Soziale Sicherungssysteme als unverzichtbarer Beitrag zur Bekämpfung von extremer Armut, Vulnerabilität und Ernährungsunsicherheit : Analysen und Empfehlungen

Um die Ziele der Agenda 2030 zur Beseitigung der extremen Armut in der Welt erreichen zu können, muss sich die Weltgemeinschaft mit jenen 700 Millionen bis zwei Milliarden Menschen, deren Lebensbedingungen bisher durch (extreme) Armut, Vulnerabilität und Ernährungsunsicherheit geprägt sind, gezielt auseinandersetzen. In diesem Kontext hat eine Reihe von armen und sehr armen Ländern begonnen, soziale Sicherungssysteme einzuführen. Jedoch stellen die Beschränkung dieser Systeme auf einzelne Bereiche oder Zielgruppen sowie ihre Unterfinanzierung zentrale Herausforderungen dar. Daher ist es nur konsequent, dass der Deutsche Bundestag im Juni 2017 zu einem stärkeren Engagement der Bundesregierung bei der Unterstützung im Aufbau eines sozialen Basisschutzes in Entwicklungsländern aufgerufen hat.

Der vorliegende Analysebeitrag bezieht sich nur auf eines der Grundglieder sozialer Sicherungssysteme, nämlich die soziale Grundsicherung („Sozialhilfe“), da er primär die Bekämpfung bestehender Armut im Blick hat. Nicht behandelt werden deshalb Sozialversicherungen wie die Kranken- oder Rentenversicherung, die vornehmlich präventiv vor Armut schützen. Gleichwohl ist es wichtig, diese bei langfristigen Armutsbekämpfungsstrategien einzubeziehen.

Um gesellschaftliche Akzeptanz gerade für diese Komponente sozialer Sicherungssysteme in einem Land zu schaffen, ist es notwendig, Arme effektiv, transparent und möglichst partizipativ zu identifizieren. So kann erreicht werden, dass jene, die nicht als arm eingestuft werden und deshalb keine Unterstützung erhalten, akzeptieren, dass die als ärmer identifizierten Familie Sozialleistungen erhalten, sie selbst aber nicht. Auf der Grundlage eines guten Identifikationsprozesses (targeting) gilt es, effektive und sichere Transfersysteme aufzubauen, die bedürftigen Menschen Transferleistungen direkt vor Ort und ohne Abzüge (z.B. infolge von Korruption) zukommen lassen.

Sozialleistungen können zudem bedingungslos oder konditioniert erfolgen, z.B. als Geldtransfers, über die Bereitstellung von Nahrungsmitteln, als Sachleistungen oder auch kombiniert. Bedingungslose Transfers sollten zudem insbesondere Individuen oder Familien ohne Arbeitskraft zur Verfügung gestellt werden. Generell ist bei den Zielen und der Umsetzung von sozialen Sicherungsbeiträgen darauf zu achten, dass vulnerable Personen(gruppen) und hier besonders die nur knapp oberhalb der Armutsgrenze lebenden Menschen (die near poor) in die Maßnahmen, ggf. in abgestufter Form, einbezogen werden.

Sozialhilfetransfers sollen die Solidarität in Familie und Nachbarschaft nicht ersetzen. Allerdings verlieren traditionelle Unterstützungssysteme immer mehr an Bedeutung und beziehen extrem arme Menschen nicht immer ein, so dass die Verantwortung des Staates hier zunehmend wächst.

Damit Soziale Sicherungssysteme nachhaltig wirken können, sollten sie primär durch den jeweiligen Staat und nicht über (unsichere) Entwicklungszusammenarbeit finanziert werden. Auch in armen Ländern ist dies unter bestimmten Bedingungen möglich insbesondere, wenn Steuer- und soziale Sicherungssysteme kompatibel gestaltet werden. Steuern müssen die Ertragskraft der Menschen berücksichtigen und dürfen nicht, wie etwa die Umsatzsteuer, vor allem die niedrigen Einkommen belasten.

Die empirischen Untersuchungsbefunde des durch das BMZ geförderte INEFForschungsvorhabens zeigen, dass das in Kambodscha praktizierte ID Poor-Verfahren für Länder mit niedrigem oder unterem mittlerem Einkommen für das Targeting Armer ein gutes Beispiel darstellt. Bei den Sozialleistungen für Arme hat sich der konditionierte Geldtransfer in Pakistan oder auf den Philippinen als positiv für die Einschulung von Kindern und die Inanspruchnahme von Gesundheitsdienstleistungen erwiesen. Am Beispiel von Äthiopien und Kenia konnte gezeigt werden, dass für extrem arme Haushalte langfristige Transfers, d.h. laufende Auszahlungen von Kleinstbeträgen, zwar für das tägliche Überleben wichtig sind. Allerdings eröffnen substantielle Einmalbeträge größere Chancen für nachhaltige Betriebsgründungen und damit für eine nachhaltige Überwindung von Armut. Darüber hinaus kam die Befassung mit generationsübergreifender Armut zu dem Ergebnis, dass die betroffenen Personenkreise zusätzlich neben einer finanziellen Unterstützung auch individueller Betreuungsmaßnahmen bedürfen.

Positive Beispiele für soziale Sicherung im Katastrophenfall (vor allem bei Dürren) fanden sich in Äthiopien und Kenia. Die Schulspeisung als Beitrag zu nichtdiskriminierender sozialer Sicherung konnte am Beispiel Kambodschas herausgearbeitet werden. Schließlich wurde die (Wieder)Herstellung von Reziprozitätsbefähigung, also der Möglichkeit, auf Leistungen (ggf. auch „Gaben“) Dritter mit gleichen Leistungen (und „Gaben“) antworten zu können, auf Seiten extrem armer Familien als ein wichtiges Ziel sozialer Sicherung identifiziert, ohne die eine Reintegration in Gesellschaft und Wirtschaft kaum möglich ist.

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