberhausen (Rhld.), a.a.O., S. 20.

(223) Vgl. Verhandlungen der Kreissynode an der Ruhr am 30. Mai 1933, a.a. O., S. 13.

(224) Das heißt allerdings nicht, daß es in der Gemeinde noch keine Anhänger deutschchristlichen Gedankengutes gegeben hatte, denn zu den Wahlen wurde auch ein Listenvorschlag "Deutsche Christen" eingereicht.

(225) Protokoll der Presbyteriumssitzung der Ev. Kirchengemeinde Oberhausen I vom 2. März 1932, Archiv der Ev. Christus-Kirchengemeinde Oberhausen.

(226) In diesem Fall war eine namentliche Benennung der einzelnen Listenvorschläge möglich, da aufgrund des nachfolgenden Protestes entsprechende Akten im Archiv der Ev. Christus-Kirchengemeinde Oberhausen vorhanden waren. Vgl. Archiv der Ev. Christus-Kirchengemeinde Oberhausen, 0-02-11.

(227) Wie diese Gruppe einzustufen war, ist leider nicht mehr festzustellen, da sie in der nachfolgenden Zeit nicht weiter in Erscheinung getreten ist.

(228) Vgl. Protokoll der Presbyteriumssitzung vom 17. November 1932, a.a.O.

(229) Ebd.

(230) In bezug auf die Wahlproteste existiert ein umfangreicher Schriftwechsel zwischen den Beschwerdeführern, dem Presbyterium, dem KSV und dem Konsistorium. Vgl. Archiv der Ev. Christus-Kirchengemeinde Oberhausen, 0-02-11.

(231) Protokoll der Presbyteriumssitzung vom 17. November 1932, a.a.O.

(232) General Anzeiger v. 13. März 1933.

(233) Protokoll der Presbyteriumssitzung vom 7. April 1933, a.a.O. An erster Stelle ging es dabei um die Abschaffung des Verhältniswahlrechts zugunsten eines Mehrheitswahlrechts. Auf der Kreissynodaltagung vom 30. Mai 1933 wurde dann beschlossen, daß der Antrag von Oberhausen I unter ausdrücklicher Betonung der presbyterial-synodalen Ordnung "zur Erwägung und Berücksichtigung für die kommenden Verhandlungen über die neuen kirchlichen Ordnungen" empfohlen wird. Verhandlungen der Kreissynode an der Ruhr am 30. Mai 1933, a.a. O., S. 41.

(234) Verhandlungen der Kreissynode an der Ruhr am 30. Mai 1933, a.a. O., S. 7.

(235) Brökelschen selbst war Führer einer Reiterstaffel der SA.

(236) "Die toten Soldaten haben doch gesiegt", General Anzeiger v. 1. April 1933. In ähnlicher Weise äußerte sich Pfr. Pack in einem Feldgottesdienst anläßlich des Maifeiertages. Vgl. "Feldgottesdienst", Ruhr- und Emscherzeitung v. 2. Mai 1933.

(237) Vgl. "Gründung der Gemeindegruppe I 'Deutsche Christen'", Nationalzeitung v. 12. Februar 1933.

(238) Vgl. Protokoll der Sitzung der Größeren Gemeindevertretung vom 7. April 1933, a.a.O.

(239) Protokoll der Sitzung der Größeren Gemeindevertretung vom 28. April 1933, a.a.O. 1936 veröffentlichte Pfr. Brökelschen ein Heft, in dem er eine kurze und übersichtliche Zusammenfassung des deutschchristlichen Anliegens gab: O. Brökelschen, Wir antworten... 118 Antworten der Deutschen Christen auf Glaubens- und Kirchenfragen der Gegenwart, Oberhausen 1936, Archiv der EKiR GB 62/1.

(240) "Eingesandt", Ruhr- und Emscherzeitung v. 2. Juni 1933. Ebenso argumentierte Pfr. Brökelschen in seiner o.g. Schrift. Vgl. O. Brökelschen, Wir antworten..., a.a.O., S. 3.

(241) Vgl. "Die Deutschen Christen zur Frage des evangelischen Reichsbischofs", Ruhr- und Emscherzeitung v. 9. Juni 1933.

(242) Vgl. "Der neuen Kirche Werden und Sein", Ruhr- und Emscherzeitung v. 15. Juli 1933.

(243) Vgl. ebd.

(244) Auch in Oberhausen trat diese Gruppe bis zum Erlaß einer einstweiligen Verfügung unter dem Namen "Evangelische Kirche" auf.

(245) Vgl. J. Beckmann/H. Prolingheuer, Zur Geschichte der Bekennenden Kirche im Rheinland. Mitgliederlisten der Pfarrer und Hilfsprediger und Register zu Dokumentationen des Kirchenkampfes im Rheinland, Köln 1981, S. 6.

(246) "Klare Fronten", General Anzeiger v. 19. Juli 1933.

(247) In diesem Text wird noch einmal sehr deutlich, wie stark die Akzeptanz des Nationalsozialismus in den Reihen der evangelischen Christen insgesamt war. "Kirche muß Kirche bleiben", General Anzeiger v. 19. Juli 1933.

(248) "Keine Kirchenwahlen in Oberhausen", General Anzeiger v. 21. Juli 1933.

(249) "Im Zeichen der Deutschen Christen", General Anzeiger v. 22. Juli 1933.

