Ältere Beschäftigte als Thema der Betriebsratsarbeit

  • Die Arbeitsbedingungen älterer Beschäftigter sind auch Gegenstand der Betriebsratsarbeit. Jedoch sind die Mitbestimmungs- und Initiativrechte der Betriebsräte in diesem Feld eingeschränkt. 
  • Im Zeitraum von 2015 bis 2021 hat die Bedeutung der Themen „Arbeitsbedingungen Älterer“ und „Altersteilzeit/Vorruhestand“ in der Betriebsratsarbeit abgenommen. Zuletzt (2021) gab knapp über die Hälfte der befragten Betriebsräte an, sich in der letzten Zeit mit einem oder beiden der Themen beschäftigt zu haben.
  • Dabei zeigen sich erhebliche Unterschiede zwischen den Betrieben. So befassen sich in Großbetrieben (500 und mehr Beschäftigte) über 60 Prozent der Betriebsräte mit einem oder beiden Themen, in Kleinbetrieben (20 bis 49 Beschäftigte) dagegen weniger als 40 Prozent.
  • Möglicherweise sind die Betriebsräte zu sehr mit dem Tagesgeschäft befasst, um sich stärker dem demographischen Wandel im Betrieb widmen zu können. Zugleich können Anliegen älterer Beschäftigter aber auch bei anderen Themen mitverhandelt werden. Eine bessere Ausstattung der Gremien und ein deutlicheres Mandat könnten zu einer aktiveren Rolle der Betriebsräte beitragen.
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