Der Nichtraucherschutz in Bayern - (K)eine eindeutige Lösung

Nach EU-Regelungen zum Nichtraucherschutz und nationalen Rauchverboten von EU-Mitgliedsstaaten setzte auch Deutschland 2007 ein bundesweites Rauchverbot an öf-fentlichen Orten durch. Die Regelung für Gaststätten und Kneipen blieb den Ländern überlassen. In Bayern trat am 1. Januar das Gesetz zum Schutz der Gesundheit in Kraft, welches ein weitgehendes Rauchverbot in Gaststätten enthielt. Es war das damals strengste der Bundesrepublik. Nach dem Ende der alleinigen Mehrheit der CSU und in einer neuen Koalition mit der FDP wurde dieses zum 1. August 2009 wieder gelockert. Die Initiative „Ja! Zum Nichtraucherschutz“ sammelte genügend Unterschriften, um dem Landtag im Dezember 2009 ein Volksbegehren vorzulegen, das die Rehabi-litation des alten Nichtraucherschutzgesetzes ohne Ausnahmen vorsieht. Die Mehrheit des Landtages lehnte eine direkte Übernahme des Gesetzesvorschlags ab und ließ das Volks am 4. Juli 2010 über den Entwurf entscheiden. Nach dem positiven Ausgang des Volksentscheids gilt in Bayern wieder das strengste Rauchverbot der Republik. Die Case Study gibt das Dilemma der bayrischen Regierung wieder und stellt an die Schüler/Studenten die Frage, wie sich die Regierung nach dem Ausgang des Volksentscheid positionieren soll.

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