(250) Besonders zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang ein Vortrag von Pfr. Brökelschen in der Gemeinde Oberhausen II. DasThema lautete: "Altes Testament oder nicht?" Dabei sprach er sich ausdrücklich gegen eine vollständige Abschaffung des AT aus, da es letztlich die Grundlage des NT darstelle. Er forderte vielmehr, einen Auszug aus dem AT zu schaffen, in dem alle die Elemente enthalten sind, die auf Christus hindeuten. Alles rein Jüdische, vor allem die Teile, die Gott als einen Gott der Juden erscheinen lassen, sollten gestrichen werden. Überhaupt ist der Text von einem durchgängigen Antisemitismus geprägt. Vgl. "Altes Testament oder nicht?", Nationalzeitung v. 23 September 1933.

(251) Vgl. Archiv der Ev. Christus-Kirchengemeinde Oberhausen, 0-06-7.

(252) Vgl. Protokoll der Presbyteriumssitzung vom 8. November 1933, a.a.O.

(253) Bei der Durchsicht der Akten habe ich festgestellt, daß die kirchlichen und politischen Ereignisse der Zeit nur dann zum Inhalt einer Sitzung wurden, wenn unmittelbare Interessen der Gemeinde betroffen waren. Außerdem findet sich in den Protokollen des öfteren der Vermerk, daß Anträge zunächst an einen Ausschuß verwiesen wurden, wenn kirchenpolitische Auseinandersetzungen zu erwarten waren. Über die Arbeit dieser Ausschüsse ist jedoch kein Quellenmaterial vorhanden.

(254) O. Brökelschen, Wir antworten..., a.a.O., S. 4.

(255) Protokoll der Presbyteriumssitzung vom 6. September 1933, a.a.O.

(256) Eingliederungsformular, Archiv der Ev. Christus-Kirchengemeinde Oberhausen, 4-43-0.

(257) Diese Bezeichnung läßt darauf schließen, daß sich ein Teil der Gemeinde der Kirchenführung der BK unterstellt hatte. Das traf so nicht ganz zu. In einem Schreiben Majerts an Brökelschen vom 18. Dezember 1937, auf das ich später noch zurückkommen werde, schreibt dieser: "Du weißt sehr gut, daß weder ich noch sonst einer der Pastoren unserer Gemeinde unter der Leitung des Bruderrates der rheinischen Bekenntnissynode stehen...". (Ev. Zentralarchiv Berlin, Bestand 7, Nr. 7696) Es läßt sich daher annehmen, daß die drei oppositionellen Pfarrer zwar Mitglied der Rh. Pfarrerbruderschaft waren und später auch des Pfarrernotbundes, sich aber nicht der BK angeschlossen hatten. Obwohl die Bekennende Gemeinde Oberhausen I über einen Bruderrat verfügte, dem neben den Pastoren Aring, Neussel, Majert und Strasmann auch die Herren Max Janusch, Hans Junge, Peter Kauer, Karl Otto, Karl Schlieper angehörten, gibt es keinerlei Hinweise über eine Teilnahme an einer der Bekenntnissynoden.

(258) Die Pauluskirche war das Gotteshaus für den Bezirk West-Lirich. Im Zuge der Neugliederung der Gemeindegrenzen endstand aus diesem Bezirk die heutige Paulus-Kirchengemeinde.

(259) Protokoll der Presbyteriumssitzung vom 17. Januar 1934, a.a.O. Gerade dieser letztgenannte Vorwurf sollte den Eindruck erwecken, daß die Pfarrer Aring, Neussel und Majert über keinen Rückhalt in der Gemeinde verfügten.

(260) Vgl. ebd.

(261) Vgl. ebd.

(262) Protokoll der Presbyteriumssitzung vom 24. Januar 1934, a.a.O.

(263) Ebd.

(264) Vgl. Protokoll der Presbyteriumssitzung vom 16. März 1934, a.a.O. Als Reaktion auf diese erneute Ablehnung verlängerten die Mitglieder des Pfarrernotbundes ihren Boykott und nahmen erst ab dem 4. Mai 1934 wieder an den Sitzungen der gemeindeleitenden Körperschaft teil, in der seit April 1934 Pfr. Pack den Vorsitz führte.

(265) Protokoll der Presbyteriumssitzung vom 4. Mai 1934, a.a.O.

(266) An dieser Stelle zeigte sich, daß auch die drei oppositionellen Pfarrer das deutschchristliche Kirchenregiment als bestehendes Leitungsgremium anerkannten. Damit wird deutlich, daß diese Mitglieder des Pfarrernotbundes zu diesem Zeitpunkt nicht bereit waren, den Weg der sich gerade konstituierenden BK mitzugehen. Ebd.

(267) Als wichtigste Voraussetzung galt, daß "alle Teilnehmer das biblische Evangelium vertreten". Ebd.

(268) Die oppositionellen Pfarrer erklärten dagegen, daß sie dafür sorgen würden, daß "die kirchlichen Nachrichten weiter in dem Blatt erscheinen". Protokoll der Presbyteriumssitzung vom 6. Juni 1934, a.a.O.

(269) Vgl. Schreiben des Presbyteriums an die Schriftleitung und Verlag des Sonntagsblattes für innere Mission, Archiv der Ev. Christus-Kirchengemeinde Oberhausen, 0-06-7.

(270) Protokoll der Sitzung der Größeren Gemeindevertretung vom 6. Juli 1934, a.a.O.

