Wirkungen und Kontrolle des Mindestlohns für qualifizierte Beschäftigte im deutschen Bauhauptgewerbe : Gutachten im Auftrag der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU)

Auf den Punkt ...

  • 2003 einigten sich die Sozialpartner des Bauhauptgewerbes auf die Einführung eines zweiten höheren Branchenmindestlohns für qualifizierte Beschäftigte.
  • Dieser Mindestlohn II wurde 2009 in Ostdeutschland abgeschafft und ist heute in Westdeutschland zwischen den Sozialpartnern strittig. Um diese Debatte auf eine empirische Grundlage zu stellen, wurden im Auftrag der IG BAU die Wirksamkeit des Mindestlohns II und die Kontrolle seiner Einhaltung untersucht.
  • Empirische Daten zur Lohnverteilung belegen eine hohe Wirksamkeit des Mindestlohns II in Westdeutschland und ebenso Ostdeutschland bis zu seiner Abschaffung.  Seine Abschaffung in Ostdeutschland löste bei den Löhnen einen Sogeffekt nach unten aus.  
  • Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) im Zoll kontrolliert entsprechend ihrem Auftrag auch die Einhaltung des Mindestlohns II im Bauhauptgewerbe.  Die Kontrollen werden dadurch erschwert, dass Anspruch auf den Mindestlohn II nicht alle qualifizierten Beschäftigten haben, sondern nur die, die überwiegend eine qualifizierte Tätigkeit ausüben, was sich in einer Momentaufnahme bei einer Kontrolle nicht leicht feststellen lässt.
  • Die Sozialpartner haben eine Mitwirkungspflicht bei den Kontrollen durch die FKS. Die Allgemeinverbindlichkeit der Mindestlohntarife dient ja nicht nur einem öffentlichen Interesse, sondern auch der Durchsetzung von Verbandsinteressen.
  • Zur Erleichterung der Kontrollen wird deshalb empfohlen, wie im Maler- und Dachdeckerhandwerk einen Anspruch aller qualifizierten Beschäftigten auf den Mindestlohn II tariflich zu vereinbaren.  

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