Aktionsplan Zivile Krisenprävention der Bundesregierung – Jetzt ist dynamische Umsetzung gefordert : Eine Zwischenbilanz nach drei Jahren
Der Aktionsplan „Zivile Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung“ der Bundesregierung wartet auch drei Jahre nach seiner Verabschiedung noch auf seine ernsthafte Umsetzung. Zwar sind in den vergangenen Jahren zaghafte Gehversuche zu beobachten, „vorhandene Institutionen und Instrumente der Krisenprävention auszubauen oder neu zu schaffen und kohärent einzusetzen, um die Handlungsfähigkeit der Bundesregierung in diesem Bereich zu stärken“ (Aktionsplan, S. 1). Die Bundesregierung ist aber noch sehr weit davon entfernt, dass sie überzeugend behaupten könnte, zivile Krisenprävention ist „fester Bestandteil deutscher Friedenspolitik und damit eine Querschnittsaufgabe, die in der Gestaltung der einzelnen Politikbereiche verankert sein muss“ (ebd.).
Das Versagen der Staatengemeinschaft und internationaler Organisationen angesichts von Kriegen, Völkermord und brutaler Vertreibung (Jugoslawien, Ruanda, Sudan etc.) hat zu gesteigerten Erwartungen an zivile Krisenprävention geführt. In Deutschland hat die Rot-Grüne Koalitionsregierung von 1998 bis 2005 versucht, die deutsche Außenpolitik krisenpräventionsfähig zu machen. Im Juni 2000 verabschiedete die Bundesregierung ein „Gesamtkonzept Zivile Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung“, dessen systematische Umsetzung dann mit dem Aktionsplan vom Mai 2004 eingeleitet werden sollte. Diesen Aktionsplan hat sich die von Angela Merkel geführte Bundesregierung mit ihrem Koalitionsvertrag nicht nur zu eigen gemacht, sondern die Stärkung und den Ausbau der Instrumentarien ziviler Krisenprävention beschlossen:
„Deutsche Außenpolitik fußt auf einem umfassenden Sicherheitsbegriff, der Außen-, Sicherheits- und Entwicklungspolitik miteinander verknüpft. Dabei wollen wir insbesondere unsere Instrumentarien zur Krisenprävention und -reaktion ausbauen. Diese prioritäre Querschnittsaufgabe erfordert die Zusammenführung vorhandener finanzieller und personeller Ressourcen und zusätzliche Mittel. Es geht neben den militärischen Fähigkeiten nicht zuletzt um genügend ziviles Personal für den (Wieder-) Aufbau tragfähiger rechtsstaatlich-demokratischer Institutionen, zum Beispiel Polizei, Richter, Staatsanwälte. Der Ressortkreis Zivile Krisenprävention soll gestärkt, Frühwarnmechanismen sollen verbessert werden. Nationale und EU-Mechanismen sind noch besser zu verzahnen“ (Koalitionsvertrag vom 11.11.2005, S. 136f, meine Hervorh.).
Im folgenden werden die Herausforderungen ziviler Krisenprävention und Konfliktbearbeitung detailliert beschrieben, um anschließend prüfen zu können, ob die Umsetzung des „Aktionsplans Zivile Krisenprävention“ der Bundesregierung die Auflösung oder Überwindung der strukturellen Hindernisse ziviler Krisenprävention in Angriff genommen hat und den Ankündigungen des Aktionsplans und des Koalitionsvertrages auch entsprechende Taten gefolgt sind. Diese sehr bescheiden ausfallende Bilanz führt zu abschließenden Vorschlägen, welche Maßnahmen in nächster Zeit erforderlich sind, um die Ziele des Aktionsplans besser zu erreichen und ziviler Krisenpräventionspolitik zu größerer Wirksamkeit zu verhelfen.