(271) Hierin spiegelte sich deutlich die ideologische (theologische) Ausrichtung der Verfasser wider. So wurde z.B. die jüdische Herkunft Jesu mit dem Verweis auf seine "Übernationalität" abgelehnt, gleichzeitig aber die Verpflichtung eines jeden Christen gegenüber dem "deutschen Blute" und dem "deutschen Volkstum" herausgestellt. (Nr. 9/1934) Der offen vertretene Antisemitismus wird an einer anderen Stelle ganz konkret. Nummer 13/1935 berichtete von einem Anzuggutschein für einen bedürftigen Konfirmanden in der Nachbargemeinde: "Warum aber wurde dieser Gutschein ausgerechnet auf ein jüdisches Geschäft ausgestellt? Wir haben in Oberhausen sehr ordentliche christliche Geschäfte, die unserer vollen Unterstützung wert sind. Sollte es ... noch nicht bekannt geworden sein, daß wir im Dritten Reich einen entschiedenen Kampf gegen das jüdische Kapital führen, und daß es ein Bibelwort gibt, das da lautet: "Lasset uns Gutes tun an Jedermann, allermeist aber an des Glaubens Genossen"? Hier klingt Nationalsozialismus und Evangelium so schön zusammen, daß man ihm auch als Bekenner wohl folgen könnte." Archiv der EKiR, Nachlaß Sup. W.E. Schmidt, Nr.18.

(272) So hieß es z.B. in der Ausgabe vom 1. Juli 1934: "Diese sog. Bekenntnisfront ist die verbreitete Form des Pfarrernotbundes, um den es ja selbst sehr still geworden ist, nachdem er in der Besprechung der Kirchenführer mit Adolf Hitler als staatsgefährlich entlarvt worden ist." Protokoll der Presbyteriumssitzung vom 6. Juli 1934, a.a.O.

(273) Rhein-Ruhr-Zeitung v. 2. November 1934. Ab 1935 erschienen dann mit Ausnahme der Gottesdienstankündigungen so gut wie keine weiteren kirchlichen Berichte mehr in der Lokalpresse.

(274) Darin hieß es u.a.: "Am 9. August hat unter dem Namen einer Nationalsynode eine unter Bruch der Reichsverfassung gebildete Versammlung Beschlüsse gefaßt, Gesetze beschlossen, bisher geübtes Unrecht für Recht erklärt. Diese sogenannte Nationalsynode, ihre Verhandlungen und Beschlüsse sind nach kirchlichem und nach weltlichem Recht ungültig. Wer sie befolgt, bricht selbst Verfassung und Recht der Kirche." J. Gauger, Chronik der Kirchenwirren 2. Teil, a.a.O., S. 282.

(275) Nachrichten-Blatt der Ev. Gemeinde Oberhausen I Nr. 9, 19. August 1934, Archiv der EKiR, Nachlaß Sup. W.E. Schmidt, Nr.18.

(276) Besagter Presbyter, der sich in einer persönlichen Erklärung dem "vorläufigen Kirchenregiment" unterstellt hatte, sollte durch Mehrheitsbeschluß aus dem Presbyterium ausgeschlossen werden, da "er sein Amt als Presbyter nicht niedergelegt hat, trotzdem er unterschriftlich erklärt hat, sein Amt als Presbyter niederzulegen, wenn er aus Gewissensnot dem Fraktionszwang der Deutschen Christen nicht mehr Folge leisten könne". Ein entsprechender Antrag an den Kreissynodalvorstand wurde jedoch, "im Hinblick auf den augenblicklichen Schwebezustand der gesamtkirchlichen Lage" vertagt. Protokoll der Presbyteriumssitzung vom 12. Dezember 1934, a.a.O.

(277) Der anwesende Notbundpfarrer hatte zuvor in der Debatte erklärt, "daß er voll und ganz hinter der vom Hilfsprediger verlesenen Erklärung stehe, sie aber aus besonderen Gründen im Frühgottesdienst am 12. August nicht verlesen habe". Protokoll der Presbyteriumssitzung vom 22. August 1934, a.a.O.

(278) Vgl. Archiv der EKiR, Ortsakten OB I, 7/1.

(279) Vgl. Protokoll der Presbyteriumssitzung vom 5. September 1934, a.a.O. und Aktenvermerk des Konsistoriums 10544/45 v. 29. August 1934, Archiv der EKiR, Ortsakten OB I, 7/1.

(280) In der Oktobersitzung wurde auch eine Entschließung zur kirchlichen Lage verlesen, die von dem Vorsitzenden des Ordnungsblocks Sup. Horn verfaßt war. Das Presbyterium nahm die Entschließung zur Kenntnis, ging aber nicht weiter darauf ein.Vgl. Protokoll der Presbyteriumssitzung vom 3. Oktober 1934, a.a.O.

(281) Um rechtlichen Konsequenzen vorzubeugen, hatte sich der Vorsitzende im Vorfeld der Sitzung über die Rechtmäßigkeit der zu fassenden Beschlüsse bei einem Juristen des Konsistoriums abgesichert. Vgl. Protokoll der Presbyteriumssitzung vom 12. Oktober 1934, a.a.O.

(282) Nachrichten-Blatt der Ev. Gemeinde Oberhausen I Nr. 18, 21. Oktober 1934, Archiv der EKiR, Nachlaß Sup. W.E. Schmidt, Nr.18.

(283) Das war allerdings immer mit einer sofortigen Gegenversion von seiten der DC verbunden. So erreichte es z.B. der Oberhausener Rechtsanwalt und Notar Dr. Lohmar, daß eine Gegendarstellung des Bruderrates der Gemeinden Oberhausen I, II und Alstaden im "Nachrichten-Blatt der Ev. Gemeinde Oberhausen I"abgedruckt werden mußte. Dabei ging es um die Richtigstellung von Vorwürfen, die im Zusammenhang mit einer Versammlung der Bekenntnisgemeinde Groß-Oberhausen erhoben worden waren (Saalkontrolle, Spießrutenlaufen, Prüfung der Bekenntnisfähigkeit, Andersdenkende wurden nicht geduldet, Verleumdung der DC als "völkisch-nordisch-heidnische Bewegung", etc.). Die Gegendarstellung wurde zwar abgedruckt, anschließend erfolgte dann die Wiederholung der Vorwürfe, wenn auch im abgemilderten Ton. Vgl. Nachrichten-Blatt der Ev. Gemeinde Oberhausen I Nr. 20 und 24, vom 4. November und 2. Dezember 1934, Archiv der EKiR, Nachlaß Sup. W.E. Schmidt, Nr.18.

(284) Vgl. Protokoll der Presbyteriumssitzung vom 13. März 1935, a.a.O. Auf die Rolle der beiden Pfarrer Pack und Brökelschen in der Gauleitung der rheinischen DC werde ich nicht weiter eingehen, da sich daraus keine unmittelbaren Folgen für die gemeindliche Situation ableiten lassen.

(285) Protokoll der Presbyteriumssitzung vom 10. April 1935, a.a.O.

(286) Ebd.

(287) Vgl. Brief Pfr. Brökelschens v. 6. Mai 1935, Archiv der Ev. Christus-Kirchengemeinde Oberhausen, 0-06-7. Auch in anderen Fällen, so z.B. bei Unstimmigkeiten über den Predigtplan, wurde nur noch schriftlich miteinander verkehrt. Vgl. Brief Pfr. Brökelschens v. 24. November 1935, Archiv der Ev. Christus-Kirchengemeinde Oberhausen, 0-06-7.

(288) Nachrichten-Blatt der Ev. Gemeinde Oberhausen I Nr. 23, 9. Juni 1935, Archiv der EKiR, Nachlaß Sup. W.E. Schmidt, Nr.18.

(289) Ebd.

(290) Schreiben des Presbyteriums an den LKA v. 17. Juli 1936, Ev. Zentralarchiv Berlin, Bestand 7, Nr. 7696.

(291) Der Vorstand der Ev. Frauenhilfe im Rheinland hatte bereits im Juli 1934 einen Beschluß gefaßt, in dem die ausdrückliche Verbundenheit der Frauenhilfe mit den "Bekennenden Gemeinden" bekundet wurde. (Vgl. G. v. Norden, Quellen zur rheinischen Kirchengeschichte, a.a.O., S. 178f.) Demgegenüber handelte es sich bei dem Frauendienst um eine Vereinigung deutschchristlicher Frauengruppen, denen es in ihrer Arbeit "um die grundsätzliche Frage [ging], wie die deutsche Frau und Mutter, die sich bejahend zu Jesus Christus stellt, ihre evangelische Haltung im praktischen Leben bewähren kann". (Der Weckruf, Nr. 13 v. 31. März 1935, S. 198, Archiv der Ev. Christus-Kirchengemeinde Oberhausen.) Allerdings war der Frauendienst nicht Mitglied im Frauenwerk der DEK: "Somit hat auch der Frauendienst nicht die Berechtigung, sich reichskirchlich zu nennen, da aus dieser Bezeichnung auf einen kirchenamtlichen Charakter des Frauendienstes geschlossen werden könnte." Schreiben des RKA an Frau Pfr. Hilde Brökelschen v. 5. August 1936, Ev. Zentralarchiv Berlin, Bestand 7, Nr. 7696.

(292) Schreiben von Pfr. Majert an den Vorsitzenden des Presbyteriums vom 4. Dezember 1935, Archiv der Ev. Christus-Kirchengemeinde Oberhausen, 0-06-7.

(293) Die Gruppe war mittlerweile auf 165 Mitglieder angewachsen, von denen 80 regelmäßig an den Versammlungen teilnahmen. Vgl. schriftlicher Antrag des Ev. Frauendienstes Oberhausen West-Lirich v. 4. Dezember 1935, Archiv der Ev. Christus-Kirchengemeinde Oberhausen, 0-06-7.

(294) Protokoll der Presbyteriumssitzung vom 4. Dezember 1935, a.a.O.

(295) Wie es zu diesem Entschluß kam, ist anhand der Aktenlage nicht mehr nachvollziehbar. (Vgl. Schreiben von Pfr. Majert an das Presbyterium v. 21. April 1936, Archiv der Ev. Christus-Kirchengemeinde Oberhausen, 0-06-7.) Pfr. Brökelschen, der ja selbst Mitglied des Ausschusses war, behauptete dagegen, daß es bei der Besprechung zu keiner Entscheidung gekommen sei. (Vgl. Schreiben des Presbyteriums an den LKA v. 17. Juli 1936, Ev. Zentralarchiv Berlin, Bestand 7, Nr. 7696.) Aus diesem Grunde fuhr er fort, Pfr. Majert schriftlich anzugreifen und für die "Störung des Friedens" verantwortlich zu machen. Vgl. Brief von Pfr. Brökelschen an das Presbyterium v. 14. März 1936, Archiv der Ev. Christus-Kirchengemeinde Oberhausen, 0-06-7.

(296) Vgl. Protokoll der Presbyteriumssitzung vom 5. Mai 1936, a.a.O.

(297) Vgl. Schreiben von Pfr. Majert an das Presbyterium v. 8. Mai 1936, Archiv der Ev. Christus-Kirchengemeinde Oberhausen, 0-06-7.

(298) Schreiben des PKA der Rheinprovinz Nr. P5586 v. 13. Mai 1936, Archiv der Ev. Christus-Kirchengemeinde Oberhausen, 0-06-7.

(299) Protokoll der außerordentlichen Presbyteriumssitzung vom 18. Mai 1936, a.a.O.

(300) Diese Auslegung der Verordnung des LKA zeigte deutlich die eher ablehnende Haltung des PKA gegenüber den DC und vor allem gegenüber den Frauendienstgruppen. Es wäre nämlich auch durchaus möglich gewesen, hier im Sinne der DC zu entscheiden. In einem Schreiben des stellv. PKA Vorsitzenden Kaphahn an den EOK-Berlin vom 14. Mai 1936 wurde die Position des PKA in dieser Frage bereits sichtbar: "PKA lehnt die Freigabe von kirchlichen Räumen für Frauendienstgruppen ab. Er sieht in der Arbeit dieser Gruppen keineswegs eine Befriedung, sondern eher eine Aufspaltung der Gemeinde. Vielmehr versuchen die DC, ihrem rückläufigen Einfluß durch Propaganda und Werbung für den Frauendienst neuen Auftrieb zu geben." Ev. Zentralarchiv Berlin, Bestand 7, Nr. 7696.

(301) Schreiben des PKA Nr. P 5586 v. 2. Juni 1936, Archiv der Ev. Christus-Kirchengemeinde Oberhausen, 0-06-7.

(302) Schreiben von Pfr. Majert an das Presbyterium v. 9. Juni 1936, Archiv der Ev. Christus-Kirchengemeinde Oberhausen, 0-06-7.

(303) Protokoll der Presbyteriumssitzung vom 9. Juni 1936, a.a.O.

(304) Ähnlich wie die Reichsleitung Rehm vertraten auch die Oberhausener DC zunächst eine durchaus positive Haltung gegenüber den Kirchenausschüssen. Das änderte sich aber bereits im Frühjahr 1936, als mit Sup. Schmidt ein Mann der BK und des rheinischen Bruderrates zum Vorsitzenden des PKA der Rheinprovinz ernannt wurde. Als in der Folgezeit auch der LKA und der RKA ihre Beschlüsse nicht mehr im Sinne der DC faßten, war das mit ein Auslöser dafür, daß die Pfarrer Pack und Brökelschen die Spaltung der rheinischen DC betrieben.

(305) Schreiben von Pfr. Brökelschen an den PKA v. 6. Juli 1936, Archiv der Ev. Christus-Kirchengemeinde Oberhausen, 0-06-7.

(306) Schreiben des PKA N. 11439 v. 1. November 1936 an den LKA, Ev. Zentralarchiv Berlin, Bestand 7, Nr. 7696.

(307) Vgl. Archiv der Ev. Christus-Kirchengemeinde Oberhausen, 0-06-7.

(308) Vgl. ebd.

(309) Vgl. Protokoll der außerordentlichen Presbyteriumssitzung vom 16. Juli 1936, a.a.O. Das Protokoll wurde später für ungültig erklärt und rot durchgestrichen.

(310) Schreiben des Presbyteriums an den LKA v. 17. Juli 1936, Ev. Zentralarchiv Berlin, Bestand 7, Nr. 7696. Zu einer schriftlichen Antwort seitens des LKA kam es trotz diverser Beschwerden und Anschuldigen von Brökelschen in der Folgezeit nicht.

(311) Darin hieß es: "Eine derartige Handlungsweise ist nur dazu angetan, die Ausschüsse um den letzten Rest von Achtung zu bringen und das Befriedungswerk, das durch die Ernennung derselben eingeleitet werden sollte, vollkommen unmöglich zu machen. Wir dürfen wohl erwarten, daß vom RKA mit allen zu Gebote stehenden Mitteln darauf hingearbeitet wird, diese ungeheuerliche Ungerechtigkeit zu bereinigen." Schreiben der rh. Gauleitung der DC an RKA v. 18. Juli 1936, Ev. Zentralarchiv Berlin, Bestand 7, Nr. 7696.

(312) Das war nicht das erste Mal, daß ein derartiger Antrag gestellt wurde. Bereits im März 1936 hatte eine Reihe von Gemeindegliedern die Einsetzung eines GKA gefordert. Neben dem Vorwurf, daß die Wahl des Presbyteriums nicht den kirchlichen Grundsätzen entsprochen hätte, richtete sich die Forderung vor allem gegen Pfr. Brökelschen, "denn dieser Pfarrer hat sich stets in entscheidenden Stunden kirchlichen Lebens als ein Störenfried erwiesen". Schreiben an das Ev. Konsistorium der Rheinprovinz v. 21. März 1936, Archiv der EKiR, AZ 31 a.d. Ruhr 3.

(313) Darin hieß es neben der Schilderung der augenblicklichen Situation in der Gemeinde: "Da in der großen Gemeinde die Verwaltung nicht gefährdet werden darf und es uns nicht zweckmäßig erscheint, die Finanzabteilung zu bitten, einen Finanzbevollmächtigten einzusetzen, duldet die Angelegenheit keinen Aufschub." Schreiben des PKA an den LKA v. 10. August 1936, Archiv der EKiR, AZ 31 a.d. Ruhr 3.

(314) Vgl. Schreiben des PKA Nr. 10196 v. 31. August 1936, Archiv der EKiR, AZ 31 a.d. Ruhr 3.

(315) Vgl. Protokoll der GKA-Sitzung vom 29. September 1936, Archiv der Ev. Christus-Kirchengemeinde Oberhausen.

(316) Schreiben von W. Windrath v. 1. September 1936 an den PKA, Archiv der EKiR, AZ 31 a.d. Ruhr 3. Da es zu keinen Nachnominierungen kam, bestand der GKA aus 12 Mitgliedern und dem Vorsitzenden.

(317) Vgl. Archiv der EKiR, Ortsakte OB I 5 Bd. V.

(318) Der GKA wies diese Vorwürfe als verleumderisch zurück und forderte den PKA auf, gegen diese Art von Kanzelmißbrauch vorzugehen. Vgl. Protokoll der GKA-Sitzung vom 29. September 1936, a.a.O.

(319) Brökelschen bezog sich in diesem Zusammenhang auf das "Wort an die Gemeinden", das am 16. Juli 1936 im Gesetzblatt der DEK veröffentlicht wurde. In ihm sah er "einen versteckten Angriff gegen den Staat und eine Brüskierung, die ... dazu beiträgt, den Staat zu schädigen". Rundschreiben 10/36 der DC Gau Rheinland vom 20. Juli 1936, Archiv der EKiR, Nachlaß Sup. W. E. Schmidt, Nr. 17.

(320) Schreiben des PKA v. 25. Juli 1936 und Schreiben des Konsistoriums Nr. 8983 v. 27. Juli 1936 an den LKA, Ev. Zentralarchiv Berlin, Bestand 7, Nr. 7696.

(321) Vgl. Archiv der EKiR. Diese Information wurde mir auf mündliche Anfrage mitgeteilt.

(322) Protokoll der GKA-Sitzung vom 29. September 1936, a.a.O.

(323) Vgl. Protokoll der GKA-Sitzung vom 8. Dezember 1936, a.a.O.

(324) Archiv der EKiR, Ortsakte OB I 5 Bd. V.

(325) Schreiben des GKA v. 6. Oktober 1936 an das Ev. Konsistorium der Rheinprovinz, Archiv der EKiR, Ortsakte OB I 5 Bd. V.

(326) Brökelschen begrüßte Müller mit den Worten: "Herr Reichsbischof ... wir wissen um ihren Kampf, wir wissen uns mit ihnen verbunden." Mitschrift einer Veranstaltung der DC in Oberhausen v. 2. Dezember 1936, Archiv der EKiR, Nachlaß Sup. W. E. Schmidt, Nr. 17.

(327) Ebd.

(328) Protokoll der GKA-Sitzung vom 8. Dezember 1936, a.a.O.

(329) Ebd. Da die beiden DC-Pfarrer weiterhin ihrer Gemeindetätigkeit nachgingen, darf angenommen werden, daß eine Konsistoriumsentscheidung im Sinne des GKA nicht erfolgte.

(330) Protokoll der GKA-Sitzung vom 10. September 1937, a.a.O.

(331) Protokoll der GKA-Sitzung vom 19. Oktober 1937, a.a.O. Trotz mehrfacher Nachfrage wurden keine entsprechenden Maßnahmen vom Konsistorium veranlaßt.

(332) Hierbei handelte es sich um die aus nationalkirchlicher Sicht überarbeitete Neuauflage der Schrift "Wir antworten... 118 Antworten der deutschen Christen auf Glaubens- und Kirchenfragen der Gegenwart", die Brökelschen bereits 1936 veröffentlicht hatte.

(333) O. Brökelschen, Was wollen die Deutschen Christen. 118 Fragen und Antworten, 32/33. Auflage, Weimar 1940, Archiv der EKiR, GB 62/2. Die Zahlen in Klammern verweisen auf die Nummer der jeweiligen Antwort, der das Zitat entnommen ist.

(334) Bericht von Pfr. Dr. Goßlau an den GKA v. 27. März 1939, Ev. Zentralarchiv Berlin, Bestand 7, Nr. 7696. Dr. Goßlau war zunächst Hilfsprediger und ab 1938 Pfarrer in der Ev. Kirchengemeinde Oberhausen I.

(335) Ev. Christus-Kirchengemeinde 125 Jahre, Lesebuch der Gemeinde 1964 - 1989, a.a.O., S. 34. Bei einer Überprüfung durch das Konsistorium am Sonntag, dem 20. August 1938, wurden in den gleichzeitig gehaltenen Hauptgottesdiensten in der Christuskirche (Pfr. Brökelschen) 67 Besucher und in der Pauluskirche (Pfr. Kamps) 120-130 Besucher gezählt. (Aktenvermerk zu E.K. Nr. 7340, Archiv der EKiR, Ortsakte OB I 5 Bd V.) Auch Herr Kamps war zunächt Hilfsprediger und ab 1939 Pfarrer in der Ev. Kirchengemeinde Oberhausen I.

(336) Vgl. Brief K.H. Schweinsbergs an den GKA v. 9. Dezember 1938, Archiv der Ev. Christus- Kirchengemeinde Oberhausen, 0-06-7.

(337) Vgl. Protokoll der GKA-Sitzung vom 12. Januar 1938, a.a.O.

(338) Bezeichnenderweise stand über diesem Schreiben: "Nicht als Flugblatt benutzen! Nur zur Information für unsere Gemeindeglieder." Flugblatt ohne Datum, Ev. Christus-Kirchengemeinde 125 Jahre, Lesebuch der Gemeinde 1964 - 1989, a.a.O., S. 29.

(339) Brief von Pfr. Majert an Pfr. Brökelschen v. 17. Dezember 1937, Ev. Zentralarchiv Berlin, Bestand 7, Nr. 7696. Der PKA hatte Pfr. Majert am 21. Juli 1937 zum neuen Vorsitzenden des GKA bestellt, nachdem Pfr. Neussel aus gesundheitlichen Gründen von diesem Amt zurückgetreten war.

(340) Zehn der zwölf Mitglieder des Ausschusses haben ihre Unterschrift mit dem Zusatz Pg. (Parteigenosse) versehen. Brief des GKA an den Reichskirchenminister v. 18. Dezember 1937, Ev. Zentralarchiv Berlin, Bestand 7, Nr. 7696.

(341) Um aber die ohnehin schon gespannte Stimmung nicht noch weiter zu verschlechtern, wurde D. Dr. Dibelius schriftlich vom GKA gebeten, auf die Behandlung rein kirchenpolitischer Themen und eine Beurteilung der Kirchenausschußarbeit in seinen Ausführungen zu verzichten. Vgl. Schreiben des GKA an Gsup. Dibelius v. 12. April 1937, Archiv der Ev. Christus-Kirchengemeinde Oberhausen, 0-06-8.

(342) In der Begründung führte der GKA an, daß man "billigerweise" so entschieden hätte, obwohl "kirchenpolitische Gründe für die Wünsche der beiden Pfarrer maßgebend waren". Brief des GKA an den Superintendenten Dr. Schmidt v. 18. Dezember 1937, Ev. Zentralarchiv Berlin, Bestand 7, Nr. 7696.

(343) In der Gemeinde gab es eine Regelung, nach der jeder Pfarrer in einem bestimmten Wechsel an besonderen Tagen Gottesdienst halten sollte. Demnach wäre Brökelschen in jenem Jahr mit dem Sylvestergottesdienst betraut gewesen. Durch die Änderung des Gottesdienstplanes war das aber nicht mehr möglich.

(344) Schreiben des GKA an Pfr. Brökelschen v. 3. Dezember 1937, Ev. Zentralarchiv Berlin, Bestand 7, Nr. 7696.

(345) Vgl. ebd.

(346) Schreiben von Pfr. Brökelschen an den GKA v. 9. Dezember 1937, Ev. Zentralarchiv Berlin, Bestand 7, Nr. 7696. In bezug auf den letzten Satz schrieb Pfr. Majert: "Ich freue mich darüber, daß Du Dich auf Deine Ordination berufst und darauf besinnst. Dann wirst Du ja wohl auch bedenken, daß die Ordination nicht nur Rechte gibt, sondern auch Pflichten bedeutet, deren Übernahme und Erfüllung Du bei der Ordination ebenso gelobt hast wie auch ich und Deine Amtsbrüder." Brief von Pfr. Majert an Pfr. Brökelschen v. 17. Dezember 1937, Ev. Zentralarchiv Berlin, Bestand 7, Nr. 7696.

(347) In einem Schreiben an den EOK vertrat das Konsistorium die Auffassung: "Es ist offensichtlich, daß Pfarrer Brökelschen bei dieser Angelegenheit im Unrecht ist." Schreiben des Konsistoriums Nr. 531 an den EOK v. 27. April 1938., Ev. Zentralarchiv Berlin, Bestand 7, Nr. 7696.

(348) Schreiben der Pfarrer Pack und Brökelschen an Sup. Dr. Schmidt v. 28. April 1938, Archiv der EKiR, Ortsakten OB I 5 Bd. V.

(349) Protokoll der GKA-Sitzung vom 11. Mai. 1938, a.a.O.

(350) Der Vorsitz im GKA wurde trotz erheblicher Proteste der DC an den stellvertretenden Vorsitzenden Direktor Wolters übertragen.

(351) Im folgenden beschuldigte Windrath den GKA des öfteren, seine angebliche kirchenpolitische Neutralität zu verletzen, indem er die "deutschchristlichen Pfarrer in kleinlicher unwürdiger Weise bekämpft und ihnen durch Verfügungen und Beschlüsse die Arbeit unmöglich" macht. Schreiben von Wilhelm Windrath an Sup. Schmidt v. 7. Juli 1939, Archiv der EKiR, Ortsakten OB I 5 Bd. V.

(352) Aktenvermerk, Düsseldorf, Juli 1939, Archiv der EKiR, Ortsakten OB I 5 Bd. V.

(353) Protokoll der GKA-Sitzung vom 14. Juli. 1939, a.a.O.

(354) "Auch daß der Gemeindekirchenausschuss die erledigte Pfarrstelle nicht ausgeschrieben hat, kann den Einspruch nicht rechtfertigen. Es ist im Rheinland zwar üblich, eine erledigte Pfarrstelle auszuschreiben. Ausdrücklich vorgeschrieben ist es aber nicht." Schreiben des Konsistoriums Nr. 7778 v. 16. August 1939, Archiv der Ev. Christus-Kirchengemeinde Oberhausen, 0-06-7.

(355) Schreiben des EOK Nr. EO.III 4300/39 v. 8. September 1939, Archiv der EKiR, Ortsakten OB I 5 Bd. V.

(356) Ich verweise an dieser Stelle auf das gescheiterte Disziplinarverfahren gegen Pfr. Brökelschen im August 1936. Vgl. III./5.2.

(357) Schreiben des Ev. Männerwerkes an den GKA v. 19. September 1936, Archiv der EKiR, Ortsakten OB I 7/2. Der GKA leitete dieses Schreiben mit der Bitte um Stellungnahme an das Konsistorium weiter. Ein entsprechendes Antwortschreiben ist in den Akten jedoch nicht vorhanden.

(358) Dieses Schreiben an den GKA v. 23. April 1937 war von 13 Personen unterzeichnet worden. Archiv der EKiR, Ortsakten Ob I 7/2.

(359) Schreiben des Konsistoriums Nr. 5602 an den GKA v. 8. Mai 1937, Archiv der EKiR, Ortsakten Ob I 7/2.

(360) Eine detaillierte Schilderung dieses Verfahrens kann hier allerdings aus personen- und datenschutzrechtlichen Gründen nicht erfolgen. Ich verweise aber dennoch auf die entsprechenden Personalakten von Pfr. Brökelschen im Ev. Zentralarchiv und im Archiv der EKiR.

(361) Schreiben von Rechtsanwalt Senkpiel an das Konsistorium der Rheinprovinz v. 8. April 1937, Ev. Zentralarchiv Berlin, Bestand 7, Nr. 7696. Aufgrund dieses Schreibens wurde vom Konsistorium eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Herrn Senkpiel vor der Rechtsanwaltskammer erhoben.

(362) Bei den Trinkbechern handelt es sich um Gefäße, in denen den Kindern in den Gruppenstunden gelegentlich warme Milch gereicht wurde.

(363) Schreiben von Rechtsanwalt Senkpiel, a.a.O.

(364) Vgl. Schreiben des Konsistoriums Nr. 4063 II an den EOK v. 7. Juli 1937, Ev. Zentralarchiv Berlin, Bestand 7, Nr. 7696.

(365) Schreiben des Konsistoriums an den EOK v. 24. September 1937, Ev. Zentralarchiv Berlin, Bestand 7, Nr. 7696.

(366) Schreiben des GKA an den EOK v. 17. März 1939, Ev. Zentralarchiv Berlin, Bestand 7, Nr. 7696.

(367) Protokoll der GKA-Sitzung vom 12. April 1939, a.a.O.

(368) Vgl. Archiv der EKiR. Diese Information wurde mir auf mündliche Anfrage mitgeteilt.

(369) Das Konsistorium hatte zunächst verfügt, daß die Jugendlichen auf besonderen Wunsch der Eltern von Pfr. Brökelschen konfirmiert werden. Der GKA protestierte aufs schärfste gegen den Beschluß, da Pfr. Brökelschen diese Sondererlaubnis dazu nutzen könnte, sich als rehabilitiert hinzustellen. Aufgrund dieses Einspruchs und eines persönlichen Gespräches von GKA-Vertretern beim EOK in Berlin nahm das Konsistorium auf Anordnung des EOK (E.O. III 1341/39 v. 23. 3. 1939) seine Entscheidung zurück. Vgl. Brief des GKA an den EOK v. 17. März 1939, Ev. Zentralarchiv Berlin, Bestand 7, Nr. 7696.

(370) Brief von Pfr. Pack an den Präsidenten des Konsistoriums Dr. Koch v. 28. März 1939, Ev. Zentralarchiv Berlin, Bestand 7, Nr. 7696.

(371) Schreiben des GKA an das Konsistorium v. 28. März 1939, Ev. Zentralarchiv Berlin, Bestand 7, Nr. 7696.

(372) Ebd.

(373) Schreiben von Dr. Goßlau an den GKA v. 27. März 1939, Ev. Zentralarchiv Berlin, Bestand 7, Nr. 7696.

(374) Schreiben des Konsistoriums Nr. 4550 an den EOK v. 19. Mai 1939, Ev. Zentralarchiv Berlin, Bestand 7, Nr. 7696.

(375) Die DC versuchten zwar nach dem plötzlichen Tod von Pfr. Majert, den GKA abzusetzen, um unter der Leitung von Pfr. Pack ein neues Gremium zu ernennen. Ein entsprechender Erlaß der Kirchenbehörde erging aber nicht, und der amtierende GKA übte sein Mandat bis zum Kriegsende aus.

(376) Protokoll der GKA-Sitzung vom 19. Juni 1945, a.a.O.

(377) Ebd.

(378) Vgl. ebd.

(379) Vgl. Protokoll der Presbyteriumssitzung vom 27. Dezember 1945, a.a.O.

(380) Vgl. Schreiben des Konsistoriums an das Presbyterium der Kirchengemeinde Oberhausen I v. 25. Juli 1945, Archiv der EKiR, Ortsakten OB I 5 Bd. V. Die Kirchenleitung hatte am 13. Juli 1945 eine Verfügung erlassen, "wonach Geistliche, die auf dem Boden der nationalkirchlichen Einung gestanden haben, kein Amt mehr in der evangelischen Kirche bekleiden können". Protokoll der Presbyteriumssitzung vom 15. April 1946, a.a.O.

(381) Schreiben des Presbyteriums an das Konsistorium v. 23. April 1946, Archiv der EKiR, Ortsakten OB I 5 Bd. V.

(382) Protokoll der Presbyteriumssitzung vom 5. Juli 1946, a.a.O. Pfr. Brökelschen verließ Oberhausen und war später in Traunstein als Heilpraktiker und Homöopath tätig.

(383) Protokoll der Presbyteriumssitzung vom 29. Oktober 1946, a.a.O.

(384) Ebd.

(385) Protokoll der Presbyteriumssitzung vom 11. Juni 1947, a.a.O. Pfr. Pack wechselte nach Rheinland-Pfalz, wo er zunächst als Lehrer in Veldenz und seit 1950 wieder als Pfarrer in Ulmet tätig war.